Rente mit 63 ab 2026: Nur noch diese 2 Altersrentenarten
Die „Rente mit 63“ ist für zahlreiche Bürger in Deutschland ein erstrebenswertes Ziel. Doch ab 2026 wird der Renteneintritt mit genau 63 Jahren zum richtigen Sonderfall.
Gesetzmäßige Erneuerungen bewirken, dass lediglich noch 2 sehr spezielle Altersrentenarten einen Rentenbeginn mit 63 Jahren tatsächlich ermöglichen. Alle zwei lediglich mit zum Teil ergeblichen Abschlägen. Wer heutzutage beabsichtigt, verfrüht in Rente zu gehen, sollte sich mit diesen Gegensätzen eingehend vertraut machen.
Rente mit 63 ab 2026: Allein diese 2 Gruppen können noch mit 63 gehen. Diese 2 Altersrenten erlauben 2026 noch den Rentenstart mit 63.
Altersrente für schwerbehinderte Personen
Diese Rentenart ermöglicht ebenfalls ab 2026 den Renteneintritt mit 63 – sofern eine beglaubigte Schwerbehinderung besteht.
Bedingungen:
- Grad der Behinderung (GdB) wenigstens 50
- 35 Jahre Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung
- Rentenstart mit 63 lediglich mit Abschlägen– dann 7,2%
Gut zu wissen:
- Der Abschlag liegt bei 0,3 % monatlich vor der entscheidenden Altersgrenze
- der höchste Abschlag steht bei 10,8% in dieser Altersrentenart
- bei Renteneintritt mit 63 für Schwerbehinderte sind das dannb bis 7,2 % lebenslang







