Elster: Steuerbescheid ab 2026 nur in digitaler Form
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Die Ausfertigung in Papierform wird damit zum Sonderfall. Wer auch zukünftig lieber einen Brief erhalten möchte, hat aber Gelegenheit dazu.
Zur Jahreswende 2025/2026 fängt in Deutschlands Steuerverwaltung ein neues Zeitalter an. Was bisher freiwillig war, wird jetzt zur Verpflichtung. „Steuerbescheide werden fortab normalerweise digital über Elster angeboten„, informiert Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler.
„Die Neuregelung zählt schon für Steuerbescheide zu den Erklärungen 2025, die 2026 versendet werden.“ Ursache ist das Bürokratieentlastungsgesetz, welches Verwaltungsabläufe rationalisieren und Digitalisierung beharrlich vorantreiben soll.
Digitale Steuerbescheide werden zur Norm
Bislang mussten Steuerzahler bewusst einwilligen, wenn sie ihre Dokumente online erhalten wollten. Ab 2026 wird das umgedreht. Wer nicht tätig wird, bekommt den Steuerbescheid in digitaler Form.
Lediglich Steuerzahler, die auch zukünftig eine Zustellung in Papierform möchten, müssen bewusst Einspruch einlegen, unmittelbar im Elster–Portal bei „Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe„.
Absicht ist die komplette digitale Kommunikation
„Die Änderung betrifft nicht allein Bescheide zur Einkommensteuer„, so Karbe-Geßler. „Ebenso Feststellungsbescheide, Messbescheide und sonstige Verwaltungsentscheidungen der Staatskasse werden fortab digital zur Verfügung gestellt.“ Beabsichtigt ist eine allunfassende digitale Kommunikation zwischen Finanbehörde und Steuerpflichtigen.
Gleich wenn die Finanzbehörde eine Steuererklärung aufgearbeitet hat, wird der Bescheid als PDF–Datei im personenbezogenen Elster–Postfach bereitgestellt. Anschließend kann das Dokument dann unmittelbar über „Mein Elster“ bzw. über eine verknüpfte Steuersoftware abgeholt, gespeichert und archiviert werden.
Der digitale Steuerbescheid ist gesetzlich mit einem Bescheid in Papierform gleichrangig. „Genau 4 Tage nach Bereitstellung fängt automatisiert die Einspruchsfrist von einem Monat an„, erläutert Karbe-Geßler. Wer Unkorrektheiten bemerkt, sollte demnach rasch Widerspruch erheben.
Über digitale Posteingänge informiert werden
Wird das Postfach fast nie kontrolliert, könnten Fristversäumnisse die Folge sein. Wird binnen eines Monats nach Bereitstellung kein Widerspruch erhoben, wird der Steuerbescheid rechtswirksam.
Die festgestellte Steuer, Rückerstattung oder Nachzahlung wird damit zementiert. Darum ist es anzuraten, auf jeden Fall die E-Mail-Benachrichtigung einzuschalten und das Postfach ständig zu kontrollieren.
Für Personen ohne Zugang zum Internet gibt es die Härtefallregelung. Sie bekommen ihren Steuerbescheid wie gewohnt in Papierform zugestellt.
„Die Finanzbehörde erfährt aber nicht wie von Zauberhand, dass jemand keinen Zutritt zum Internet hat„, informiert Karbe-Geßler. „Entsprechende Steuerzahler müssen eigenverantwortlich tätig werden und einen Antrag auf Härtefallregelung stellen.“
Mit Angaben www.t-online.de/finanzen/27.11.2025







