Wärmepumpe: Besitzer kriegen Geld zurück - Antrag bis Februar 2025
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Wärmepumpe: Besitzer kriegen Geld zurück – Antrag bis Februar 2025

Frohe Botschaften für Inhaber von Wärmepumpen: Sie kriegen unter Umständen Geld zurück. Warum das so ist und was Nutzer jetzt veranlassen müssen.

Wer eine Wärmepumpe benutzt, könnte nachträglich für 2024 eine Erleichterung bei 2 Strompreis-Umlagen bekommen.

Die Erstattung gilt sowohl für die KWK– als auch die Offshore-Netzumlage. Wer frühzeitig aktiv wird, kann bis zu 66 Euro einsparen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen informiert, worauf geachtet werden sollte.

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Wer kann eine Rückzahlung anfordern?

Die Rückzahlung richtet sich an Konsumenten, deren Wärmepumpe über einen speziellen Stromzähler bewirtschaftet wird. Dieser eigene Zähler ist erforderlich, damit die Stromkosten für die Wärmepumpe separat in Rechnung gestellt werden können.

Basis der Rückzahlung ist das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG), das der Bundestag vereinbart hat. Das Gesetz legt diesbezügliche Rückzahlungen fest.

Es muss aber noch durch die EU befürwortet werden. Gleichwohl sollen Inhaber von Wärmepumpen, bei denen die Grundlagen gegeben sind, bereits heute einen Antrag einreichen.

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Bis wann muss der Antrag eingereicht werden?

Der Antrag für die Rückzahlung muss bis zum 28. Februar 2025 beim zuständigen Energieanbieter vorliegen. Dazu ist ein frei formulierter Brief per E-Mail oder Post ausreichend. Zahlreiche Energieanbieter stellen auch Musterschreiben oder elektronische Vorlagen für die Antragstellung zur Verfügung.

Wer seinen Antrag nicht bis zum 28. Februar abgegeben hat, kann das immer noch bis zum 31. März 2025 gutmachen. Dann jedoch lediglich mit einer verringerten Rückzahlung von 80 Prozent.

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Wie hoch ist die Rückzahlung?

Das ist davon abhängig, welche Umlage verwendet wurde. Die Offshore-Netzumlage steht für 2024 bei 0,656 Cent je kWh, die KWK-Umlage bei 0,275 Cent je kWh.

Auf Basis des EnFG reduziert sich die Berechtigung des Netzbetreibers auf Vergütung der Offshore-Netzumlage und KWKG-Umlage für Wärmepumpen unter den erwähnten Bedingungen auf 0,00 Ct je kWh)„, informiert die Verbraucherzenrtale.

Dadurch verringern sich die Stromkosten* um 1,108 Cent je kWh (einschließlich 19 Prozent Umsatzsteuer).

Ein Haushalt mit einer Wärmepumpe und einem mittleren jährlichen Strombedarf von 6.000 kWh kann damit eine Rückzahlung von rund 66 Euro erwarten, betonen die Verbraucherschützer.

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Genutzte Quellen:
Verbraucherzenrtale.nrwErleichterung bei Wärmepumpen-Strom: Bis 28.2.2025 beantragen!

(Mit Angaben www.t-online.de/21.02.2025)

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