Witwenrente: Höhe der Kürzung bei Einkommen von 1.300 Euro

Der gesonderte Aufschlag bei der Witwenrente wird zum Dezember 2025 gestrichen. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) schüttete diesen ab Juli 2024 selbsttätig als Ergänzung zur Erwerbsminderungsrente aus.

Zur Jahreswende wird er danach in die Rente mit eingegliedert. echo24.de informiert über eine Überarbeitung der Witwenrente ab Dezember: Übersicht belegt Drosselung nach Einkommen.

Die Ursache, weshalb über 1,5 Jahre hinweg ein automatisierte Aufschlag gewährt wurde: Aufgrund von Problemen mit der Technik konnte die DRV ihn noch nicht beim Einkommen mit berücksichtigen.

Frührente: Erwerbsminderung und Grad der Behinderung von 50

(Mit Angaben www.fr.de/24.09.2025)

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