Beamtenpension 3.416 Euro: Rente nur die Hälfte

Beamtenpension 3.416 Euro – gesetzliche Rente die Hälfte

Die finanzielle Absicherung im Alter entwickelt sich für gesetzlich Rentenversicherte und Beamte extrem verschieden. Aktuellen Informationen zufolge stand das mittlere Ruhegehalt früherer Staatsdiener im Januar 2024 bei 3.416 Euro monatlich – das ist ein Zuwachs von 5,4 Prozent gegenüber dem Monat des Vorjahres.

Zugleich erhalten Ältere mit Anrechten aus der gesetzlichen Rentenversicherung im Mittel auf fast 1.500 Euro pro Monat.

Für den Staat gestaltet sich die BeamtenVersorgung enorm kostspielg: 56,9 Milliarden Euro gingen 2024 in deren Ruheglder, weitere 9 Milliarden Euro kamen noch für Hinterbliebene obendrauf.

Gemäß Statistischem Bundesamt wurden Anfang 2024 total 1.418.800 Versorgungsempfänger im öffentlichen Dienst verzeichnet, fast 1 Prozent mehr als im Vorjahr, informiert t-online.de.

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3.416 Euro im Monat: So entwickeln sich die Beamtenpensionen

Die Menge der Beamten im Ruhestand verteilt sich extrem verschieden auf die staatlichen Ebenen. Während beim Bund die Menge der Pensionäre mäßig um 0,7 Prozent rückläufig war, erhöhte sie sich bei den Kommunen tatsächlich um 3,0 Prozent und bei den Ländern um 1,4 Prozent. Somit erhöht sich die finanzielle Belastung der öffentlichen Haushalte konstant.

Die Kosten für Hinterbliebenenleistungen und Ruhegehälter addierten sich 2024 auf fast 66 Milliarden Euro. Für zahlreiche Länder ist diese Notwendigkeit besonders relevant bei den Haushaltsbuget.

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Wieso die Pension erheblich höher ist als die mittlere Rente

Die Besserstellung der Beamten liegt besonders an der abweichenden Konzeption der Systeme. Die gesetzliche Rente ist als Basisversorgung geplant und soll durch Private‑ und betriebliche Vorsorge verstärkt werden.

Gemeinsam stellen diese 3 Säulen die komplette Absicherung im Ruhestand dar. Zahlreiche Berufstätige vertrauen aber extrem auf die Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung und kümmern sich lediglich bescheiden um weitere Angebote zur Altersvorsorge.

Bei Staatsbediensteten ist das Ruhegehalt indessen so konzipiert, dass es dienstrechtlich sowohl Grundsicherung als auch eine Form der betrieblichen Zusatzleistung beinhaltet. Wer über längere Teit im öffentlichen Dienst tätig ist, bekommt einen Versorgungsanteil von bis zu fast 70 Prozent des letzten ruhegehaltsfähigen Einkommens.

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Wegfall von Höchsteinkommen – bessere Alters-Absicherung

Im Laufe der beruflichen Tätigkeit bekommen viele Angestellte in der Privatwirtschaft mehr als ähnlich eingruppierte Beamte. Oftmals gibt es in Firmen veränderliche Verdienstmodelle, Aufstiegschancen und Bonuszahlungen, die im Beamtenwesen so nicht vorgesehen sind.

Als Ausgleich bekommen Beschäftigte im Beamtenverhältnis dann ein extrem robustes, rechtmäßig abgesichertes Alterseinkommen.

Das gängige Muster: niedrigere Spitzeneinkommen im Berufsleben, hierfür ein abschätzbarer und vergleichsweise hoher Geldzufluss als Pensionär.

In der Wirklichkeit klappt diese Entschädigung jedoch nicht immer, z.B bei längeren Teilzeitabschnitten, Arbeitsunfähigkeit oder unstetigen Berufslaufbahnen. Persönliche Lebensläufe können die Versorgung im Alter darum erheblich beeinträchtigen.

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Was gesetzlich Versicherte nun für die persönliche Altersvorsorge machen sollten

Der Unterschied zwischen mittlerer Rente und gängigem Beamtenruhegeld macht den Handlungsdruck bei etlichen Einkommen erkennbar.

Wer heutzutage berufstätig ist, sollte frühzeitig kontrollieren, welche Versorgung im Alter lebensnah ist: Vorhandene Privatverträge, Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung und betriebliche ArbeitgeberAngebote vermitteln einen anfänglichen Eindruck.

Auf dieser Grundlage können Löcher durch vermietete Immobilien, weitere Sparplänen oder fondsgebundener Vorsorge gestopft werden. Staatliche Unterstützung – z.B bei Rürup*‑ und Riester*‑Angeboten – kann die Nettobelastung abfedern.

Finanzfachleute empfehlen, stets zu kontrollieren, ob das vermutete Alterseinkommen zu eventuellen Pflegekosten*, Miete und Lebenshaltungskosten passt.

Beamte häufig früher in Pension: Steuerzahler tragen die Belastung

Quellen: t-online.de, rp-online.de

Mit Material www.merkur.de/27.12.2025

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