So erhalten Bürgergeld- und Renten-Bezieher Weihnachtsgeld

So kriegen Bürgergeld- und Renten-Bezieher Weihnachtsgeld

In Deutschland bekommen zahlreiche Beschäftigte von ihrem Arbeitgeber ein Weihnachtsgeld ausbezahlt. Rentner und BürgergeldBezieher aber nicht – doch gibt es hier Sonderfälle.

In Deutschland bekommen 50 Prozent der Bürger zur Jahreswende von ihrem Arbeitgeber Weihnachtsgeld. Aber wie sieht es eigentlich bei den Bürgern aus, die Soziale Hilfe vom Staat z.B. in Form von Bürgergeld empfangen oder auch bei den Rentenbeziehern?

Normalerweise erhalten sie keine Sonderzulage. Es gibt jedoch eine Soderregelung für „Aufstocker“.

Für diese Gruppierung sind spezielle Bestimmungen gültig, die ihnen wenigstens zum Teil ergänzende Einnahmen beschert. Aber auch dabei sind bedeutende Limitierungen zu berücksichtigen. Das Grundmuster bleibt jedoch gültig. So heißt es auf der Ratgeberseite rentenbescheid24.de dazu:

Es gibt keine Weihnachtszuwendung oder Weihnachtsgeld für Rentenbezieher in der Grundsicherung oder Empfänger von Bürgergeld“. In der Sozialhilfe gab es bis 2005 immerhin eine Weihnachtsbeihilfe. Diese wurde aber im Rahmen der Sozialpolitik aufgehoben.

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Bürgergeld-Bezieher und Rentner dürfen als Aufstocker Weihnachtsgeld empfangen

Für „Aufstocker“, foglich Bürger, die im Rentenbezug bzw. neben dem Bürgergeld noch einer beruflichen Betätigung nachkommen, gibt es abgestufte Freibeträge. So werden die anfänglichen 100 Euro des Einkommens nicht berücksichtigt:

  • Vom Einkommen (brutto) zwischen 100 bis 520 Euro verbleiben außerdem 20 Prozent.
  • Zwischen 520 Euro bis 1.000 Euro sind es 30 Prozent.
  • Zwischen 1.000 Euro bis 1.200 Euro (oder 1.500 Euro, wenn ein minderjähriger Nachkömmling im Haushalt wohnt) verbleiben zusätzliche 10 Prozent unberücksichtigt.

Diese Freibeträge greifen ebenso bei Sonderzuwendungen wie Weihnachtsgeld und können bewirken, dass Beteiligte ein wenig mehr Geld zur Verfügung haben.

Doch gibt es auch etwas Nachteiliges. Denn Sonderzuwendungen werden laut § 11 Absatz 3 SGB II als Einkommen bewertet, was bewirkt, dass das Bürgergeld sinkt.

Wer etwa im November als Aufstocker Weihnachtsgeld bekommt, erhält auf Basis der Freibeträge ein niedrigeres Bürgergeld.

Empfänger von Bürgergeld bekommen in einigen Kommunen Weihnachtsgeld

Außer bei den Aufstockern gibt es noch einen zusätzlichen Sonderfall: Einzelne Kommunen in Deutschland haben individuelle Aktivitäten auf den Weg gebracht.

So gewährt gemäß merkur.de etwa die bayerische Stadt Burghausen auf Antragstellung eine Form Weihnachtsgeld für Bürgergeld-Empfänger. Derartige regionale Aktivitäten bleiben aber eine Ausnahme.

Fazit: Solange generell Bürger in Rente und Bezieher von Bürgergeld kein Weihnachtsgeld bekommen, dürfen Aufstocker durch Freibeträge wenigstens zum Teil profitieren – selbst wenn eine Berücksichtigung bei den Sozialleistungen folgt.

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(Grundlagen: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, rentenbescheid24.de, merkur.de, wa.de)

Mit Angaben www.merkur.de/26.11.2025

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