Rentenzuschuss 2026: Diese Hilfen dürfen Rentner beantragen
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Zahlreiche Rentenbezieher kommen mit ihrem Einkommen nur schwerlich klar. Aber der Staat stellt unterschiedliche Zuwendungen bereit, die das verfügbare Einkommen pro Monat aufstocken.
Doch werden nicht alle automatisiert ausgeschüttet, so z.B. der Grundrentenzuschlag – bei einigen müssen Rentenbezieher selber tätig werden.
- Pflegegeld beantragen
- Zuschuss zur Pflege- und Krankenversicherung
- Wohngeld für Rentner
- Grundsicherung im Alter
Grundsicherung im Alter: 563 Euro für Singles
Grundsicherung im Alter unterstützt, wenn die Rente für den Lebensunterhalt nicht ausreichend ist. Sie soll das Existenzminimum gewährleisten und wird vom Sozialamt übernommen. Anspruchsberechtigt sind Rentenbezieher, deren komplettes Einkommen – folglich Rente zuzüglich weiterer Einkünfte – unterhalb des Grundsicherungslevells landen. 2026 lag die Begrenzung hierfür bei 1.062 Euro.
Hierzu die Daumenregel: Wenn dein komplettes Einkommen nicht einmal 1.062 Euro erreicht, solltest du kontrollieren, ob du Anrecht auf Grundsicherung hast. (Quelle: Deutsche Rentenversicherung).
2026 bleiben die Regelbedarfe unverändert: Singles bekommen auch zukünftig 563 Euro pro Monat, Ehepaare je 506 Euro. Obdendrauf kommen die wirklichen Kosten für Heizung und Wohnung.
Wer Grundsicherung erhält, muss diese beim entsprechenden Sozialamt beantragen und in regelmäßigen Abständen sein Vermögen und Einkommen offenlegen. Wer Sozialleistungen empfängt, kann sich auch vom Rundfunkbeitrag entbinden lassen.
Wohngeld für Rentner beantragen: Hilfe bei teuren Wohnkosten
„Wohngeld ist eine öffentliche Zuwendung bei den Wohnkosten für persönlich verwendetes Wohneigentum bzw. eine Mietwohnung“, informiert das Bundesministerium für Wohnen in einer Info-Schrift. Er ist ebenso für Haushalte mit niedrigeren Einkommen zuständig. Genauso Rentenempfänger mit niedriger Rente können davon profitieren, wenn ihr Einkommen oberhalb der Grundsicherung landet.
Das Wohngeld wird für Mieter und für Besitzer einer persönlich verwendeten Wohnung oder eines Hauses gewährt. Es wurde Ab 1. Januar 2025 wurde es an die Preis- und Mietentwicklung angeglichen.
Wie hoch das Wohngeld exakt sein wird, ist abhängig von der Haushaltsgröße, dem Einkommen und der Miethöhe. Der Wohngeldrechner bringt Klarheit.
Rentenbeziehr müssen ihren Antrag bei der Wohngeldbehörde ihrer Gemeinde, Stadt oder Kreisverwaltung einreichen. Zahlreiche stellen schon eine Online–Beantragung zur Verfügung. Dafür brauchst du:
- Einkommensnachweise z.B. Rentenbescheide.
- den Wohngeldantrag,
- Nachweise über die Wohnkosten (z.B. Mietvertrag)
Pflegegeld für Rentner: Hilfe bei Pflegebedürftigkeit
Pflegegeld bekommen pflegebedürftige Personen, welche daheim von Angehörigen, Bekannten oder Freunden gepflegt werden.
Abghängig von der Pflegestufe landet das Pflegegeld pro Monat zwischen 347 Euro (Pflegegrad 2) und 990 Euro (Pflegegrad 5). Personen mit Pflegegrad 1 bekommen kein Pflegegeld, haben jedoch Anrecht auf einen Unterstützungsbetrag von 131 Euro pro Monat.
- Umfang des Pflegegelds 2026:
- Pflegegrad 5: 990 Euro
- Pflegegrad 4: 800 Euro
- Pflegegrad 3: 599 Euro
- Pflegegrad 2: 347 Euro
- Pflegegrad 1: 131 Euro (Unterstützungbetrag)
Das Pflegegeld wurde 2026 nicht angehoben. Nach Informationen des Deutschen Pflegebeistands ist die nächste Angleichung zum 1. Januar 2028 terminiert.
Das Pflegegeld muss bei der Pflegekasse angefordert werden, die oft bei der Krankenversicherung ansässig ist. Bedingung ist ein gültiger Pflegegrad, welcher durch eine bewertung des Medizinischen Dienstes domumentiert wird.
Rentner müssen aktiv werden: Zuwendung zur Pflege- und Krankenversicherung anfordern
Rentenempfänger, welche gesetzlich krankenversichert sind, verrichten auf ihre Rente Beiträge zur Pflege– und Krankenversicherung. Wer lediglich eine geringe Rente erhält, kann eventuell eine Zuwendung bekommen.
Sie orientiert sich komplett an der persönlichen Lebenssituation und muss bei der Krankenversicherung angefordert werden. Privat und freiwillig Versicherte dürfen auch Zuwendungen zur Krankenversicherung anforfern.
Mit Angaben www.ruhr24.de/10.01.2026







