Bürgergeld: Bedürftige bekommen künftig Bezahlkarten

Bürgergeld: Bedürftige bekommen künftig Bezahlkarten

Tausende Empfänger von Bürgergeld sowie Bezieher weiterer Sozialleistungen stecken gegenwärtig in enormen Schwierigkeiten: Aufgrund der Beendigung des Postscheck-Verfahrens haben sie Schwierigkeiten, ihre Leistungen zu empfangen.

Bis Oktober war es dafür gedacht, Beteiligten ohne eigenes Bankkonto das Geld auszubezahlen. Jetzt hat die Bundesagentur für Arbeit einen Ausweg erarbeitet – aufbauend auf der Bezahlkarte für Geflüchtete.

Diese Karte soll die einstige Geldauszahlung via Postscheck ersetzen. Die Erneuerung trifft auf rund 15.000 Personen im Bürgergeld und weiteren Sozialleistungen. Wie der Spiegel informierte, sollen Jobcenter und Arbeitsagenturen die Bezahlkarte herausgeben und pro Monat mit dem entsprechenden Geldbetrag aufladen.

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Arbeitslosengeld und Bürgergeld: Arbeitsagentur probiert Bezahlkarte für Empfänger

Fürs Erste soll die Bezahlkarte für Empfänger von Bürgergeld und Arbeitslosengeld für ein Jahr gültig sein. Sie soll allerorts gültig sein, wo auch Visakarten zugelassen werden. Das wären über 1,5 Millionen Verkäufer in Deutschland. Auch an Geldautomaten und online wären die Karten nutzbar.

Die „Socialcard“ ist hierbei keine neuerliche Erfindung, vielmehr gibt es sie seit knapp einem Jahr. 14 Bundesländer haben sie Ende 2024 etabliert und gemäß Spiegel eine 6-stellige Menge herausgegeben. Vorrangig war sie für die Auszahlung von Leistungen an Geflüchtete gedacht.

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Bezahlkarte löst Schwierigkeiten bei Auszahlung für mehrere Bürgergeld-Empfänger

Solange die landesweite Etablierung der „Socialcard“ noch in greifbarer Nähe ist, erarbeiten mehrere Jobcenter schon eigenständige Auswege.

So beabsichtigt das Jobcenter in Wuppertal gemäß einer Nachricht der Westdeutschen Zeitung, ab Januar 2026 ein eigenständiges Scheckverfahren mit der regionalen Sparkasse zu etablieren, um Bürgergeld auszuzahlen.

Das Bundesarbeitsministerium baut hingegen auf die Nutzung von Basiskonten. Diese Konten stehen sämtlichen Personen mit gesetzlichem EU-Aufenthalt zur Verfügung, selbst mit umstrittener Aufenthaltsberechtigung oder ohne festen Wohnsitz. Sie liefern hierbei wesentliche Funktionen.

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Jedoch gibt es Unsicherheiten bezüglich der Erreichbarkeit und der Ausgaben derartiger Basiskonten. Die Verbraucherzentrale Hamburg rügt, dass die Ausgaben für Leistungsempfänger mit niedrigen Regelsätzen in der Grundsicherung schon eine Überforderung sein können.

Auf eine Ippen.Media-Anfrage hatte darum die Bundesagentur für Arbeit informiert, dass ungeachtet des Basiskontos noch bis 15.000 Beteiligte ihre Leistungen auf weiteren Umwegen als der Auszahlung auf Bankkonten bekommen müssten. Das soll die Bezahlkarte aus der Welt schaffen.

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Mit Material www.fr.de/28.11.2025

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