Renteneintrittsalter erhöht: Was heißt das für „Rente mit 63“?
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Die „Rente mit 63“ wird kritisch beleuchtet, zumal das Rentenalter anders wird und sich neue Schwierigkeiten für Rentenbezieher anbahnen. Alternativlösungen für eine Rente ohne Abschläge sind immer schwieriger durchzusetzen.
Für zahlreiche Beschäftigte ist es nach wie vor ein großes Ziel, nach einer Arbeitszeit von 45 Jahren dann endlich enstpannt den Rentenstart anzugehen. Aber die Wirklichkeit stellt sich bedauerlicherseise ganz anders dar: Abschläge, Vorschriften und Wartefristen machen es den Senioren leider unnötig kompliziert.
Nämlich allein unter festgelegten Voraussetzungen kannst du nach 45 Jahren Beitragszahlung in die Rente starten. Dabei bestehen 2 Möglichkeiten, um mit dieser Schwierigkeit fertig zu werden. Das allgemeine Renten-Eintrittsalter wurde abermals angehoben, was natürlich Auswirkungen für viele Beschäftigte hat
Weshalb klappt „Rente mit 63“ nicht mehr?
Die „Rente mit 63“ war lange Zeit eine populäre Alternative, um früher als erwartet in die Rente ohne Abschläge zu starten. Aber seit dem Zeitpunkt, an dem das Rentenalter nach und nach erhöht wird, ist diese Alternative lediglich extrem begrenzt einsetzbar.
Derzeit gilt, dass du, als Versicherungsnehmer mit 45 Jahren Beitragseinzahlungen, zunächst mit 64 Jahren und 1 Monat dann abschlagsfrei in die Rente starten kannst.
Hierbei sorgt die rechtliche Vorschrift für Schwiergkeiten: Wer mit 63 Jahren 45 Jahre Beitragszeiten nachweist, kann nicht ohne Abschläge in die Rente starten, da sich die Altersrente für mehrjährig Versicherte an dem Alter, mit dem gesetzlich Rentenversicherte normalerweise in Rente starten (Regelaltersgrenze), ausrichtet.
Sie stand 2024 bei 66 Jahren und 1 Monat. Eine jede verfrühte Beanspruchung bewirkte einen Abschlag von 0,3 Prozent je Monat.
Spezialisten beanstanden, dass genau die Beschäftigten, die den Körper extrem in Anspruch nehmende Tätigkeiten ausüben, häufig längst vor der Regelaltersgrenze körperlich nicht mehr fähig sind, beruflich tätig zu sein, es aber weiterhin müssen, um Abschlägen aus dem Weg zu gehen.
Wie kann ich ohne Abschläge die Rente starten?
Um abschlagsfrei die Rente starten zu können, gibt es eindeutige Vorschriften. Die Deutsche Rentenversicherung beachtet bei der Bemessung der 45 Jahre Beitragszahlungen unterschiedliche Zeitspannen.
Und hierzu gehören Beitragszahlungen aus Selbstständigkeit bzw. sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten, Pflegezeiten für Angehörige, Zeiten der Kindererziehung, Ersatzzeiten, z.B bei Minijobs mit eigenen Beiträgen und bei politischer Verfolgung in der DDR.
Berücksichtige hierbei, dass nicht sämtliche Zeitspannen gleichrangig zu Buche schlagen. So wird etwa eine Arbeitslosigkeit in den 2 Jahren vor dem Rentestart lediglich unter speziellen Bedingungen berücksichtigt, beispielsweise bei einer Pleite des Arbeitgebers.
Kontrolliere deine Zeiten der Beitragszahlungen ganz exakt und lass dir von der Deutschen Rentenversicherung ständig die Renteninformation zuschicken. Möglicherweise zahlt es sich aus, aus freien Stücken Beiträge zu zahlen.
Wartezeit nicht erfüllt, was kann ich tun?
Um vorzeitig un die Rente zu starten, gibt es jetzt 2 Möglichkeiten:
- Möglichkeit 1: Du nimmst Abschläge in Kauf und startest vorzeitig in die Rente. Ab 35 Jahren Beitragszahlung ist das machbar, jedoch werden dir dann für jeden Monat, den du verfrüht in die Rente startest, 0,3 Prozent bleibend abgezogen.
- Möglichkeit 2: Du kannst alternativ über die Wartezeit hinwegkommen. Hast du die Regelaltersgrenze oder das Mindestalter für eine abschlagsfreie Altersrente noch nicht bewältigt, kannst du eine Teilzeitbeschäftigung oder einen versicherten Minijob ausüben. Dieser Beschäftigung gehst du so lange nach, bis du das Rentenalter nachweisen kannst.
Bedeutend ist, dass du dich rechtzeitig um diese Belange kümmerst, um sämtliche Möglichkeiten ideal auszunutzen.
Denn speziell für Leute in körperlich anstrengenden Beschäftigungen kann es cleverer sein, vorzeitig in die Rente zu starten, anstelle im Rentenalter körperliche Einschränkungen zu erleiden. Als Ausweg kannst du für die restliche Zeit in eine weitere, nicht so anstrengende Beschäftigung wechseln.
(Mit Angaben www.infranken.de/ratgeber/28.01.2025)
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