Promille: Wann Versicherer auf dem Oktoberfest zahlen - wann nicht

Promille: Wann Versicherungen auf dem Oktoberfest zahlen

Auf der Müchner Wiesn fließt das Bier ohne Ende und mit jedem Maßkrug erhöht sich nicht allein der Pegel, vielmehr ebenso der Leichtsinn und somit das Risiko für Schäden. Ein großes Vergleichsportal hat klassiche OktoberfestSituationen beurteilt:

Kfz-Versicherung: Wenn der Promille-Wert den Schutz kostet

Mit dem Automobil auf das Wiesen-Fest und anschließend nach Hause fahren? Eine schlechte Idee. Wird ab 0,3 Promille ein Unfall verursacht oder zeigt der Autofahrer klassiche Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinien, sind Strafen bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis die Folge.

Bei einem Schaden darf sich dann die Kfz-Versicherung* verweigern: Die Haftpflicht reguliert zwar den Schaden des Unfallopfers, kann sich jedoch bis zu 5.000 Euro vom Unfall-Verursacher rückerstatten lassen. In der Vollkasko steht auch ein Totalausfall im Raum: Abhängig vom Promillewert kann die Versicherung die Leistung bis zu 100 Prozent reduzieren.

Auto-Versicherung: Kennzeichen bestimmen die Versicherungsprämien

Privathaftpflicht: Wenn das Vergnügen kostspielig wird

Ebenso haben Fahrradfahrer bestimmte Promillewerte einzuhalten: Wer nach einigen Maß vom Sattel fällt oder kraftvoll ins abgestellte Auto brettert, gilt ab 0,3 Promille als ziemlich fahruntauglich – und riskiert anstelle des Vergnügens dann die Fahrerlaubnis und ein Strafverfahren.

Für den verursachten Schaden springt mitunter die Privathaftlichtversicherung* ein. Sie reguliert fremde Personen– und Sachschäden – folglich auch Schmerzensgeld, Reparaturen oder Ersatzkosten.

Das zählt auch für Pannen im Wiesenzelt – wenn in einer Jubelstimmung das Handy des Nebenmannes zerstört oder bei angeheiterten Schunkeleien der Hausrat zu Schaden kommt. Mäßig angetrunken zu sein ist dabei noch kein Ausschlusskriterium. Ob der Versicherer reguliert, ist enprechend vom Einzelfall abhängig.

Private Haftpflichtversicherung: Fit für die Piste: Das musst du 2025 wissen

Und wer sich ein luxuriöses Trachtenkleid lediglich ausgeborgt hat, muss extrem Vorsichtig sein. „In neuzeitlichen Tarifen sind Schäden an geborgten oder gemieteten Dingen häufig beeinhaltet, doch nicht automatisch in jedem Versicherungsschein.

Davon ausgenommen sind grundsätzlich ebenso Abnutzung, Verschleiß oder maßlosem Nutzungsgrad„, informiert Aljoscha Ziller, Geschäftsführer Verivox Versicherungsvergleich GmbH. Soll heißen: Einrisse im Gewebe und Getränkespritzer sind häufig mitversichert – unnachgiebige Schweißflecken zählen einfach schlicht zur Abnutzung.

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Rechtsschutz: Wenn die Prügelei auf der Wiesn angeklagt wird

Ein Rempler beim Rausgehen, ein Anstoßen im Festzelt – unter Alkoholeinwirkung schlagen die Wellen der Empörung rasch in die Höhe. Wer unbeabischtigt in eine Rauferei verwickelt wird, kann bezüglich einer Anzeige mit einer Rechtsschutzversicherung* teuren Kosten aus dem Weg gehen – jedoch nur mit dem passenden Tarif.

Der normale Versicherungsschein reguliert derartige Fälle nicht. Wird eine Anklage aufgrund fahrlässiger Körperverletzung erhoben, reguliert lediglich ein weiterführender Straf-Rechtsschutz – und der ist lange nicht in jedem Vertrag eingebunden.

Unfallversicherung: Weg zur Tankäule kostet Versicherungsschutz

Die Trennung ist kompliziert: Geht es hierbei noch um Fahrlässigkeit oder schon um Vorsatz? Hiervon ist abhängig, ob die Versicherung einspringt. Fakt ist: Wer aufgrund eines Vorsatzes oder auch wegen eines Verbrechens zur Rechenschaft gezogen wird, bekommt keinen Versicherungsschutz und der Betroffene muss sämtlichen Kosten selber tragen.

Unfallversicherung: Wenn der Wiesn-Sturz leer ausgeht

Angeheitert auf einer Treppenstufe abgerutscht – und ab geht es mit dem lädierten Arm ins nächste Hospital. Aber nicht alle Unfälle führen zu einer Regulierung durch die Unfallversicherung. Ausschlaggebend ist meistens, ob ein bleibender Schaden zu befürchten ist.

Die wichtigste Leistung der privaten Unfallversicherung* ist die Arbeitsunfähigkeit: Reguliert wird lediglich, wenn die geistige oder körperliche Leistungsfähigkeit wahrscheinlich für immer eingeschränkt bleibt.

Unfallversichereung: Die meisten Sportunfälle passieren beim Fußball

Ein gebrochener Arm oder eine Quetschung, die auch wieder komplett verheilt, zählt nicht dazu. Wer Zusatzleistungen im Vertrag vereinbart hat – z.B. ein Tagegeld beim Klinikaufenthalt oder Direktzahlungen bei Knochenfrakturen – erhält wenigstens etwas zurück.

Bei Unfällen unter Alkoholeinfluss bestimmt der genutzte Tarif: Modernere Versicherungsscheine schließen derartige Unfälle unter dem Titel „Bewusstseinsstörung“ mit ein, weitere schließen sie komplett aus.

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(Mit Angaben www.verivox.de/04.10.2025)

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