Darfst du Videos aus Mediatheken auf YouTube hochladen
Inhaltsverzeichnis
In der Regel nein, das darfst du nicht – und zwar auch dann nicht, wenn das Video in der ARD-Mediathek frei zugänglich ist. Hier wird erklärt, warum:
Urheberrechtliche Lage
1.) Die ARD behält die Rechte an ihren Inhalten.
Auch wenn du ein Video kostenlos ansehen oder herunterladen kannst (z. B. über die Mediathek-App), bedeutet das nicht, dass du es weiterverbreiten darfst.
2.) Das Hochladen auf YouTube gilt als „öffentliche Zugänglichmachung“ (§ 19a UrhG) – also eine Handlung, die nur der Rechteinhaber (hier: ARD bzw. die jeweilige Redaktion/Produktion) erlauben darf.
3.) Selbst mit Quellenangabe oder ohne Monetarisierung bleibt der Upload ohne ausdrückliche Erlaubnis rechtswidrig. Das kann zu Urheberrechtsbeschwerden, Sperrungen oder Abmahnungen führen.
Was du tun darfst
- Du darfst verlinken: Also z. B. in der YouTube-Videobeschreibung den offiziellen ARD-Mediathek-Link teilen.
- Du darfst zitieren (kurze Ausschnitte) nur, wenn du:
- dich kritisch oder journalistisch mit dem Inhalt auseinandersetzt, und
- die Quelle klar nennst, und
- nur so viel zeigst, wie für das Zitat nötig ist (§ 51 UrhG).
Wenn du Inhalte der ARD nutzen möchtest, kannst du prüfen, ob sie unter einer Creative-Commons-Lizenz stehen. Einige ARD-Formate (z. B. „Planet Schule“, „funk“ oder „ARD alpha“) veröffentlichen gelegentlich Inhalte mit freieren Nutzungsrechten – die darfst du unter bestimmten Bedingungen weiterverwenden.
Hier ein Beispiel aus der ARD-Mediathek
Das Video: „Zirkus Charles Knie: Stressige Proben für eine entspannte Premiere“
Keine Rechtsberatung: Wenn es hier um rechtliche Themen geht, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich hier nicht um eine Rechtsberatung handelt.
Ich bin kein Rechtsanwalt, aber die kurze Antwort lautet: Nein, einfach ein Video aus der ARD-Mediathek — z. B. mit dem Titel „Zirkus Charles Knie: Stressige Proben für eine entspannte Premiere“ — darfst du nicht auf deinem eigenen YouTube-Kanal hochladen, ohne vorher eine ausdrückliche Lizenz bzw. Zustimmung.
Warum nicht?
- Inhalte der ARD–Mediathek sind urheberrechtlich geschützt: Auch wenn sie öffentlich verfügbar sind, gilt das nicht als Freigabe zur beliebigen Weiterverbreitung.
- Das Hochladen auf YouTube stellt eine neue öffentliche Zugänglichmachung dar — dafür benötigt man in der Regel die Rechteinhaberschaft oder eine Lizenz.
- Ohne Lizenz können Sperrungen, Urheberrechtsansprüche oder Löschungen von YouTube drohen.
Was du stattdessen tun könntest
- Erlaubnis einholen: Kontaktiere die ARD bzw. die zuständige Redaktion/Produktion und frage nach Nutzungs-/Verwertungsrechten für das betreffende Video.
- Ausschnitt-Zitat prüfen: Wenn du das Video kritisch besprechen oder analysieren willst, kann unter Umständen ein kurzer Ausschnitt (z. B. im Rahmen einer Kommentierung) erlaubt sein — das fällt unter das Zitat–Recht, allerdings mit engen Bedingungen (§ 51 UrhG) und nicht als komplettes Video hochladen.
- Link teilen: Statt das komplette Material hochzuladen, kannst du auf das Original-Video in der ARD-Mediathek verweisen und in deinem YouTube-Video darüber sprechen.
Überprüfe, ob es speziell für dieses Video eine Art Creative-Commons-Lizenz oder einen sogenannten „Medienpool“ mit Weiterverwendungsrecht gibt?
Ich habe nachgeguckt – für das betreffende Video („ARD-Mediathek Beitrag „Zirkus Charles Knie: Stressige Proben für eine entspannte Premiere“) konnte ich keine Hinweise darauf finden, dass es unter einer frei nutzbaren Lizenz veröffentlicht wurde, oder dass eine Weiterverbreitung auf Plattformen wie YouTube gestattet wäre.
Wichtige Punkte zur Lizenz-Situation
- Auf der ARD-Hilfeseite steht ausdrücklich: „Die Video- und Audioinhalte werden ausschließlich zur privaten, persönlichen Nutzung bereitgestellt. Eine Weiterverbreitung oder kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet.“
- Auch wenn dort steht, man könne bei Fragen zur Verwertung eine Landesrundfunkanstalt kontaktieren – es handelt sich also um Einzelfall-Lizenzen.
- Es wird keine allgemein gültige Creative-Commons-Lizenz o.ä. genannt, die das freie Hochladen auf YouTube erlauben würde. Zudem heißt es: „Häufig sind verschiedene Produktionsfirmen beteiligt und die Verwertungsrechte sind individuell“.
Fazit
Das heißt konkret für dich:
Ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis der Rechteinhaber (z. B. der zuständigen Produktionsfirma oder Landesrundfunkanstalt) dürftest du nicht das Video einfach so auf deinem YouTube-Kanal hochladen.
Selbst eine Teilveröffentlichung (z. B. ein längerer Ausschnitt) wäre problematisch, da die Lizenzlage nicht eindeutig eine freie Nutzung vorsieht.
Das Teilen eines Links zur ARD-Mediathek (anstatt das Video hochzuladen) ist hingegen unproblematisch und im Sinne der Nutzungsbedingungen.
KI generiert





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