Gerichtsurteil: Ab diesem Alter kein Anrecht auf Witwenrente

Gerichtsurteil: Ab diesem Alter kein Anrecht auf Witwenrente

Gemäß der Versorgungsordnung seines ehemaligen Arbeitgebers bestand eine „Spätehenklausel“: Kein Anrecht auf Hinterbliebenenrente, wenn die Ehe nach Erreichung des 60. Lebensalters eingegangen wurde und nicht einmal 5 Jahre andauerte.

Hinterbliebenenrente: Zank um scheinbare Altersbenachteiligung

Die Klägerin stufte diese Regulierung als Altersbenachteiligung ein und bezog sich auf das Sozialgesetzbuch, das bei gesetzlichen Renten lediglich eine Ehezeit von mindestens 1 Jahr vorschreibt. Der Arbeitgeber begründete die Spätehenklausel mit einem Fingerzeig auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Die Regulierung nütze einer berechtigten Zielsetzung – also der Berechenbarkeit und Bezahlbarkeit der betrieblichen Altersversorgung sowie der Umgehung von „Versorgungsehen“.

Dieses Gerichtsurteil bekräftigt Altersgrenze bei der Witwenrente

Das Arbeitsgericht Köln stellte sich auf die Seite des Arbeitgebers (Urteil vom 7. Mai 2024, Az. 16 Ca 171/24). Gewiss drücke die Spätehenklausel eine direkte Diskriminierung aufgrund des Alters aus, sie sei aber gemäß § 10 AGG formell begründet.

Die verlangte Mindestehezeit von 5 Jahren und die Altersbegrenzung von 60 Jahren wären verhältnismäßig und notwendig, um falschen Gebrauch unmöglich zu machen. Somit habe die Witwe kein Anrecht auf Hinterbliebenenrente aus der Betriebsrente ihres verstorbeben Mannes.

Große Witwenrente: Wann hast du ein Anrecht darauf?

Hinterbliebenenrente: Was heißt das Gerichtsurteil nun für Beteiligte?

Der Urteilsspruch macht deutlich: Betriebsrenten unterliegen speziellen Regulierungen, die sich von gesetzlichen Renten unterscheiden können. Versorgungsordnungen dürfen spezielle Voraussetzungen – z.B für Ehezeit und Hochzeitstermin – gesetzlich vereinbaren.

Für Hinterbliebene heißt das, dass es bei späteren Eheschließungen kein Anrecht auf Betriebsrente gibt, wenn die Ehe nicht einmal 5 Jahre dauerte.

Ob weitere Instanzen diese Beschlussfassung anerkennen, bleibt ungeklärt, aber das Gerichtsurteil bringt fürs Erste Rechtsverbindlichkeit für Pensionskassen und Arbeitgeber. Darüber informiert rentenbescheid24.de.

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Mit Material www.nord24.de/01.12.2025

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