Commerzbank missachtet BGH-Urteil – Millionen Kunden klagen
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Die Commerzbank verlangt ab Mai erneut Negativzinsen. Verbraucherschützer behaupten, das sei strafbar und bringen eine Sammelklage auf den Weg. Beteiligte Kunden dürfen sich nun daran beteiligen.
Die Commerzbank erlebt vor Gericht eine Niederlage aber ändert an ihrem Verhalten gar nichts. Ab Mai verlangt das Geldhaus wieder Negativzinsen. Die Verbraucherzentrale Sachsen bewertet das als eine Rechtsverletzung und beschuldigt die deutschen Privatbank, das Gerichsurteil des Bundesgerichtshofs zu missachten. Nun läuft die Sammelklage an.
BGH äußerte sich deutlich – Commerzbank fordert dennoch erneut Negativzinsen
Im Februar 2025 verfügte der Bundesgerichtshof: Negativzinsen auf Tagesgeld– und Sparkonten sind gesetzwidrig. Bei Girokonten dürfen Banken nur dann zulangen, wenn sie die Bedingungen einleuchtend abgesprochen haben. Die Bank musste sich diesem Urteilsspruch fügen (Az. XI ZR 183/23).
Doch 3 Monate danach kam dann der Umschwung. Seit Mai fordert die Commerzbank erneut Negativzinsen von 0,5 Prozent jährlich. Das zählt aber nur ab einem Guthaben von 50.000 Euro. Verbraucherschützer reden von einer deutlichen Rechtsverletzung.
Lediglich ein langweiliges Anschreiben anstelle deutlicher Allgemeiner Geschäftsbedingungen
Eindeutig-zweideutig: Die Bank vermeidet es, die Negativzinsen in ihre AGBs einzugliedern. Dafür setzt sie ihre Kundschaft lediglich mit einem langweiligen Anschreiben über die aktuelle „Entgeltinformation“ in Kenntnis.
„Kunden müssen der Sache exakt auf den Zahn fühlen, um zu erkennen, was das genau heißen soll„, betont Michael Hummel, Rechtsfachmann der Verbraucherzentrale Sachsen. „Heikel ist primär, dass die Bemessung des Entgelts auffallend undurchschaubar ist.“
Commerzbank vertröstet die Verbraucher
Doch der Teufel steckt bekanntlich im Detail. Die Privatbank addiert sämtliche Guthaben eines Kunden, ohne Negativ-Kontostände aufzurechnen. Grundlage der Zinsbemessung soll die durchschnitte Summe (pro Monat) oberhalb 50.000 Euro sein.
Aber wie die Privatbank diesen Mittelwert feststellt, bleibt im Nebel. „Es ist unklar, zu welchen Uhrzeiten und an welchen Tagen die Commerzbank die Kontostände dokumentiert„, rügt Hummel. „Das sind jedoch ausschlaggebende Angaben, um die Zinsbemessung verstehen zu können.„
Der Bundesgerichtshof verlangte eindeutig: Negativzinsen sind allein bei glasklarer Absprache zulässig. „Wir sind der Ansicht, dass dies hier nicht so ist„, betont Hummel.
So dürfen Beteiligte ihr Geld zurückverlangen
Beim Oberlandesgericht Frankfurt hat die Verbraucherzentrale Sachsen eine Unterlassungsklage auf den Weg gebracht. Gleichzeitig fertigt sie eine Sammelklage an, damit beteiligte Kunden gesetzwidrig abgebuchte Summen zurückverlangen dürfen.
Diese Bedingungen musst du abdecken:
- Wirkliche Abbuchungen infolge dieser Information
- Ein Privatgirokonto bei der Commerzbank
- Entgegennahme der passenden Entgeltinformation
Das Anmeldeformular und sämtliche Einzelheiten gibt es hier: www.verbraucherzentrale-sachsen.de/sammelklage-commerzbank
Die Auseinandersetzung um Negativzinsen wird somit in der nächsten Instanz ausgetragen. Ob die Privatbank mit ihrem Vorgehen erfolgreich ist, wird letztendlich das Gericht zu entscheiden haben.
Mit Material www.focus.de/12.11.2025











