Rentenpunkte vom toten Ex-Partner zurückholen: So geht das
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Wenn der geschiedene Partner verstorben ist, sollten Hinterbliebene ihre Rentenanwartschaften erneut kontrollieren. Unter Umständen können sie den Versorgungsausgleich rückabwickeln.
Jedes Jahr im Juli wird die Rente in Deutschland neu berechnet. 2025 dürfen die Rentenbezieher eine Steigerung ihrer Altersbezüge von fast 3,5 Prozent erwarten.
Aber indem es für die Besserverdiener einen größeren Betrag bekommen, haben die anderen kaum etwas davon. Ein simpler Beweis hierfür ist, dass im Laufe der Berufstätigkeit nicht ausreichend Rentenpunkte angehäuft wurden. Doch es gibt Gelegenheiten, diese zu vermehren – der gestorbene Ex-Partner könnte dabei eine Rolle spielen.
Die Entgeltpunkte werden als „Währung“ der Deutschen Rentenversicherung (DRV) angesehen. Sie bilden das Verhältnis des persönlichen Einkommens zum Mittelwert sämtlicher Versicherungsnehmer ab.
2025 stand er bei rund 50.493 Euro. Um die Höhe der Rente festzustellen, werden die Rentenpunkte mit dem derzeitigen Rentenwert von 39,32 Euro malgenommen.
So lassen sich Rentenpunkte vom toten Ex-Partner wiederholen
Wer 12 Monate lang ein mittleres Einkommen erzielt hat, erhält genau einen Rentenpunkt gutgeschrieben, informiert die DRV. Berufstätige, welche 50 Prozent davon erhalten, erzielen indessen nur 0,5 Rentenpunkte.
Dadurch werden die zukünftigen Rentenbezüge niedriger sein. Mittels einer Auflösung der Ehe könnten sich diese aber verbessern.
Kommt es zu einer Auflösung der Ehe, muss der Höchstverdienende womöglich Geld an den Ex-Partner abgeben, wenn ein Anrecht auf Unterhalt besteht. 45 Prozent des Unterschieds zwischen dem anrechenbaren Arbeitseinkommen der Ehepartner sind dabei generell gängig. Im Rahmen des Versorgungsausgleichs muss der Ehe-Partner, der ein höheres Einkommen hat, zudem Rentenpunkte an den Ex-Partner abtreten.
Sonderfall bei der Rente: So lässt sich der Versorgungsausgleich rückabwickeln
Diese Entgeltpunkte sind für den Höchstverdiener in aller Regel dauerhaft verloren, wenn nicht zuvor in einem Ehevertrag etwas anderes vereinbart wurde. Doch es gibt da einen Sonderfall „Wenn der begünstigte geschiedene Ehepartner verstirbt und nicht mehr als 3 Jahre Rente empfangen hat, dann kann man diesen Versorgungsausgleich auf Antrag rückabwickeln und sich diese Entgeltpunkte wiederholen“, erklärt die DRV gegenüber der Mitteldeutschen Zeitung.
Selbst wenn der verblichene Ex-Ehepartner noch nicht im Rentenbezug war, erhält man nach Antragstellung die Rentenpunkte zurück erstattet.
Generell hat jedoch nach einer Auflösung der Ehe der Ehepartner kein Anrecht mehr auf eine Erbschaft.
Darüberhinaus kann man seine Anwartschaften von einem Rentenberater oder Rechtsanwalt in einem persönlichen Beratungsgespräch feststellen lassen.
Wenn dieses Vorgehen nicht erfolgreich ausfällt und das Geld im Rentenalter nicht genügt, haben Beteiligte noch andere Möglichkeiten, ihre Rente aufzubessern, etwa durch Antrag auf die Grundsicherung, wenn die Regelaltersgrenze erfüllt ist.
(Mit Angaben www.echo24.de/leben/25.04.2025)
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