Phishing-Mail: Gauner versenden Mitteilung an Stromkunden
Mit einer Falschinformation über die E-Mail eines Stromversorgers wollen kriminelle Elemente personenbezogene Angaben der Adressaten abgreifen. Und so einfach kannst du solch ein Täuschungsmanöver aufdecken:
Die Begeisterung der Adressaten dürfte riesig sein: Aufgrund eines Softwarefehlers wäre es zu unkorrekten Verbrauchszahlen gekommen, heißt es in einer E-Mail von E.on, welche gegenwärtig an viele Verbraucher des Stromlieferanten* versendet wird.
Angesichts dieses Fehlers warte eine Zurückzahlung von Beiträgen auf den Adressaten der Benachrichtigung. Dieser müsse lediglich seine persönlichen Angaben quittieren (beglaubigen).
Doch Vorsicht Falle: Bei dieser E-Mail geht es um ein perfides Täuschungsmanöver von Cyber-Kriminellen. Dazu wurde t-online die Benachrichtigung mit der Betreffzeile: „Zahlung aus Netzrückvergütung verfügbar“ übergeben.

Dabei wird dem Verbraucher eine Zurückzahlung in Höhe von knapp 240 Euro angekündigt.
Die Benachrichtigung kommt mutmaßlich von einem Unternehmen mit dem Namen „EON-DE gmbh„, welche in Essen ansässig sein soll, wo auch der richtige Energiekonzern E.on SE seinen Firmensitz hat.
Auch die Absenderangaben zum Schluss der E-Mail sind nicht mit denen von E.on identisch, was vorgaukeln soll, dass es hierbei um eine beglaubigte Benachrichtigung des Stromanbieters geht.
Eine Verlinkung verweist auf eine fremde Website der Gauner
Um die überhöhte Stromzahlung rückerstattet zu bekommen, sollen die Adressaten zu guter Letzt einen Link (roter Button – „Daten jetzt bestätigen„) anklicken. Die Betroffenen landen danach auf einer fremden Website der Gauner.
Lediglich durch die Anerkennung der Angaben auf der Website dürfe die Rückerstattung pünktlich überwiesen werden, ist in der E-Mail zu lesen. Die Daten müssten bis zu einem festgelegten Termin eingetragen werden, ansonsten dürfe der Betrag nicht ausgezahlt werden.
Der Termindruck, welcher in der Benachrichtigung erzeugt wird, weist neben weiteren Anhaltspunkten auf eine Phishing–Mail hin, eine der populärsten Abzockmaschen im Internet.
Anhaltspunkte für Phishing-Benachrichtigungen:
- Ankündigungen von Belohnungen oder Rückerstattungen von Geldbeträgen
- eigenartige Daten des Absenders oder Schreibfehler in der E-Mail
- Link-Verweise, die auf fremde oder zweifelhafte Webseiten abzielen
Ebenso die amateurhaften Formulierungen sowie die auffallende Ausdrucksweise des Verfassers sind Alarmsignale, auf die Adressaten derartiger E-Mails achtgeben sollten und über die ebenfalls die Verbraucherschützer ständig informieren.
Diese empfehlen, niemals personenbezogenen Angaben preiszugeben oder einen Link anzuklicken.
Dafür raten sie, diese Benachrichtigungen direkt im Spam–Ordner abzulegen oder zu löschen.
Wie du schließlich Phishing-Mails identifizieren kannst, erfährst du hier.
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(Mit Angaben www.t-online.de/11.06.2025)