Kirchensteuer: Millionen Bürger in Deutschland zahlen Steuer freiwillig

Kirchensteuer: Millionen Bürger in Deutschland zahlen Steuer freiwillig

Nach Angaben der Forschungsgruppe Weltanschauung pflegen nahezu 37,6 Millionen Deutsche eine Mitgliedschaft bei der katholischen oder evangelischen Kirche. Sie entrichten allesamt Kirchensteuer – häufig ohne darüber überhaupt einmal nachgedacht zu haben.

Anders als bei der Mehrwertsteuer oder der Einkommensteuer bleibt die Kirchensteuer ein freiwilliges Vergnügen: Wer allerdings austritt, muss anschließend nichts mehr berappen.

Millionen Bürger bezahlen freiwillig Steuer: Was die Kirchensteuer kostet

Der Betrag orientiert sich an der Einkommensteuer. In Baden-Württemberg und Bayern liegt der Steuersatz bei 8 Prozent, in Nordrhein-Westfalen und weiteren Bundesländern bei 9 Prozent, informiert die Vereinigte Lohnsteuerhilfe.

Bei einem jährlichen Verdienst in Höhe von 30.000 Euro (brutto) entrichten Mitglieder der Kirche fast 4.300 Euro Einkommenssteuer pro jahr. Obendrauf kommt dann die Kirchensteuer von 344 bis 386 Euro, welche die Staatskasse automatisiert abgreift und an die Glaubensgemeinschaften durchreicht.

Steuererklärung 2025: Diese Personen sind zur Abgabe verpflichtet

Hiermit bezahlen die Kirchen dann soziale Projekte, Gottesdienste und Seelsorge. Schulen, Seniorenheime sowie Kindertagesstätten zählen genauso dazu wie Unterstützungsprojekte für notleidende Bürger. Für zahlreiche Gläubige begründet diese zwischenmenschliche Geste die Zahlung pro Monat.

Millionen Bürger entrichten Kirchensteuer: So geht der Austritt

Wer die Kirchensteuer nicht mehr berappen will, muss den Austritt amtlich darstellen, erklärt die Landesjustiz NRW. Das passiert in einem Notariat oder beim Amtsgericht – eine simple Kündigung in schriftlicher Form genügt nicht.

Beim Amtsgericht in Dortmund vereinbaren Interessierte für einem Austritt zuvor online einen Gesprächstermin und erscheinen dort persönlich. Der Kirchenaustritt muss persönlich geschehen.

Das Gericht verweigert eine Bevollmächtigung. Wer persönlich auftaucht, zeigt seinen rechtskräftigen Personalausweis vor und entrichtet 30 Euro für Verwaltungskosten. Dieser Betrag darf in bar an einem der Service- oder KassenSchalter im identischen Gebäude eingezahlt werden.

Das Amtsgericht beglaubigt diesen Vorgang. Der Kirchenaustritt erlangt am selben Tag Gültigkeit, und das Gericht setzt die Gemeinde– oder Stadtverwaltung davon in Kenntnis. Diese leitet die Veränderung online an die Staatskasse weiter, welche die Abzugsmerkmale für die Lohnsteuer angleicht.

Steuererklärung: Dieses Dokument brauchen Rentner nicht mehr

Eigenarten beim Kirchenaustritt: Online-Angebote und Minderjährige

Ab 14 Jahren dürfen Jugendliche auch ohne Zustimmung der Eltern aus der Kirche austreten. Zwischen 12 und 14 Jahren müssen die Erziehungsberechtigten den Kirchenaustritt durchführen, aber das Kind muss einverstanden sein und sich persönlich beim Gericht einfinden. Für jüngere Kinder beschließen die gesetzlichen Vertreter alleine.

Im Internet preisen mehrere Internetseiten gegen Bezahlung an, den Kirchenaustritt durchzuführen. Das Amtsgericht Dortmund alarmiert eindringlich: Diese Angebote befreien nicht von den gerichtlichen Verwaltungskosten und dem persönlichen Erscheinen. Wer derartige Angebote verwendet, bezahlt zweimal – und muss dennoch beim Amtsgericht erscheinen.

Kindergeld: So wird der Sprössling mit 46 Jahren zum Millionär

Mit Angaben www.ruhr24.de/22.11.2025

Ähnliche Beiträge

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert