Krankenkassen legen Zusatzbeitrag für 2026 fest

Die ersten Krankenkassen legen Zusatzbeitrag für 2026 fest

Die Bundesregierung war optimistisch gestimmt, dass die gesetzlichen Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag zur Jahreswende nicht wieder anheben. Jetzt werden die ersten Entscheidungen verkündet.

Gesetzlich Krankenversicherte beschäftigt ständig diese eine Ungewissheit: Wie stark strapaziert mich persönlich die kritische finanzielle Lage der Krankenversicherungen?

Wird sich ebenfalls der Zusatzbeitrag meiner Krankenkasse zum 1. Januar erhöhen? Jetzt haben die ersten Krankenversicherungen für 2026 darauf relativ angenehm reagiert. So halten bislang sämtliche Kassen ihren Zusatzbeitrag konstant, dabei die IKK, BKK und firmus.

t-online hat zusammengestellt, welche gesetzlichen Krankenkassen schon eine Entscheidung getroffen haben. Dieser Inhalt wird bis zur Jahreswende ständig überarbeitet (Stichtag 4. Dezember 2025, ohne Gewährleistung).

E-Patientenakte: Diese Einstellungen sind wichtig

Bei diesen Krankenkassen bleibt der Zusatzbeitrag stabil

  • IKK Brandenburg und Berlin (regional): 4,35 Prozent
  • IKK – Die Innovationskasse (bundesweit): 4,3 Prozent
  • BKK VerbundPlus (bundesweit): 3,89 Prozent
  • Mobil Krankenkasse (bundesweit): 3,89 Prozent
  • Kaufmännische Krankenkasse – KKH (bundesweit): 3,78 Prozent
  • mkk – Meine Krankenkasse (bundesweit): 3,5 Prozent
  • IKK classic (bundesweit): 3,4 Prozent
  • BKK Akzo Nobel Bayern (regional): 3,39 Prozent
  • Continentale Betriebskrankenkasse (bundesweit): 3,33 Prozent
  • Barmer (bundesweit): 3,29 Prozent
  • AOK Plus (regional): 3,1 Prozent
  • BKK firmus (bundesweit): 2,18 Prozent
  • Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (branchenbezogen): 0 Prozent
individuelle Gesundheitsleistung: Mehrheit würde keine 300 Euro ausgeben

Austausch der Krankenkasse kann sich rentieren

Das Gesundheitsministerium hatte einen mittleren Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent abgesteckt. Zum Januar 2025 stand der noch bei 2,5 Prozent. Hierbei geht es aber nur um einen reinen kalkulatorischen Wert, an den sich die Krankenkassen aber nicht halten müssen.

Der Zusatzbeitrag wird von allen Krankenkassen speziell entsprechend ihres Finanzbedarfs und ergänzend zum generellen Beitragssatz von gegenwärtig 14,6 Prozent festgelegt.

Nehmen wir einmal an, die Kasse hebt deinen Zusatzbeitrag von 2,5 auf 2,9 Prozent an. Dann bezahlt dein Arbeitgeber und du ab 2026 je 17,5 Prozent Gesamtbeitrag zur Krankenversicherung anstelle zuvor 17,1 Prozent.

Bei einem Bruttogehalt von 3.000 Euro pro Monat heißt das 6 Euro weniger (netto) für Arbeitnehmer – bzw. 72 Euro jährlich. Von diesem Betrag sind ebenso Arbeitgeber zusätzlich betroffen.

Bei den Krankenversicherungen gibt es zum Teil erhebliche Unterschiede, in welcher Höhe sie den Zusatzbeitrag festlegen. Einige landeten schon vor der Bekanntgabe des Richtwertes über 2,9 Prozent.

Ein Austausch kann sich demnach bezahlt machen. Erklärt dir deine Krankenversicherung, dass sie den Beitragssatz anheben wird, darfst du ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen.

Facharzt-Terminmangel: 16 Prozent würden Erste-Hilfe-Stationen aufsuchen

Beim Übergang ebenfalls die Leistungen im Auge behalten

Ein Austausch der Krankenversicherung ist für gesetzlich Krankenversicherte mittlerweile erheblich bequemer geworden:

Du brauchst nicht mehr bei deiner alten Krankenkasse kündigen und eine Bestätigung der Kündigung einfordern, vielmehr kannst du sofort eine andere Krankenversicherung auswählen. Die Übersendung der Kündigung regelt nun die neue Krankenkasse.

Dabei brauchst du keinerlei Bedenken über eine Versicherungslücke zu haben. Wenn du schon vorher gesetzlich versichert warst, kann die neue Krankenkasse deinen Antrag nicht verweigernselbst dann nicht, wenn du schon etwas älter bist, unter Vorerkrankungen leidest oder dich bereits in medizinischer Behandlung befindest.

Es macht sich jedoch bezahlt, nicht allein die Kosten im Blick zu haben. Zusatzleistungen wie spezielle Schutzimpfungen, Untersuchungen bzw. Vorsorgeuntersuchungen können von Kasse zu Kasse unterschiedlich ausfallen. Diese solltest du beim Kassenvergleich ebenso betrachten.

Bürgergeld-Bezieher kosten den Krankenkassen Milliarden

Genutzte Angaben
check24.de:Steigerung der Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung

Ähnliche Beiträge

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert