Kfz-Versicherung: Sonderkündigungsrecht bei Erhöhung im November

Kfz-Versicherung: Sonderkündigungsrecht Erhöhung im November

Für den Wechsel von KfzVersicherungen mit jährlicher Gültigkeitsdauer ist der 30. November die Deadline. Auch wenn dieser Termin 2025 ein Sonntag ist, lassen nicht alle Versicherungsunternehmer eine Kündigung am 1. Dezember zu.

Kfz-Besitzer, die ihre Rechung für die Autoverssicherung erst innerhalb des Novembers einschließlich einer Preissteigerung empfangen haben, können das Sonderkündigungsrecht anwenden. Die Einsparmöglichkeit einem Tarifwechsel landet gemäß Musterkalkulationen eines Internet-Vergleichsportals bei bis 49 Prozent.

Sonderkündigungsrecht: 4 Wochen ab Rechnungempfang

Formell müssen Auto-Versicherungen innerhalb eines Monats vor Ende der Laufzeit gekündigt werden. Für Verträge, die mit dem Jahreswechsel enden, ist der 30. November die normale Deadline.

Erhöht sich aber der Kfz-Beitrag und haben Versicherungsnehmer ihre Rechnung innerhalb des Novembers bekommen, können sie in der Tat noch nach diesem Datum wechseln. Bei Prämienanhebnungen ist 4 Wochen nach Empfang der Rechnung ein Sonderkündigungsrecht gültig.

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Trotz Sonntag: Vorsicht bei Kündigung zum 1. Dezember

Der 30. November ist 2025 ein Sonntag. Hiermit verschiebt sich die Kündigungsfrist jedoch nicht bei sämtlichen Kfz-Versicherern auf den Montag.

Einige Versicherungsunternehmen nehmen einen Zugang der Kündigung am 1. Dezember an, weitere hingegen nicht. Vorsichtshalber sollte die Kündigung bis zum 30. November dem aktuellen Autoversicherer zugegangen sein.

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Preisanhebungen korrekt feststellen

Preisanhebungen sind in der Kfz-Rechnung bisweilen nicht eindeutig zu erkennen. Auch wenn die Prämie unverändert bleibt oder vielleicht noch billiger wird, kann ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen werden.

Kommt am meisten vor: Der Schadenfreiheitsrabatt wird in keiner Weise oder lediglich zum Teil weitergereicht, obglich in dem Jahr kein Unfall zu verzeichnen war.

Etliche Autofahrer beachten Preisanhebungen nicht, zumal sie nicht immer ersichtlich sind„, erklärt Aljoscha Ziller von Vergleichsportal Verivox.

Ausschlaggebend ist der Vergleichswert auf der Jahresrechnung, mit dem Versicherungsunternehmer den KfzBeitrag bei vollständiger Einbeziehung der größeren Schadenfreiheitsklassen angeben. Landet der Rechnungsbetrag oberhalb diese Werts, liegt eine Preissteigerung vor und Versicherungsnehmer können das Sonderkündigungsrecht anwenden.

Hohe Typklassen machen Auto-Versicherung bis 19 mal teurer

Wechsel des Tarifs* macht sich bezahlt: So spart ein Golf-Fahrer aus Berlin (45 Jahre) gemäß Kalkulationen des Vergleichsportals 49 Prozent jährlich bei seiner Vollkasko, wenn er von einem durchschnittlichen zu einem billigeren Tarif wechselt.

Vorgehen
Das Vergleichsportal hat die Preise für knapp 400 Vollkaskotarife von 70 Autoversicheren betrachtet. Das Musterbeispiel war ein 45-jähriger Autofahrer eines älteren VW Golf VIII 1.5 TSI (1 Jahr alt) in 10178 Berlin mit einer km-Leistung von 12.000 jährlich bei Schadenfreiheitsklasse 10.

Mit Material www.verivox.de/28.11.2025

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