Mindestpension Beamte: So hoch fällt das Ruhegehalt aus
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Als Staatsbediensteter hast du nach jahrelanger Tätigkeit Anrecht auf eine Beamtenpension. Hier wird darüber informiert, wie hoch diese wenigstens sein wird.
Die Pensionshöhe erregt nach wie vor die Gemüter – hauptsächlich, wenn man sie mit der Höhe der gesetzlichen Rente. Dass die finanziellen Reserven von Pensionären im Mittel erheblich höher sind als die von Rentenbeziehern, kommt davon, dass es für Beamte eine Mindestpension gibt. Aber eine Mindestrente gibt es im Gesetz gar nicht – nur einen Grundrentenzuschlag.
Hier wird informiert, wie hoch die Mindestpension ist, wie sie festegelegt wird und welche Bedingungen Beamte hierzu abdecken müssen.
Wie groß ist die Mindestpension für Beamte?
Welche Pension (Ruhegeld) Beamte wenigstens erhalten, legt das Beamtenversorgungsgesetz des Bundes (BeamtVG) fest. Gemäß § 14 Absatz 4 orientiert sich die Penisonshöhe an der pensionsfähigen Dienstzeit und an den pensionsfähigen Bezügen.
Pensionsfähige Bezüge sind das Grundgehalt deiner letzten Besoldungsgruppe, der Stufe-1-Familienzuschlag (vermählt bzw. in einer Beziehung und kinderlos) plus denkbare Zuschläge.
Pensionsfähige Dienstzeiten beinhalten neben der Zeitspanne als Beamter auch Zivil- oder Wehrdienst, Zeitabschnitte in einem förderunswürdigen Beschäftigungsverhältnis im Staatsdienst sowie Zeiten einer Ausbildung, die für den Werdegang als Staatsdiener festgesetzt sind.
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Die Rechtsbestimmungen des Bundes sind alles in allem in sämtlichen Bundesländern gültig. Es kann aber zu geringfügigen Abweichungen der Richtlinien kommen, die an der Pensionshöhe grundsätzlich jedoch nichts verändern.
Das ist beim Bund für die Mindestpension festgelegt:
- Das Mindestruhegeld beträgt entweder 35 Prozent der pensionsfähigen Dienstbezüge aus der entsprechend erzielten Besoldungsgruppe (amtliches Mindestruhegeld)
- oder 65 Prozent der pensionsfähigen Dienstbezüge aus der letzten Stufe der Besoldungsgruppe A4 zuzüglich eines Festbetrags von 30,68 Euro (amtliches Mindestruhegeld).
Abhängig davon, welche Summe größer ist, bekommen Staatsdiener diesen Betrag als Mindestpension. Bedingung ist, dass sie wenigstens 5 pensionsberechtige Dienstjahre belegen können.
Musterberechnung für die Mindestpension
Ein Muster: Gesetzt den Fall, du warst zum Schluss als Staatsbediensteter in der Besoldungsgruppe A3, Stufe 2 tätig, bist ledig und kinderlos. Es gibt auch keine sonstigen Zuschläge.
Dann beläuft sich dein Grundgehalt gemäß Besoldungstabelle ab 1. März 2024 auf 2.763,31 Euro monatlich. Dein amtsabhängiges Mindestruhegeld landet somit bei 967,16 Euro monatlich (35 Prozent von 2.763,31 Euro). Jetzt wird dieser Betrag mit dem amtsunabhängigen Mindestruhegeld verglichen
Für Beamte in der letzten Stufe der Besoldungsgruppe A4 ist ein Grundgehalt von 3.157,76 Euro festgesetzt. Das amtsunabhängige Mindestruhegeld kommt somit auf 2.083,22 Euro (65 Prozent von 3.157,76 Euro + 30,68 Euro) und steht dadurch erheblich oberhalb des amtsabhängigen Mindestruhegelds.
Folglich bekommst du dann als Mindestpension 2.083,22 Euro. Erfahre hier, was du verdienen müsstest, um 2.000 Euro aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu erhalten.
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Gehen Staatsdiener verfrüht in den Ruhestand, zählen genauso für sie Abschläge auf die Pension, höchstens 14,4 Prozent. Des Weiteren werden noch Beiträge zur privaten Pflege– und Krankenversicherung* sowie Lohnsteuer fällig.
Überwiegend landet die wirkliche Versorgung oberhalb der Mindestpension. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts bekamen Pensionäre am 1. Januar 2024 im Mittel 3.240 Euro (brutto) monatlich.
Genutzte Angaben
gesetze-im-internet.de: „Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (Beamtenversorgungsgesetz – BeamtVG) § 14 Höhe des Ruhegehalts“
dbb.de: „Mindestversorgung“
bmi.bund.de: „Beamtenversorgung“
bvk-beamtenversorgung.de: „Voraussetzung für den Anspruch auf Ruhegehalt“
dbb.de: „Besoldungstabellen“
Mit Angaben www.t-online.de/04.11.2025






