Rentenbezieher: Ab 2026 fühlbare Entlastung bei den Stromkosten
Inhaltsverzeichnis
- Wie die Entlastung arbeitet
- Was Haushalte wahrscheinlich spüren
- Wieso reduziert der Staat die Stromsteuer nicht
- Stellenwert für Rentenempfänger
- Ablaufplanung und nachfolgende Aktionen
- Was auf deiner Rechnung erscheint – und was du beachten musst
- Stromkosten im EU-Vergleich
- Risiken und ungeklärte Sachverhalte
- Zuwendung von 6,5 Milliarden Euro wird Rentenbezieher erreichen
Ab 2026 beabsichtigt die Regierung eine erhebliche Entlastung bei den Stromkosten. Für die Übertragungsnetzkosten ist eine Zuwendgung von 6,5 Milliarden Euro vorgesehen, welche die Netzentgelte drosseln und so die Stromabrechnungen reduzieren soll.
Die Offensive liegt jedoch als Gesetzesvorschlag in der Abstimmung zwischen den Ministerien vor und wäre – bei gelungenem amtlichen Ausgang – dann ab 2026 rechtsgültig. Rentenbezieher und alle weiteren Bürger werden damit entlastet.
Wie die Entlastung arbeitet
Netzentgelte sind ein beachtliches Element des Stromspreises. Sie bezahlen die Aufrechterhaltung der Stromnetze und werden von den Netzbetreibern verlangt, noch bevor Energieanbieter sie an Haushalte weitergeben.
Der Gesetzesvorschlag beabsichtigt, dass die 4 Übertragungsnetzbetreiber 2026 im Ganzen 6,5 Milliarden Euro bekommen.
Die Auszahlungen sollen in 10 identischen Monatsraten (Februar bis November 2026) stattfinden.
Diese Summe gleicht einen Anteil ihrer berechneten Netzkosten aus, womit sich die Basis für die Netzentgelte reduziert. Als Effekt werden die reduzierten Übertragungsnetzentgelte in die anknüpfenden Verteilnetzentgelte durchklingen – und dadurch bis zur Abrechnung der Endverbraucher wirksam werden.
Was Haushalte wahrscheinlich spüren
Wie extrem die Entlastung auf der Abrechnung bemerkbar wird, ist vom persönlichen Bedarf, der lokalen Netzgegebenheiten und dem entsprechenden Tarif abhängig. Aus dem Blickwinkel der Politik wird ein abmildernder Effekt von rund 2 Cent je kWh erwartet.
Für einen Vorzeigehaushalt mit einem jährlichen Bedarf von 5.000 kWh ergäbe sich daraus eine geschätzte Entlastung von um die 100 Euro jährlich; bei 3.500 kWh ergäben sich fast 70 Euro.
Diese Dimension ist eine Annäherung auf Grundlage staatlich erwähnter Auswirkungen. Die wirkliche Entlastung kann je nach Gebiet und Versorger unterschiedlich sein.
Wieso reduziert der Staat die Stromsteuer nicht
Ewig war die Dikussion über eine Reduzierung der Stromsteuer in aller Munde. Diese Möglichkeit ist für private Haushalte aber zunächst vorerst unerreichbar.
Dafür fokussiert sich die Bundesregierung jetzt auf die Netzentgelte. Zuvor hatten Verbraucherschützer bemängelt, dass Entlastungen zu extrem auf die Industrie ausgerichtet seien und Haushalte unberücksichtigt blieben. Die jetzt vorgesehene Zuwendung ist explizit auf die Netzkosten ausgerichtet, durch die sämtliche Stromkonsumenten belastet werden.
Stellenwert für Rentenempfänger
Rentenbezieher sind durch erhöhte Energiepreise unverhältnismäßig hoch strapaziert, zumal sie häufig ein feststehendes Einkommen haben und Ersparnismöglichkeiten aufgrund von Rationalisierungen eingeschränkt sind.
Eine drosselnde Berichtigung der Netzentgelte beeinflusst direkt den Arbeits- und Grundpreisanteil der Stromrechnung und kann dadurch die Kosten pro Monat senken. Bedeutsam ist, dass Anbieter die geringeren Netzkosten komplett und rasch weiterreichen.
