Netzerweiterung: Neue EU-Verordnung ab 12. November 2025

Netzerweiterung: Neue EU-Verordnung ab 12. November 2025

Am 12. November 2025 wird eine aktuelle EU-Verordnung gültig, die beabsichtigt, die Netzerweiterung in den Mitgliedsstaaten zu stärken. Bei den deutschen Internetanschlüssen überwiegt immer noch DSL*, selbst wenn immer öfter Haushalte Glasfaser* nutzen können.

In Deutschland konnten Mitte 2024 über 35 Prozent sämtlicher Haushalte Glasfaser vorbestellen, darüber informiert die Bundesregierung in einer Mitteilung zum Entwicklungsstand des Glasfaserausbaus.

Das ist geschehen: Eine aktuelle EU-Verordnung wird ab 12. November 2025 rechtsgültig. Sie plant, Erweiterungen von Kommunikationssysteme zügiger und billiger ablaufen zu lassen.

Diese Gigabit-Infrastrukturverordnung benennt unterschiedliche Handlungen, um die Erweiterungen voranzutreiben und die Ausgaben zu reduzieren. Beabsichtigt ist genauso, vorhandene Schwierigkeiten der Netzerweiterung zu beseitigen.

Das leisten DSL, Glasfaser und Kabel für knapp 50 Euro

Dabei stehen diese 4 Dinge im Vordergrund

1.) Glasfaseranschluss wird zur Verflichtung: Ab dem 12. Februar 2026 müssen Bauwerke mit umfassenden Erneuerungen sowie neue Bauwerke „mit einer Zugangsmöglichkeit ausgerüstet werden„.

2.) Abstimmung von Bauarbeiten: Soll die zum Teil über Monate andauernden Unterbrechungen zwischen unterschiedlichen Bau-Abschnitten reduzieren. Dadurch wird beabsichtigt, Zeit und Ausgaben einzusparen.

3.) Schnellere Erweiterung: Bauarbeiten sollen anders terminiert werden und vorhandene Infrastruktur (etwa Leerrohre) sollen von sämtlichen Beteiligten genutzt werden.

4.) Gebündelte Nachrichtenstelle: Stellt sämtliche Nachrichten über die Voraussetzungen und Methoden für die Vergabe zur Verfügung. Institutionen können außerdem die Erweiterung nicht „in unpassender Art einengen oder aufhalten„.

Glasfaser-Internet für jeden: blitzschnell - billig - störungsfrei

Ab dem 12. November gibt die EU-Verordnung die Richtung vor. Die Mitgliedsstaaten überführen diese anschließend in nationales Recht

Für Deutschland zählt das „Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen„.

  • Planungssicherheit: Diese soll von Netzbetreibern optimiert werden.
  • Erweiterung von Mobilfunk– und Glasfasernetzen: Hat bis zum 31. Dezember 2030 „außerordentliches allgemeines Interesse„. Dadurch soll die Erweiterung vorangetrieben und Hindernisse beseitigt werden.
  • Temposteigerung bei den Mehoden: Im Rahmen der Erneuerung sollen Erlaubniserteilungen erheblich schneller werden.

In welchem Umfang das Gesetz die Erweiterung in Deutschland erfolgreich vorantreibt, muss man wohl in Ruhe abwarten.

Und wie ist nun deine persönliche Meinung hierzu? Verwendest du am Arbeitsplatz oder daheim schon Glasfaser*, oder beansichigst du einen Wechsel, wenn es verfügbar ist?

Oder bist du mit dem vorhanden Internet glücklich? Schreib uns doch einfach deinen Kommentar.

Mobilfunk: Mobilfunknetz von 1&1 im Performance-Test

Mit Angaben www.gamestar.de/11.11.2025

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