Gas-Schock: Millionen müssen Hunderte Euro nachzahlen!

Gas-Schock: Millionen Haushalte zahlen Hunderte Euro nach!

In den kommenden Tagen verschicken Energieanbieter ihre Jahresabrechnungen für Gas* und Strom*. Millionen Haushalte in Deutschland müssen sich auf kräftige Nachzahlungen einstellen – häufig viele Hundert Euro.

Hauptsächlich beim Gas, mit dem über 50 Prozent der Haushalte ihr Zuhaluse heizen, wird es extrem teuer. Infolge des Gas-Schocks halten zahlreiche Konsumenten ihr Geld zusammen. Besoders hat der der Einzelhandel darunter gegenwärtig zu leiden.

Kälteperioden im Februar und November 2025 sowie erhöhte Energiepreise haben das Heizen im letzten Jahr erheblich teurer gemacht. Zu diesem Resultat gelangen Kalkulationen eines Vergleichsportals und des Energiedienstleisters Techem.

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Vorrangig beschwert sind Haushalte, die mit Fernwärme bzw. Gas heizen. Hier haben sich die Ausgaben erheblich kräftiger verteuert als bei weiteren Heizmethoden.

Dem Vergleichsportal zufolge muss eine Modellfamilie mit Gasheizung und einem jährlichen Gasbedarf von 20.000 kWh rund 13 Prozent mehr ausgeben als im Vorjahr.

Bei einer vorherigen Gasrechnung von knapp 1.700 bis 1.800 Euro jährlich ergeben sich zusätzliche Kosten von fast 200 Euro. Bei DK-Gastautor Einar Koch landete kürzlich eine Nachforderung seines kommunalen Versorgungsunternehmen von über 800 Euro im Briefkasten.

Ein relativ kühler Februar 2025 sowie eine Kälteperiode im November mit Schneefall und Frost bewirkten, dass zahlreiche Haushalte erheblich intensiver heizen mussten. Erhöhte Gaspreise kamen noch obendrauf.

Der DeutschlandKurier gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Gas-Rechnung, welche Mieter, wenn sie keine pauschale Warmmiete abgeschlossen haben, mit der Betriebskostenabrechnung begleichen müssen.

Gaspreise 2026: Trotz Entlastung teure Preise für Gaskunden

Gemäß Fachleuten sind 50 Prozent der Betriebskostenabrechnung falsch.

Was solltest du demnach genauer betrachten und was darf gar nicht abgerechnet werden? Verbraucherzentralen empfehlen, besonders alle Heizkostenabrechnungen exakter unter die Lupe zu nehmen.

Teure Nachzahlungen sollten nicht unkotrolliert hingenommen werden. „Häufig zahlt es sich aus, eine Heizkostenabrechnung bei erhöhten Kosten und teuren Nachzahlungen ganz exakt zu überprüfen“, rät die Verbraucherzentrale Sachsen.

Die Betriebskostenabrechnung ganz präzise zu kontrollieren, kann sich in der Tat rentieren: Nach Bewertungen des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen ist knapp die Hälfte der Betriebskostenabrechnungen fehlerhaft.

Aber: Betriebskostenabrechnungen sind für den deutschen Durchschnittsbürger häufig ziemlich schwierig zu durchschauen.

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Es ist übrigens für einen Verbraucher ohne juristische Grundkenntnisse mittlerweise fast ausgeschlossen, eine Heizkostenabrechnung bis in alle Einzelheiten Detail zu begreifen“, betont Florian Bau, Rechtsfachmann vom Mieterverein Dresden.

Unterstützung leisten dabei Experten z.B. von Mietervereinen oder Verbraucherzentralen. Spezialisten empfehlen weiterhin, ebenfalls zu überprüfen, ob die erwähnte Wohnfläche (in m2) korrekt ist.

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Und wenn du keine Rückforderung bezahlen kannst?

Wenn du die Nachzahlung nicht bezahlen kannst, solltest du selber aktiv werden. „Ein Anrecht auf Zahlungsaufschub bzw. Abschlagszahlungen gegen den Vermieter existiert nicht. Dennoch kann der Mieter seinen Vermieter trotzdem darauf ansprechen“, rät die Verbraucherzentrale Sachsen.

Mieter sollten außerdem kontrollieren, ob sie Anrecht auf öffentliche Beihilfe haben – selbst wenn sie bislang keine öffentliche Unterstützungen empfangen und ein dauerhaftes Einkommen erzielen. Wohngeldämter der Kommunen, Jobcenter und Sozialämter geben darüber Auskunft.

Abrechnungsfehler: Hohe Mietnebenkosten

Achtung: Wer stur nicht bezahlt, setzt im Fall der Fälle seine Wohnung aufs Spiel und kann sich eine Kündigung einfangen. Ist der Betrag der Gasnachzahlung zu gewaltig, kannst du wenigstens probieren, eine Abschlagszahlung mit deinem Versorger oder deinem Vermieter zu verabreden.

Mit Material deutschlandkurier.de/10.02.2026

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