Abzocke Bankkonten: Niemals Geld auf diese Konten überweisen
Inhaltsverzeichnis
- Auf gar keinen Fall Beträge auf diese Bank-Konten einzahlen
- Auf Betrug ausgehende Bankkonten: Mit diesem Kniff identifizieren Bürger zweifelhafte IBANs
- Negativliste Verbraucherzentrale: Diese Bankverbindungen sind auf Betrug aus
- Inkasso-Prüfung: So kannst du dich vor unrechtmäßigen Forderungen absichern
Bürger können auf Betrug ausgehende Bankkonten mit einer simplen Methode aufdecken. Der IBAN-Code informiert zunächst schon mal darüber, ob Vorsicht angesagt ist.
Gauner werden ständig gerissener und verwenden unterschiedliche Tricks, um das Geld ihrer potenziellen Opfer abzugreifen. Indem derzeit eine Alarmierung der gesamten ING-Kundschaft in Gange ist, wird selbst bei gewöhnlichen Überweisungen höchste Aufmerksam zur Pflicht.
Mit speziellem Know–how über Bankverbindungsdaten können sich Bürger hingegen wirksam vor den populärsten Abzockmethoden schützen.
Auf gar keinen Fall Beträge auf diese Bank-Konten einzahlen
Bei jeder Überweisung sollten Bürger einen kritischen Blick auf die IBAN werfen, bevor sie Geld verschicken. Vorrangig bei unerwarteten Rechnungen oder Zahlungserinnerungen von fremden Briefeschreibern sollten die Alarmsignale schrillen.
Eine simple Überprüfung der Bankverbindung kann häufig bereits genügen, um Abzockmaschen auf die Schliche zu kommen (mehr Warnungen und Rückrufe bei RUHR24 ).
Der bedeutendste Bestandteil einer IBAN für eine rasche Kontrolle ist der erste und zweite Buchstabe (der Ländercode). Dieser gibt sofort Auskunft darüber, welchem Land die Bankverbindung zugeordnet ist.
Bei einem deutschen Geldinstitut fängt die IBAN stets mit „DE“, bei britischen Geldinstituten mit „GB“ und bei französischen Geldinstituten mit „FR“ an. Hier folgen nun mehrere oft verwendete Ländercodes bei IBANs:
- NL: Niederlande (18 Stellen)
- IT: Italien (27 Stellen)
- ES: Spanien (24 Stellen)
- GB: Vereinigtes Königreich (22 Stellen)
- FR: Frankreich (27 Stellen)
- CH: Schweiz (21 Stellen)
- AT: Österreich (20 Stellen)
- DE: Deutschland (22 Stellen)
Auf Betrug ausgehende Bankkonten: Mit diesem Kniff identifizieren Bürger zweifelhafte IBANs
Bekommen Bürger Zahlungserinnerungen mit IBANs aus unerwarteten Ländern, sollten sie gewarnt sein.
Vorrangig bei Forderungen von Inkassobüros, oder scheinbar deutschen Firmen mit Bankverbindungen im Ausland, ist größtmögliche Aufmerksamkeit angezeigt. Vertrauenswürdige deutsche Firmen verwenden grundsätzlich ebenfalls Bankkonten bei deutschen Geldinstituten.
Ein zusätzliches Alarmsignal können IBANs mit Ländercodes wie „CF“ (Zentralafrikanische Republik) oder „TR“ (Türkei) sein, wenn sie in Verbindung mit scheinbar deutschen Firmen auftreten. Diese auffallende Verknüpfung weist oftmals auf Abzockmaschen hin und sollte genauestens unter die Lupe genommen werden (mehr Finanz-Themen bei RUHR24).
Negativliste Verbraucherzentrale: Diese Bankverbindungen sind auf Betrug aus
Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat eine Negativliste mit zweifelhaften Bankverbindungen, die permanent auf den neuesten Stand gehalten wird.
Diese Auflistung verrät dubiose Bankverbindungen, z.B. von auf Betrug ausgerichtete Inkassobüros, die mit unkorrekten Forderungen Geldbeträge einkassieren wollen.
Lange bevor Bürger einer unerwarteten Zahlungserinnerung ernsthaft nachgehen, rentiert sich ein kritischer Blick auf diese Datenbank. Die Online-Negativliste legt direkt offen, ob Gauner das dubiose Bankkonto längst verwenden. Diese präventive Vorgehensweise kann dich vor wirtschaftlichen Einbußen bewahren.
Inkasso-Prüfung: So kannst du dich vor unrechtmäßigen Forderungen absichern
Briefe von Inkassobüros sorgen bei den Empfänger häufig für extremes Unbehagen, weil sie mit Gerichtsprozessen, Gehalts- und Lohnpfändung bzw. weiterer Zwangsvollstreckung zunehmend Druck aufbauen. Zahlreiche Bürger fühlen sich deshalb gezwungen, zu bezahlen, ohne die Rechtmäßigkeit der Forderung exakt festzustellen.
Die Verbraucherzentrale stellt eine gratis Online-Inkasso-Prüfung bereit. Dadurch können Adressaten einer Inkassoforderung aufdecken, ob sie generell zahlungspflichtig sind und ob die Forderungshöhe begründet ist.
Nach Beantwortung mehrerer Fragen bekommen Anwender eine erste juristische Bewertung und bei Interesse ein Musterschreiben, mit dem sie die Forderung zurückweisen können.
Die Unterstüzungsmaßnahmen der Verbraucherzentrale und ein Blick auf die IBAN können genügen, einer Abzockmasche erfollreich aus dem Weg zu gehen.
Generell zählt: Bei Bedenken sollten Bürger auf gar keinen Fall übereilt Geldbeträge transferieren, vielmehr als Erstes die betreffende Firma kontaktieren – jedoch niemals über die in der Zahlungserinnerung erwähnten Kontaktangaben, sondern über verbindlich bestätigte Kommunikationsmittel.
(Mit Angaben www.ruhr24.de/27.06.2025)