Bürgergeld: Ausgaben für Strom aus dem Regelsatz entfernen
Inhaltsverzeichnis
- Dabei ist ein Sonderfall vorstellbar
- Die gegenwärtigen Regelsätze beim Bürgergeld kompensieren nicht die Stromausgaben
- Strom zählt zum Existenzminimum
- Was heißt Nicht-Prüfungsgrenze?
- Kontrolle erst beim Übersteigen der Richtgrößen
- Austausch des Energie-Versorgers
- Was machen bei ausstehenden Stromforderungen
- Kühlschränke aus dem Regelsatz entfernen
Beim Bürgergeld werden Kosten der Unterkunft (KdU) von den Jobcentern in wirklichem, doch “verhältnismäßigem” Umfang bezahlt. Die Ausgaben für Strom müssen aber nach wie vor aus den Bürgergeld-Regelsätzen beglichen werden. Ab 2024 sind zusätzliche Erhöhungen der Stromausgaben zu beklagen.
Dabei ist ein Sonderfall vorstellbar
Jedoch bei der Zubereitung von Warmwasser mittels eines Strom-Durchlauferhitzers dürfen Empfänger von Bürgergeld einen Strom-Mehrbedarf verlangen. Aus eigenem Antrieb heraus wird das Jobcenter aber nicht aktiv auf diese Möglichkeit aufmerksam zu machen.
Aus diesem Grund haben zahlreiche Leistungsberechtigte von dieser finanziellen Hilfe keinerlei Kenntnis. Sämtliche hinzukommenden Stromausgaben müssen aus den stramm kalkulierten Bürgergeld-Regelsätzen bestritten werden.
Die Ansprüche umfassen dabei:
- Entfernung von Waschmaschinen und Kühlschränken aus der Regelleistung,
- Bezahlung der kompletten Ausgaben für Strom* bis zu einer Nichtprüfungsgrenze,
- Einmalige Unterstützung bei kaputten großen elektrischen Geräten und
- Verbindliche Bezahlung von ausstehenden Forderungen für Strom.
Die gegenwärtigen Regelsätze beim Bürgergeld kompensieren nicht die Stromausgaben
Die LINKE argumentiert diese Ansprüche wie folgt: „Die hierfür festgelegte Summe reicht bei Weitem nicht aus: Sogar ein achtsamer Konsum beläuft sich jährlich auf fast 130 Euro mehr, als in den Regelsätzen berücksichtigt sind.
Teurer werdende Strompreise vergrößern die Problematik gewaltig. Ebenso werden Nahrungsmittel ständig kostspieliger. Der geltende Regelsatz spiegelt das ebenso nicht völlig wieder.“
Strom zählt zum Existenzminimum
Der Partei Die LINKE zufolge zählt Strom zum Existenzminimum. So wird formuliert: „Ohne Strom keine Beleuchtung, keine warme Mahlzeit, Nahrungsmittel können nicht gekühlt und Tätigkeiten im Haushalt nicht durchgeführt werden. Strom ist unerlässlich; er zählt zum Existenzminimum.“
Nicht allein die LINKE verlangt, die Stromausgaben aus der Regelleistung rauszunehmen und separat zu vergüten. Der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Paritätische Wohlfahrtsverband plus der Sozialverband VdK stimmen dem ebenfalls zu.
Was heißt Nicht-Prüfungsgrenze?
Der LINKEN zufolge definiert eine Nicht-Prüfungsgrenze einen Bedarf der obersten Begrenzung (Stufe E) des Stromspiegels. Das geht die unteren 70 Prozent deutscher Haushalte an. Als Ausgleich dafür sollen dann die pauschalen Beträge aus den Regelsätzen entfernt werden.
Kontrolle erst beim Übersteigen der Richtgrößen
Nur wenn diese Richtgrößen übertroffen werden, sollte im Ausnahmefall kontrolliert werden, was die Ursachen für den größeren Bedarf sind. Können diese von den Beteiligten beeinflusst werden, dann sollen sie Anrecht auf eine autonome Gebäude-Effizienzberatung haben.
Liegen aber die Gründe in veralteten E-Geräten, dann sollten die Kosten, über den Richtgrößen hinaus, bezahlt werden. Nach Abschätzung wäre ebenfalls ein kostenfreier Ersatz alter Geräte denkbar.
Austausch des Energie-Versorgers
Sind die hohen Ausgaben für Strom durch die teuren Strompreise des ensprechenden Versorgers begründet, dann sollen die Beteiligten zu einem Austausch des Stromversorgers motiviert werden.
Sollten billigere Stromtarife* bei vertrauenswürdigen Versorgern nicht zugänglich sein, dann müssten auch die teureren Strompreise übernommen werden.

Was machen bei ausstehenden Stromforderungen
Ausstehende Stromforderungen sollten in der Altersgrundsicherung und beim Bürgergeld prinzipiell vom Staat übernommen werden. Das sollte auf Gewährung eines Darlehens geschehen und es sollte auch eine Schuldnerberatung eingeschaltet werden. Mehr dazu hier:
Kühlschränke aus dem Regelsatz entfernen
Große Haushaltsgeräte, Külschränke und Waschmaschinen sollten aus der Regelleistung entfernt werden. Die Ausgaben für den Austausch defekter Geräte solte vollständig übernommen werden.
(Mit Angaben www.gegen-hartz.de/news/06.05.2025)