Renten-Prüfung Januar: Grundrentenzuschläge im Blick

Renten-Prüfung Januar 2026: Grundrentenzuschläge im Blick

Die Deutsche Rentenversicherung kontrolliert das Einkommen von 1,4 Millionen Rentenbeziehern. Mitunter verändert sich danach die Rentenhöhe.

Zahlreiche Rentenempfänger in Deutschland erhalten zur Jahreswende ein Schreiben von der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Der Anlass: Alljährlich zum Januar überprüft die Behörde den Umfang des Grundrentenzuschlags aufs Neue.

Hierbei wird das ehemalige Einkommen der Rentenbezieher betrachtet. Die Auswirkung: Anschließend kann die Rente höher oder geringer werden.

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Renten-Prüfung Januar 2026: 1,4 Millionen Grundrentenzuschläge im Blick

Für die Neubemessung ab Januar 2026 verwendet die Behörde das Einkommen aus 2023. Das Finanzamt übermittelt diese Angaben im Herbst an die DRV. Stehen keine 2023-Daten zur Verfügung, nutzt die Rentenversicherung die Angaben aus 2022. Rentenbezieher müssen nicht aktiv werden – das alles läuft völlig automatisiert ab.

Spezielle Freibeträge sind ausschlaggebend. Ab Januar 2025 zählt: Alleinstehende können bis zu 1.438 Euro pro Monat verdienen, ohne dass die DRV den Grundrentenzuschlag reduziert. Bei eingetragenen Lebenspartnern oder Verheirateten ist das Limit 2.243 Euro. Wer darüber hinaus verdient, muss Kürzungen in Kauf nehmen.

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Bei Alleinstehenden berücksichtigt die DRV ein Einkommen zwischen 1.438 Euro und 1.840 Euro mit 60 Prozent. Landet das Einkommen oberhalb 1.840 Euro, berücksichtigt sie den darüber hinausragenden Betrag komplett. Bei Ehepaaren sind dieselben Regelungen gültig, ab 2.243 Euro bzw. 2.646 Euro.

Ein Modell: Eine Rentenbezieherin (alleinlebend) empfängt 900 Euro Rente. Sie war 35 Jahre erwerbstätig und hat dabei ein minderwertiges Einkommen erzielt.

Aufgrund des Grundrentenzuschlags wird ihre Rente angehoben – im Mittel landet der Zuschlag jetzt bei 97 Euro pro Monat. Die DRV legt die Höhe separat fest und überweist den Zuschlag automatisiert mit der Rente.

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Der Grundrentenzuschlag ist keine autonome Rente, sondern vielmehr ein Zuschlag zur vorhandenen Rente. Die DRV vergütet ihn ab 2021 an Personen, die lange Zeit erwerbstätig waren und dabei einen minderwertigen Verdienst erzielten.

Fast 1,4 Millionen Rentenbezieher bekommen aktuell den Zuschlag. Der mittlere Zuschlag beläuft sich auf knapp 97 Euro monatlich. Anrecht darauf haben Rentenbezieher, die wenigstens 33 Jahre berufstätig waren, Kinder bekommen oder Angehörige gepflegt haben.

Den kompletten Zuschlag gibt es ab 35 Jahren in der Rentenversicherung. Bedeutend: Das mittlere Einkommen über das vollständige Erwerbsleben hindurch muss abwärts von 80 Prozent des entsprechenen mittleren Einkommens gelegen haben. Wer im Mittel besser verdient hat, erhält keinen Zuschlag.

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Die Rentenversicherung betrachtet den steuerpflichtigen und den steuerbefreiten Anteil der Rente. Kapitaleinkommen gehören genauso dazu. Steuerbefreite Einnahmen wie Krankengeld, Arbeitslosengeld, Wohngeld sowie Minijobs, werden nicht berücksichtigt. Der Grundrentenzuschlag selber gehört nicht zum Einkommen.

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Bildquelle: im Rentenbestand Ende 2024, nach Bundesländern
Grafik: Sven Fekkers (RUHR24)Quelle: Rentenatlas Deutsche RentenversicherungErstellt mit Datawrapper

Verändert sich der Umfang des Grundrentenzuschlags aufgrund der Einkommensüberprüfung, versendet die DRV eine Benachrichtigung. Hier wird exakt erläutert, in welcher Form sich die Rente ab Januar 2026 ändert und aus welchem Grund.

Die alljährliche Überprüfung dient der einwandfreien Bemessung – nicht vorrangig der Reduzierung. Erhöht sich das Einkommen, kann der Zuschlag zurückgehen.

Fällt das Einkommen, kann die Rente jedoch ebenfalls mehr werden. Die Angleichung der Freibeträge bewirkt außerdem, dass zunehmen Rentenbezieher den komplette Zuschlag einbehalten können.

Mit Material www.ruhr24.de/05.12.2025

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