Glasfaser-Trick: Nuzlose Vertragsverlängerung umgehen
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Nach wie vor mogeln Glasfaser*-Netzbetreiber beim bestätigten Anfang der vertraglichen Mindestlaufzeit. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz schlägt Alarm und stellt einen kostenfreien Musterbrief zum Herunterladen zur Verfügung.
2 Jahre nach Vereinbarung eines Glasfaser-Vertrags dürfen die Verbraucher diesen ganz unbegründet beenden, gleichgültig, ob der Glasfaseranschluss mittlerweile erstellt wurde oder nicht.
Ein bahnbrechendes Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts wurde gegen die Deutsche Giganetz gefällt – und bewirkte gewaltige Verwirrung in dem Sektor.
Doch scheinbar mogeln Glasfaser-Netzbetreiber trotz des Gerichtsurteils nach wie vor beim bestätigten Anfang der vertraglichen Mindestlaufzeit. Die Verbraucherzentrale alarmiert vor dieser Trickserei und stellt einen Musterbrief bereit.
Verträge sollten kontrolliert werden
Die Verbraucherzentrale rät Bürgern, die Laufzeiten ihrer Glasfaserverträge* zu kontrollieren. Manche Betreiber legen den Anfang der höchstens erlaubten 2-jährigen Mindestlaufzeit nach Aussagen der Verbraucherschützer nicht auf den Stichtag der Vertragsvereinbarung, vielmehr auf den Termin der wirklichen Freigabe des Glasfaseranschlusses. Schlimmstenfalls kann sich der Vertrag um Monate oder sogar Jahre hinausziehen.
Generell zählen gemäß der Verbraucherzentrale diese rechtmäßigen Festlegungen: Für Telekommunikationsverträge darf die rechtmäßige Mindestvertragslaufzeit 2 Jahre nicht übertreten.
Die Mindestvertragslaufzeit muss mit dem Datum der Vertragsvereinbarung starten. Und Verträge mit einer anfänglichen Mindestlaufzeit von bis zu 2 Jahren dürfen anschließend einmal pro Monat beendet werden.
Darum sollten Betroffene im Online-Kundencenter des Betreibers bzw. auf einer Monatsrechnung exakt kontrollieren, welche Angaben hier erwähnt sind. Bereits ab 2017 müsse auf der Monatsrechnung erwähnt werden, wann die vertragliche Laufzeit startete, wann sie zu Ende ist und bis zu welchem Stichtag eine Kündigung beim Betreiber angekommen sein muss.
Der Musterbrief zum Herunterladen
„Die Mindestvertragslaufzeit startet grundsätzlich mit dem Empfang der Auftragsbestätigung„, informiert Michael Gundall von der Verbraucherzentrale. Das bestätigt ebenfalls das Hanseatische Oberlandesgericht, wenngleich das Urteil bislang nicht rechtswirksam ist.
Zahlreiche Betreiber würden in den Rechnungen sodann den Stichtag der Anschluss-Freischaltung erwähnen und dadurch die Unkenntnis ihrer Kundschaft voll auskosten.
Wenn ein unrichtiger Stichtag erwähnt ist, stellt die Verbraucherzentrale einen gratis Musterbrief zum Herunterladen bereit. Wenn der Betreiber sich trotzdem sträubt, die Angaben zu berichtigen so dürfen Betroffene das ihrer örtlichen Verbraucherzentrale anzeigen.
An zahlreichen Standorten kommt eine Glasfaserleitung bis in die Wohnung oder ins Haus und bietet somit Breitband-Internet im Spitzentempo an. Hier wird erläutert, was du hierzu kennen musst.
Mit Material www.teltarif.de/11.12.2025









