Exakt zur Jahreswende: Gas- und Stromzähler ablesen
Mal eben so aus der Hüfte mit dem Energiekonsum des vergangenen Jahres kalkuliert und den gegenwärtigen Bedarf grob überschlagen – wer so vorgeht, fordert teure Nachzahlungen heraus. Jedoch ist die Ablesung zur Jahreswende ideal, um Fakten zu schaffen.
Wer seinen Gas- oder Stromzähler nicht korrekt abliest, muss im schlimmsten Fall hohe Nachzahlungen leisten. Denn wer seinen Bedarf jeweils nur annähernd überschlägt, läuft Gefahr, einen zu geringen Energiebedarf mitzuteilen und das kann teuer werden.
Um dieser Problematik aus dem Weg zu gehen, sollte der Zählerstand ständig festgestellt und aufgezeichnet werden, rät Daniela Hofmann, Energierechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Hierbei kann es schon genügen, die Bedarfswerte alljährlich zu ermitteln. Die Jahreswende ist dafür der ideale Zeitpunkt, um jährlich wieder daran erinnert zu werden und Abweichungen im Energiebedarf zu ermitteln.
Die Werte übertragen
Bei manchen Bürgern kommen eventuell auch noch Ableser zu Hause vorbei, um den Bedarf zu kontrollieren. Aber häufig werden Konsumenten gebeten, die Werte eigenständig zu ermitteln und weiterzugeben. Bis zu welchem Termin das exakt geschehen muss, erfährst du grundsätzlich durch eine App, ein Internet-Portal oder eine Benachrichtigungskarte.
Sobald die Zahlen übermittelt und die Abrechnung angekommen ist, sollten die Werte ebenfalls hier erneut kontrolliert werden. Sind dabei signifikante Veränderungen erkennbar, sollte der Energieanbieter um eine Berichtigung gebeten und eventuell der Netzbetreiber angesprochen werden, informiert Daniela Hofmann.
Wer ein Smart Meter nutzt, kann jedoch ganz unbesorgt sein. Die intelligenten Zähler übermitteln die Werte unmittelbar an die zuständigen Empfänger.
Dadurch wird dann eine eigenständige Ablesung überflüssig. Das zählt jedoch nicht für digitale Zähler, die über keine Kommunikations-Schnittstelle verfügen. Diese stellen zwar eine Digitalanzeige bereit, die Werte müssen jedoch nach wie vor eingenständig festgestellt und übertragen werden.
Mit Angaben www.wochenblatt.de/21.12.2025










