Rentenbezieher zahlen mehr: GKV bis 1.379 Euro teurer
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Die Preise in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind gerade auf einem historischen Höchststand. Ab März 2026 bekommen die teureren Beiträge ebenso die Rentenbezieher zu spüren. Folglich stehen ihnen bis zu 1.379 Euro jährlich weniger zur Verfügung.
Das belegen neue Kalkulationen eines Online-Vergleichsportals. Mit einem Wechsel der Krankenkasse*können Rentenbezieher die teureren Belastungen ein wenig abschwächen und bis 771 Euro einsparen.
35 Krankenkassen teurer
Unbeschadet der Schritte zur Eindämmung durch die Regierung haben zur Jahreswende 35 der 72 allgemein zugänglichen Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag erhöht. Die kräftigste Anhebung einer einzigen Kasse beläuft sich auf 1,10 Prozent.
Während Berufstätige die teureren Beiträge ab Jahresbeginn Anfang des Jahres stemmen, werden sie für Rentenbezieher wegen einer gesetzlichen Bestimmung erst ab März spürbar. Wie auch Beschäftigte vergüten Rentenbezieher 50 Prozent der Krankenversicherung selber, die restlichen 50 Prozent trägt die Rentenversicherung.
Nicht allein mehrere Zusatzbeiträge haben sich erhöht, ebenso ist die Beitragsbemessungsgrenze ist zum Jahresanfang angehoben worden. Jetzt unterliegen 69.750 Euro der Beitragspflicht, vorher waren es 66.150 Euro.
Vorrangig Rentenbezieher mit größeren Einkommen macht sich das kräftiger bemerkbar. So müssen sie für die Krankenversicherung bis 1.379 Euro jährlich mehr ausgeben.
Bis 121 Euro mehr bei Standardrente
Ein Rentenbezieher der 45 Jahre lang Einkünfte in der Größenordnung des Mittelwerts sämtlicher Rentenversicherten erhalten hat, bekommt gemäß Deutscher Rentenversicherung gegenwärtig 1.835,55 Euro monatlich. Ruheständler mit Einkünften im Umfang dieser Standardrente müssen für die Krankenversicherung bis 121 Euro jährlich mehr ausgeben.
Wechsel der Krankenkasse spart bis 771 Euro
Knapp 95 Prozent aller Leistungen der Krankenkassen sind rechtsverbindlich und darum bei sämtlichen Krankenkassen identisch. Bedeutende medizinische Leistungen sind den Versicherungsnehmern darum ebenfalls nach einem Wechsel der Kasse* zugänglich.
Ihr verfügbares Einkommen können sie dadurch enorm entlasten. Bei den landesweit zugänglichen Krankenkassen steht der Zusatzbeitrag gegenwärtig zwischen 2,18 und 4,39 Prozent.
Ein Übergang von der kostspieligsten zur billigsten Krankenkasse beschert Rentenbeziehern eine jährliche Einsparung von 243 Euro, für Rentenbezieher mit Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze bis 771 Euro pro Jahr.
Jeder Bürger kann wechseln, wenn er eine Erhöhung der Beiträge bekommen hat bzw. wenigstens ein Jahr bei seiner jetzigen Krankenkasse versichert ist.
Mit Material www.verivox.de/presse/25.02.2026










