Bei dem Grenzwert soll deine DSL-Leitung abgedreht werden
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Die DSL-Beendigung ist in Sicht. Heute gibt die Bundesnetzagentur erstmalig den Grenzwert bekannt, ab dem das DSL-Netz abgedreht werden soll.
Die DSL-Beendigung steht kurz bevor, aber nun hat die verantwortliche Bundesnetzagentur erstmalig exakt publiziert, zu welchem Termin das DSL-Netz in einem Gebiet endgültig abgedreht werden soll.
80 Prozent der Haushalte mit FTTH
Danach sollen die Kupferleitungen in einem Gebiet vollständig abgedreht werden, wenn in der entsprechenden Region wenigstens 80 Prozent der Unternehmen und Haushalte mit Glasfaser bis ins Gebäude („Fiber to the Home“, FTTH) verknüpft sind.
FTTH heißt, dass die Glasfaserleitung* bis zu dir in die Wohnung verlegt ist und nicht lediglich bis in den Keller deines Hauses (FTTB, Fiber to the Building; vom Keller aus wird das Datensignal dann vom Keller aus mittels alter Kupferleitung in deine Wohnung übermittelt).
FTTH ist demnach erheblich leistungsfähiger als FTTB und vor allem leistungsfähiger als FTTC (Fiber to the Curb). Bei letztgenannter Option reicht das Glasfaserkabel lediglich bis zur Verteilerbox am Straßenrand.
Von hier aus gelangen dann die Daten über die alte Kupferleitung zum Haus. Somit wird deutlich, dass die Bundesnetzagentur für die DSL–Beendigung noch eine Schippe drauflegt, denn zahlreiche Glasfaserkunden haben lediglich FTTB.
Wer das Glasfasernetz einrichtet, ist eigentlich egal
Auch wissenswert: Nach dem aktuellen Arbeitspapier der Bundesnetzagentur soll es völlig egal sein, welcher Glasfaserprovider den Glasfaserausbau beschleunigt.
Bis jetzt war das nicht so, denn bislang war eine Deaktivierung stets mit einer Antragstellung der Deutschen Telekom verknüpft, wie das Handelsblatt informiert, zumal das DSL–Netz zur Telekom gehört.
Verkaufsverbot für DSL
Außerdem rät die Bundesnetzagentur dazu, dass der Verkauf von DSL-Anschlüssen auf Grundlage von Kupferleitungen wenigstens 2 Jahre vor der DSL-Deaktivierung anfangen soll.
Wenigstens 1 Jahr vor dem Verkaufsverbot soll zudem “eine Bekanntgabe zur Deaktivierung des Kupfernetzes passieren”, damit sämliche Beteiligten vorbereitet sind. Weiterhin müsse garantiert werden, dass Wettbewerber des Unternehmens, welches die Glasfaseranschlüsse* hat verlegen lassen, hierauf Zugang („Open Access“) erhalten.
Gleich wenn das DSL-Netz in einem Gebiet abgedreht wird, müsse garanatiert sein, dass generell sämtliche Anwender in der entsprechenden Region einen Glasfaserzugang erhalten.
Telekommunikationsanbieter können bis zum 16. März 2026 in Deutschland zum “Regulierungskonzept zum Übergang von Kupfer- auf Glasfasernetze” der Bundesnetzagentur Position beziehen. Bedeutsam: Das alles sind lediglich Anregungen der Bundesnetzagentur. Davon ist bisher noch nichts rechtgültig geworden.
Mit Material www.pcwelt.de/20.01.2026











