Kinderzuschlag anstelle Bürgergeld: 300 Euro spart Jobcenter-Besuch
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Der Kinderzuschlag beschert mittellosen Familien wirtschaftliche Hilfe und macht den Besuch beim Jobcenter überflüssig. Was Eltern dazu kennen sollten.
Wer Kinderzuschlag bekommt, gewinnt durch mehr als lediglich der Zahlung pro Monat: Betroffene Familien dürfen sich von Kita-Beiträgen freistellen lassen und bekommen Zuwendungen für die Zugehörigkeiten bei Vereinen oder Schulsachen. Diese ergänzenden Unterstützungen für Teilhabe und Bildung machen die staatliche Zuwendung unbezahlbar.
Der Kinderzuschlag selber erzielt einen Höchstbetrag von 297 Euro ab Januar 2025 je Kind und Monat. Die staatliche Unterstützung soll vermeiden, dass Elternpaare trotz Berufstätigkeit Bürgergeld in Anspruch nehmen müssen und kann Familien den Besuch beim Jobcenter ersparen.
Wer aber den Kinderzuschlag bekommen will, muss spezielle Bedingungen abdecken. Selbst wenn ein Anrecht besteht, müssen Betroffene selber tätig werden. Für die Beantragung müssen Familien aber nicht persönlich bei der zuständigen Familienkasse vorstellig werden.

Wirtschaftliche Hilfe ohne Bürgergeld: Das dürfen Familien an Kinderzuschlag erwarten
Ab Januar 2025 dürfen sich zahlreiche Familien freuen: Sie bekommen bis zu 297 Euro je Kind pro Monat – eine Erhöhung um 5 Euro gegenüber 2024.
Gemeinsam mit dem auch erhöhten Kindergeld von 255 Euro bekommen Familien jetzt bis zu 552 Euro je Kind pro Monat. Das ist mehr, als Beziehern von Bürgergeld nach Beachtung des Kindergelds verbleibt (höchstens 241 Euro), wie das Portal Plattform buergergeld.org erläutert. Zum 1. Januar des nächsten Jahres erhöht sich das Kindergeld dann abermals.
Der Kinderzuschlag gilt für Berufstätige, die ohne diese Unterstützung Bürgergeld empfangen müssten. Die Leistung hilft Familien, deren Einkünfte für die Eltern ausreichend sind, jedoch nicht für die Kinder genügen. Bedingung ist ein Minimalverdienst von 900 Euro brutto für Paare oder 600 Euro für Alleinerziehende.
Empfangsberechtigt sind „Familien mit geringem Einkommen“, wie die Bundesagentur für Arbeit erklärt. Mit höherem Einkommen verringert sich der Zuschlag nach und nach.
Ob der Kinderzuschlag ausgekehrt wird und was eine Familie bekommt, ist gemäß der Behörde von mehreren Aspekten abhängig, etwa Alter der Kinder, Einkommen, Wohnkosten, Familiengröße und Vermögen. .
Der Betrag wird insofern entsprechend festgelegt. Über den KiZ-Lotsen der Bundesagentur für Arbeit kannst du online bewerten lassen, ob die Bedingungen für den Kinderzuschlag erfüllt sind.
Die Bedingungen für den Empfang von Kinderzuschlag im Überblick
- Das Kind ist unter 25 Jahre, ledig/nicht in einer eingetragenen Partnerschaft und wohnt im gleichen Haushalt
- Die Familie bekommt Kindergeld oder eine ähnliche Zuwendung
- Das Einkommen genügt für die Erziehungsberechtigten selber und gemeisam mit dem Kinderzuschlag, dem Kindergeld und dem womöglich zustehenden Wohngeld ist der finanzielle Bedarf der Familie abgedeckt
- Das Einkommen, welches beim Kinderzuschlag berücksichtigt wird, nicht so groß ausfällt, dass sich der Kinderzuschlag auf null verringert
Dem Arbeitsamt zufolge wird das Vermögen von Antragstellern lediglich kontrolliert, wenn es beachtlich ist. Das zählt für eine Bedarfsgemeinschaft von 2 Leuten ab 55.000 Euro und bei Familien mit 3 Leuten ab 70.000 Euro.
Für jedes zusätzliche Kind erhöht sich die Grenze um jeweils 15.000 Euro. Eine persönlich bewohnte Immobilie von „angebrachter Größe“ gehört nicht zum Vermögen.
Bedeutsam für Familien, die ein Anrecht auf Kinderzuschlag durchsetzen: Ebenso das Einkommen der Kinder wird bei der Bemessung betrachtet.
Hierbei dreht es sich vorrangig um Waisenrente oder Unterhaltszahlungen, wie das Familienportal des Bundes klarstellt. Berücksichtigt wird das Einkommen des Kindes jedoch lediglich bis zu 45 Prozent.
Wo muss der Antrag auf Kinderzuschlag gestellt werden?
In der Tat wird der Kinderzuschlag mit dem Kindergeld ausgeschüttet, muss jedoch getrennt angefordert werden. Einen Antrag auf Kinderzuschlag kannst du bei der entsprechenden lokalen Familienkasse oder auch online auf den Weg bringen.
Die Leistung wird für ein halbes Jahr gewährt. Nach Ablauf der Bewilligungsspanne muss der Kinderzuschlag abermals angefordert werden.
Ergänzend zu der Zahlung (pro Monat) dürfen betroffene Familien zusätzliche Unterstützungen anfordern: So haben sie Anrecht auf Freistellung von Kita-Beiträgen und auf Leistungen für Teilhabe und Bildung.
Diese beeinhalten etwa Zuwendungen für Schulmaterialien oder Mitgliedschaften zu Vereinen. Eine Kindergrundsicherung wird es indesse nicht geben.
(Quellen: Bundesagentur für Arbeit, buergergeld.org, Familienportal des Bundes)
Mit Material www.merkur.de/28.10.2025







