Gaspreise 2026: Trotz Entlastung teure Preise für Gaskunden

Gaspreise 2026: Trotz Entlastung teure Preise für Gaskunden

Die Gasspeicherumlage gibt es ab dem 1 Januar 2026 nicht mehr. Übrigens sollte das Millionen Gaskonsumenten unterstützen. Dennoch erwarten Spezialisten partiell erhöhte Netzentgelte, während sich die Gasspeicher erkennbar entleeren.

Ebenso wird 2026 eine Zeitspanne der MilliardenZuwendungen für Energieanbieter in Deutschland. Demnach will die Bundesregierung theoretisch nicht allein Konzernunternehmen, vielmehr ebenfalls auch Verbraucher unterstützen.

Darüber hinaus soll die Beendigung der Gasspeicherumlage Haushalten in Deutschland rund 3 Milliarden Euro einsparen. Wieso wird Heizen* überall wahrscheinlich dennoch teurer?

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Erhöhte Preise unbenommen der Zuwendungen?

Die Gasspeicherumlage wurde 2022 etabliert, um die öffentlich festgelegten MindestFüllstände der deutschen Gasspeicher zu bezahlen. Zum 1. Februar sollen die Gasspeicher noch 30 Prozent der Füllmenge erzielen.

Energieanbieter durften die Umlage (in Cent) auf den Gaspreis draufschlagen. Letztendlich stand sie bei 0,289 Cent je kWh. Diese Kosten trägt ab heute der Steuerzahler unmittelbar.

Für einen mittleren Haushalt mit einem jährlichen Gasbedarf von rund 20.000 kWh würde diese Veränderung eine Einsparung von knapp 58 Euro ausmachen. Die Energieunternehmen müssen die wirkliche Kostenreduzierung selbsttätig weiterreichen und auf den Abrechnungen deutlich ausweisen. Aber überall wird die Unterstützung wahrscheinlich nicht in der Gasabrechnung erkennbar erwähnt.

Teure Grundversorgung: Wechsel kann Hunderte Euro sparen

Tatsächlich erwarten Spezilalisten ebenfalls für 2026 zum Teil erhebliche Erhöhungen der Netznutzungsgebühren. Die Verbraucherschutzzentrale alarmiert: Dadurch kann die Unterstützung durch die Beendigung der Gasspeicherumlage oftmals aufgebraucht bzw. tatsächlich überkompensiert werden.

Kunden seien darum gut beraten, die Preisgestaltung genauestens zu begutachten und Tarife ständig abzugleichen. Womöglich könne ein Gasanbieterwechsel* erhebliche Ersparnissse liefern. Aber nich sämtliche Preissteigerungen sind auch ordnungsgemäß.

Wärmeplanung: Hier ist 2026 Schluss mit Gasheizung

Nicht alle Preissteigrungen für Gas sind rechtsmäßig

Gaspreise bestehen aus einer Mehrzahl von Einzelpositionen. Folglich beinhalten die Preise neben dem Beschaffunspreis für Gas* und Strom* an der Börse und der Gewinnspanne des Unternehmens auch Ausgaben der Energieversorger für den Verkauf und unterschiedliche Steuern, Umlagen und Gebühren.

Erhöhen sich bestimmte Ausgaben, kann das ebenfalls eine Preissteigerung für Endverbrauchr bewirken.

Ebenso macht es einen Unterschied, ob Verbraucher in der Sonderoder Grundversorgung stecken: Grundversorger könne die Preise generell anheben, wenn spezielle Kostenbausteine, auf die sie keinerlei Einwirkung ausüben können, sich erhöhen.

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Die Energieanbieter müssen Preiserhöhungen aber anmelden und dürfen sie nur in Ausnahmefällen im nachhinein durchsetzen. In der Grundversorgung müssen Preianpassungen öffentlich publiziert werden.

Das geschieht ständig in regionalen Tageszeitungen oder Amtsblättern und natürlich im Internet. Weiterhin sind sämtliche Grundversorger aufgefordert, ihre Kundschaft via Schreiben 6 Wochen vor einer beabsichtigten Preisangleichung über diese in Kenntnis zu setzen.

Dagegen müssen Presiveränderungen in der Sonderversorgung nicht öffentlich bekannt gemacht werden. Die Versorger müssen ihre Kundschaft in der Regel Preisangleichungen spätestens 1 Monat vor Beginn der geplanten Angleichung (per Schreiben) mitteilen. Eine Benachrichtigung über E-Mail ist ebenso ausreichend.

Grundversorgung: Hier wird Gas teurer – hier billiger

Mit Material www.noz.de/04.02.2026

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