Die Bundesregierung startet am 6. August 2025 eine Erleichterung für Gaskunden.
Im Juli 2025 dürfen Millionen von Ruheständlern eine Nachzahlung durchführen.
Für Strom, der mittels privater Solaranlagen produziert wird, sind ab 1. August veränderte Entgeltregeln gültig
Verfrühter Übergang in Altersrente machbar