Juristisch ist die Netzentgelt-Reduzierung ganzheitlich konzipiert, das bedeuted: Sie verringert die berechneten Erlöse der Netzbetreiber und muss mittels der Entgeltsystematik beim Endkonsumenten ankommen.
Ablaufplanung und nachfolgende Aktionen
Das Konzept befindet sich in der Ressort–Abstimmung. Anschließend braucht es eine Entscheidung des Kabinetts und des Gesetzgebungsverfahrens. Gleichzeitig planen Verteilnetz– und Übertragungsetzbetreiber alljährlich im Herbst ihre Gebühren für das kommende Jahr.
Schon immer werden einstweilige landesweite Übertragungsnetzentgelte Anfang Oktober bekannt gegeben, die Verteilnetzentgelte bis Mitte Oktober. Die Zuwendung ist derat ausgerichtet, dass sie in diesen Berechnungen berücksichtigt wird und damit ab 2026 auf den Stromabrechnungen erkennbar wird.
Was auf deiner Rechnung erscheint – und was du beachten musst
Stromabrechnungen bestehen aus Energiepreis, Netzentgelten, öffentlich vorgeschriebenen Steuern sowie Umlagen. Die beabsichtigte Zuwendung richtet sich nur auf den Netzentgelt-Bereich.
Bei Stromtarifen mit „Preisgarantie“ müssen Anbieter öffentlich vereinbarte Abwandlungen der Netzentgelte grundsätzlich weitergeben; die Garantie zielt häufig auf den Anteil der Energiepreise ab.
Wer ab 2026 Stromrechnungen überprüft, sollte darum die erwähnten Netzentgelte sowie mögliche Preisblätter beachten.
Weichen die publizierten Netzentgelte vom Jahr davor deutlich nach unten ab, sollte sich das – bei ansonsten identischen Einzelheiten – beim Komplettpreis auswirken. Basis dafür ist der netzzielersetzende Effekt der Zuwendung, der gemäß Konzept eindeutig bestimmt ist.
Stromkosten im EU-Vergleich
Strompreise verändern sich in Europa spürbar. Selbst wenn Einzelvergleiche lediglich eingeschränkt zu bewerten sind, zählt: Deutschland befand sich in den letzen Jahren häufig ganz weit oben.
Durch die Entlastung mittels Netzentgelte will die Regierung die Kostenbelastung eindämmen, ohne die Preisgestaltung der Energiequote unmittelbar zu beeinflussen.
Ob das ausreicht, um im Haushalts- und Konkurrenzvergleich spürbar aufzuholen, ist neben dem Netzkostenpfad ebenso von Großhandelspreisen, Ausbau– und Investitionsbedarfen im Netz plus regulatorischen Beschlussfassungen abhängig. Die Effekte der Vorgehensweisen sind darum vorrangig abmildernd und stützend – keinesfalls aber störend.
Risiken und ungeklärte Sachverhalte
Die parlamentarische Beratung kann Veränderungen schaffen, z.B beim Umfang, bei Finanzierungsmethoden oder bei den Auszahlungs-Bedingungen. Darüber hinaus gibt es nach wie vor lokale Abweichungen, die abhängig von der Beschaffenheit verschieden kostspielig ausfallen.
Im Ergebnis beeinflussen Markttrends beim Energiepreis, ob sich Entlastungen „spürbar“ einstellen. Das alles verändert aber nichts an der grundlegenden Funktionsweise:
Wird die Obergrenze für Erlöse der Netzbetreiber durch Zuwendungen des Bundes reduziert, verringert das grundlegend die Netzentgelte und unterstützt die Endverbraucherpreise.
Zuwendung von 6,5 Milliarden Euro wird Rentenbezieher erreichen
Die beabsichtigte Zuwendung von 6,5 Milliarden Euro ist eine ganz bewusste Beeinflussung der Netzentgelte und kann Haushalte – davon Millionen Rentenbezieher – ab 2026 fühlbar entlasten.
Das erhoffte Ausmaß pendelt sich, vom entsprechenden Bedarf abhängig, im 2-stelligen bis kleineren 3-stelligen Euro-Bereich jährlich ein.
Die Zuwendung ist kein Patentrezept gegen teure Strompreise, jedoch ein wichtiger Bestandteil, um die Höhe der Kosten zu festigen und die finanziellen Belastungen bei den Haushalten abzuschwächen.
(Mit Material www.gegen-hartz.de/05.10.2025)