Internet und Handy: 50 Euro Bürgergeld-Pauschale zu wenig

Internet und Handy: 50 Euro Bürgergeld-Pauschale zu wenig

Monatlich stellt der BürgergeldRegelsatz für Telekommunikations- und Postdienste jedem Empfänger 50,33 Euro zur Verfügung. Der Festbetrag soll ständig anfallende Ausgaben für Telefon– und Internetverbindungen* sowie Kosten für den Postversand ausgleichen.

Die Untersuchung eines Vergleichsportals belegt: Die Pauschale ist lediglich ausreichend, wenn stets billige Tarife* verwendet werden und auch dann verbleibt noch zu wenig Bewegungsfreiheit.

Ausgaben für Mobiltelefon*, Laptop sowie weitere Hardware sind im Regelsatz nicht speziell bedacht.

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Ohne Neukundenvorteile ist das Budget kaum ausreichend

So stellen die 50,33 Euro fast 9 Prozent des normalen Bürgergelds dar, sie werden demnach nicht ergänzend überwiesen. Sämtliche Leistungsbezieher müssen hiermit ihren Bedürfnisse für Festnetz, Internet und Smartphone selber begleichen und selbstständig billige Tarife buchen*, um den finanziellen Rahmen nicht zu sprengen.

Ein Zugang zum Internet ist gegenwärtig nichts Außergewöhnliches, vielmehr Bedingung für Mitwirkung in der Gesellschaft,“ informiert Jörg Schamberg, Telekomm-Fachmann beim Vergleichsportal.

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Ohne die andauernde Verwendung von Sonderkonditionen für Neukunden ist der festgelegte 50-Euro-Rahmen nur schwer realisierbar.“

Für stationäres Internet sind die Kosten in den ersten 2 Jahren meist deutlich niedriger als in der Folgezeit. Die monatlichen Gebühren erhöhen sich nach zwei Jahren häufig um 30–40 Prozent, weil viele Rabatte und Boni auslaufen.

Konstant günstige Internetangebote, wie Drillisch DSL für 26,99 Euro im Monat, gibt es nur selten. Um das Budget aufrechtzuerhalten, müssen in der Regel alle zwei Jahre beim Versorgerwechsel* erneut Neukundenvorteile genutzt werden.

Datenvolumen: Unlimited on Demand kein Ersatz für richtige Flatrates

Beispielhafte Tarife: Handy ab 5 Euro pro Monat Internet ab 20 Euro

Mehrere Internetprovider bieten Neukunden Tarife für etwa 20 Euro pro Monat an. Vodafone* bietet Kabel-Internet mit 150 Mbit/s in den ersten 2 Jahrenn für vergünstigte 19,57 Euro pro Monat an. Telekom*-Neukunden können DSL mit 50 Mbit/s zu einem effektiven Preis von 20,74 Euro pro Monat buchen.

Pyur bietet 250 Mbit/s in den ersten zwei Jahren für 17,07 Euro monatlich, anschließend kostet der Tarif 34,99 Euro pro Monat.

Nach der Mindestlaufzeit steigen die Tarife bei Telekom und Vodafone auf 44,99 Euro. Ein Wechsel des Anbieters* nach zwei Jahren hilft, diese Kostensteigerung zu vermeiden.

Für rund 5 Euro pro Monat bieten Anbieter wie sim24, Lebara und Freshphone Tarife mit 10–15 GB Datenvolumen und 50 Mbit/s Geschwindigkeit. Die Kombination aus Festnetz-Internet und Mobilfunk ist für etwa 30 Euro monatlich möglich, sofern besonders günstige Tarife gewählt werden.

Von den 50 Euro des Bürgergeld-Regelsatzes bleiben somit etwa 20 Euro übrig, die für Hardware oder Briefporto angespart werden können. Die Tarifbeispiele enthalten keinen Router; wegen der meist hohen Mietkosten ist ein Kauf sinnvoll, wenn kein vorhandenes Gerät genutzt werden kann.

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Tipp: Beim Sparen lieber auf den Mobilfunk statt auf das Festnetz achten

Einige Bürgergeldempfänger verzichten auf stationäres Internet, um den größten monatlichen Brocken einzusparen. Es rentiert sich dagegen, eher beim Smartphone-Tarif sparsam zu sein: Bei WLAN laufen keine mobilen Datenausgaben auf, sodass aelbst geringere Datenmengen genügen.

Eine unbegrenzte Flatrate über das Handy wäre dagegen sehr teuer, und klassische Büroarbeiten lassen sich über mobile Geräte nur eingeschränkt erledigen. Zudem können über ein FestnetzWLAN mehrere Geräte einer Familie oder Wohngemeinschaft gleichzeitig verbunden werden.“

Ein Wechsel des Internetanbieters nach 24 Monaten ist in den meisten Regionen problemlos möglich. So gibt es landesweit nur noch wenige Regionen, in denen lediglich ein einzelner Festnetzprovider zugänglich ist.

Alternativ kann Satelliten-Internet für unter 30 Euro pro Monat genutzt werden. Außerdem bieten manche Internetanbieter spezielle Sozialtarife an.

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Kosten für Hardware sind im Regelsatz nicht enthalten

Die Kosten für notwendige Hardware sind im Regelsatz nicht enthalten. Anders als etwa eine Waschmaschine oder ein Kühlschrank gelten Computer, Handys oder Router in der Regel nicht als Grundbedarf, der vom Amt übernommen wird – Ausnahmen sind nur in Sonderfällen möglich.“

Daher sollten Leistungsbezieher kleine Rücklagen bilden, um Geld für die erforderlichen Geräte verfügbar zu haben. Mit älteren Modellen oder wiederaufbereiteter, geprüfter Hardware lassen sich häufig 20 bis 30 Prozent sparen.

Bürgergeldempfänger können sich vom Rundfunkbeitrag (früher GEZ) befreien lassen, der für jeden Haushalt anfällt. Der Beitrag wird auch für internetfähige Geräte fällig, unabhängig davon, ob ein Fernseher genutzt wird oder nicht.

Vorgehensweise
„Die angegebenen Effektivpreise der Internet*- und Mobilfunktarife* – inklusive aller Einmalgebühren, Rabatte und Boni – wurden am 19.02.2026 über das Vergleichsportal ermittelt.“

Mit Material www.verivox.de/09.03.2026

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