Rentenbezieher kriegen Geld zurück: Dieser Brief ist wichtig
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Zahlreiche Rentenbezieher sollten im Juni 2025 ein bedeutsames Schreiben bekommen. Es informiert über Zurückzahlungen von geleisteten Beiträgen. Wer es nicht erhalten hat, muss tätig werden.
Etliche Rentenbezieher dürfen eine kleine Finanzspritze erwarten. Ab 1. Januar 2023 entrichten Erziehungsberechtigte geringere Beiträge zur Pflegeversicherung als Bürger mit Kindern (älter als 25 Jahre) oder Kinderlose.
Bei Rentenbeziehern ist die notwendige Angleichung vorerst nicht passiert, weil der Deutsche Rentenversicherung (DRV) die entsprechenden Angaben zur Kinder-Anzahl und deren Lebensalter nicht vorlagen.
Die DRV informierte am 16. April 2025, dass diese Angaben eingegangen sind und die Rückzahlung der Beiträge für die Rentenbezieher starten soll. Der Vorgang sollte bis Ende Juni abgeschlossen sein. Wer dieses Schreiben nicht empfangen hat, muss tätig werden.
Renten-Schreiben informiert über Rückerstattung – Rentenempfänger ohne sollten tätig werden
Bezüglich der Zurückzahlung sollten Rentenbezieher eigentlich ein Schreiben bekommen. Sämtliche Beiträge die sie ab der Änderung des Gesetzes (2023) zu viel geleistet haben, müssten rückerstattet sein – und das bis zum Stichtag 30. Juni 2025.
Wer aber bis zum Herbst 2025 kein Schreiben bekommt, obgleich im Zeitraum 1. Januar 2023 bis 2025 wenigstens 1 Kind oder 2 unter 25 Jahren vorhanden waren, sollte die DRV kontaktieren.
Der Anlass ist das Gesetz zur Entlastung und Unterstützung in der Pflege. Dieses definiert, dass bei der Beitragshöhe zur Pflegeversicherung für Eltern mit wenigstens 2 Kindern (jünger als 25) eine Abstufung eintreten muss.
Das sollte über eine Beitragsreduzierung realisiert werden: Ab dem 2. Kind, und danach bis zum 5. Kind sollte die Reduzierung jeweils 0,25 Prozent ausmachen.
Beitrag für Pflegeversicherte wird teurer – Senkung für Eltern im Ruhestand
Für Pflegeversicherte ohne Nachwuchs landet der verteuerte Beitragssatz dann bei 4,2 Prozent. Für Pflegeversicherte ohne Kinder unter 25, aber dafür mit Kinder ab 25, liegt er bei 3,6 Prozent (allgemeiner Beitragssatz). Die anschließende Staffelung sieht so aus:

Durch diese Abstufung realisiert die DRV eine Beschlussfassung des Bundesverfassungsgerichts aus 2022.
Eltern in der Pflegeversicherung können dann, frei von der Anzahl der von ihnen aufgezogenen Kinder, nicht mehr die identischen Beiträge entrichten wie Kinderlose.

100 Euro Rückvergütung bei der Pflegeversicherung – weitere Renten-Angleichung im Juli
Wie hoch die Rückvergütung im Einzelfall sein wird, klärt sich entsprechend. Die DRV informierte dazu im Februar auf der Website ihre-vorsorge.de: „In Extremfällen können Beitrags-Rückvergütungen mehrere hundert Euro ausmachen“.
Im Juli ist beim Pflegebeitrag noch was geändert worden: Eine Steigerung, die ab 1. Januar 2025 gültig ist, wird erstmalig von der Rente in Abzug gebracht.
Somit erfahren Beteiligte für 2025 eine Rentenanhebung von 3,74 Prozent. Das wirkliche Mehr stellt sich jedoch ein wenig niedriger dar, zumal der Beitragssatz zur Pflege nachträglich angegichen wird. Die Rentensteigerung wird letztendlich im August relevant.
(Mit Angaben www.merkur.de/12.07.2025)