Nebenkostenabrechung: Vonovia-Mieter können viel Geld zurückfordern

Nebenkostenabrechung: Vonovia-Mieter können viel Geld zurückfordern

Zu teure Ausgaben für Versicherungen? Nun bemängelt ein Gericht Vonovia. Zahlreiche Mieter könnten jetzt einen Haufen Geld zurückkriegen. Und so stellst du deinen Anspruch fest.

Für zahlreiche Mieter sind die Nebenkosten in den letzten Jahren mächtig in die Höhe geschnellt. Ein topaktueller Urteilsspruch könnte jetzt zur Folge haben, dass Mieter Geld zurückverlangen dürfen – und zwar viele Hundert Euro!

Das Amtsgericht Schöneberg hat geurteilt, dass die zum Vonovia-Konzern gehörende GSW Immobilien AG bei den Gebühren von Ausgaben für Versicherungen das Wirtschaftlichkeitsgebot missachtet hat (Az. 11 C 357/25). Das weist nämlich Vermieter eindeutig an, lediglich marktorientierte und gerechte Nebenkosten auf die Mieter umzuschlagen.

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Gericht bemängelt zu teure Ausgaben für Versicherungen

Exakt ging es um die Bewertung, ob die in Rechnung gestellten Ausgaben für Versicherungen sich noch im Bereich des Normalen bewegten. Das Gericht stellte hier jeoch einen Rechtsbruch fest.

Nach Beurteilung des Wirtschafts-Ratgebers „Finanztip“ dürfte der Urteilsspruch eine richtungsweisende Orientierungsmarke für unzählige Mietverhältnisse zur Folge haben – und das weit über die Grenzen Berlins hinaus.

Wenn Vermieter etwa erheblich teurere Ausgaben für Versicherungen in Rechnung stellen als handelsüblich, verhalten sie sich eventuell ungesetzlich„, informiert die „Finanztip“-Rechtsspezialistin Britta Beate Schön.

Mieter sollten daher ihre Nebenkostenabrechnung geneuestens unter die Lupe nehmen und überteuerte Geldbeträge zurückverlangen.

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Abgleich mit durchschnittlichen Beträgen zahlt sich aus

Ob die individuellen Ausgaben überteuert sind, lässt sich durch einen Abgleich mit örtlichen Mittelwerten kontrollieren. In Berlin publiziert der Senat die passenden Beträge im Internet. Für weitere Gebiete leistet ein Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes eine Marschrichtung.

Demzufolge vergüteten 2024 Mieter in Berlin im Mittel 0,23 Euro je m2 und pro Monat für Versicherungen. Im vom Gericht bemängelten Vorgang waren die Beträge mit 0,45 Euro dagegen erheblich überteuert.

Frage an t-online: Was machen, wenn der Vermieter keine Abrechnung vorlegt?

Mietspiegel: Tabelle über die ortsübliche Vergleichsmiete

Muster: Mehrere Hunderte Euro Rückerstattung machbar

Um die machbare Rückforderung zu bemessen, dürfen Mieter diese Daumenregel anwenden:

(In Rechnung gestellte Summe – örtlicher mittlerer Wert) x Wohnfläche x 12 = machbare Rückvergütung jährlich

Finanztip“ hat eine Musterkalkulation für eine Mietwohnung (60 m2) durchgeführt. Demzufolge wurden von Vonovia in Rechnung gestellt:

  • 2023: 0,45 Euro je m2 monatlich
  • 2022: 0,39 Euro je m2 monatlich
  • 2021: 0,36 Euro je m2 monatlich

Geht man vom Mittelwert in Berlin (0,23 Euro) aus, errechnet sich diese machbare Rückerstattung:

  • 2023: (0,45 – 0,23) × 12 × 60 = 158,40 Euro
  • 2022: (0,39 – 0,23) × 12 × 60 = 115,20 Euro
  • 2021: (0,36 – 0,23) × 12 × 60 = 93,60 Euro

Alles in allem wären das für alle 3 Jahre dann 367,20 Euro. Mieter sollten in diesem Zusammenhang genauso die Ausgaben für Versicherungen in der 2024-Nebenkostenabrechnung überprüfen und überteuerte Umlagen zurückfordern. ACHTUNG: Für derartige Ansprüche zählt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren.

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Stufenweise gegen zu teure Nebenkosten

Wer seine Nebenkosten checken will, sollte planmäßig vorgehen:

  • Vergleichen: In Rechnung gestellte Ausgaben mit örtlichen bzw. landesesweiten Mittelwerten abgleichen.
  • Extreme Positionen kennzeichnen: Neben Ausgaben für Versicherungen ebenfalls Reinigung, Gartenpflege oder Ausgaben für Hausmeister kontrollieren.
  • Formelle Kontrolle: Die Abrechnung muss Abrechnungsperiode, Komplettausgaben, Umlageschlüssel, persönlichen Anteil und anzurechnende Abschlagszahlunen berücksichtigen.
  • Weiterberechenbarkeit erfragen: Instandhaltungs-, Verwaltungs- bzw. Reparaturkosten können nicht auf Mieter umverteilt werden. Welche Nebenkosten du als Mieter auch nicht bezahlen musst.
  • Originalbelege einsehen: Mieter haben den Anspruch, Verträge und Rechnungen im Original einzusehen.
  • Widerspruch termingerecht einlegen: Der Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung muss binnen eines Jahres in schriflicher Form ablaufen.

Pressemitteilung von Finanztip
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Mit Material www.t-online.de/14.02.2026

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