Rentensteigerung geht im Juli 2025 unerwartet niedriger aus
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Millionen Rentenempfänger erhalten ab Juli 2025 erhöhte Rentenbezüge. Die frohe Nachricht über den Anstieg der Renten hält sich dennoch in Grenzen. Schuld daran ist ein Abzug der im Juli 2025 wirksam wird.
Für etliche Rentenempfänger ist der Juli ein geschätzter Monat. Indem die Übersicht zur Rentensteigerung 2025 belegt, welchen Betrag Ruheständler ab Juli empfangen, kommt eine Eigentümlichkeit zum Tragen.
Zusammengenommen werden 3 Neuregelungen wirksam, die sich den Auszahlungsbetrag beeinträchtigen und die beabsichtigte Rentenanhebung fürs Erste in geringem Maße abmildern.
Rentensteigerung geht im Juli 2025 niedriger aus
Die Anhebung der Rentenbezüge ab 1. Juli 2025 bewirkt bei den Rentenempfängern ein Mehr von 3,74 Prozent.
Bei einer Rente in Höhe von 1.500 Euro pro Monat ist das ein Mehr von 56,10 Euro auf dann 1.556,10 Euro brutto.
Doch der wirkliche Auszahlungsbetrag stellt sich geringer dar, weil zum gleichen Zeitpunkt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung angeglichen wird.
Der Grundbeitragssatz zur Pflegeversicherung ist schon ab Januar 2025 von 3,4 auf 3,6 Prozent verteuert worden. Die Deutsche Rentenversicherung lässt diese Anhebung indessen erst zum 1. Juli wirksam werden (gemeinsam mit der jährlichen Anhebung der Rente).
Drei Neuregelungen bei der Rente im Juli 2025: Das erwartet Rentenempfänger
Danach werden ab 2025 parallel drei Neuregelungen bei der Rente auf den Plan. Eine von ihnen bringt den Rentenbeziehern mehr Geld. Die zwei verbleibenden sorgen für Abzüge beim Auszahlungsbetrag:
- Die Bruttorente wird um 3,74 Prozent angehoben
- Der in die Höhe getriebene Beitrag zur Pflegeversicherung wird von der laufenden Rente in Abzug gebracht
- Außerdem erfolgt ein nicht wiederkehrender Abzug für die nachträgliche Austockung des Pflegebeitrags für die das 1. Halbjahr 2025

Der nicht wiederkehrende Abzug im Juli 2025 ist hauptsächlich spürbar. Gundula Sennewald (Deutsche Rentenversicherung Bund) spricht von einer „nachträglichen Verwirklichung mit der Monatsrente ab Juli 2025“.
Dazu ein Lichtblick: Beinahe 3 Millionen Rentenempfänger haben ab im Juli eine 2-fache Rentenanhebung zu erwarten.
So beeinflusst die Rentensteigerung 2025 den Auszahlungsbetrag
Im Rahmen einer Beispielkalkulation lassen sich Nachwirkungen der Juli-Vereinbarungen sehr einfach darstellen. Bezüglich einer Rente in Höhe von 1.500 Euro pro Monat im ersten Halbjahr:
- Verbesserung der Bruttorente auf 3,74 Prozent: + 56,10 Euro auf dann 1.556,10 Euro
- Zusätzlicher Abzug (pro Monat) durch verteuerten Pflegebeitrag: 0,2 Prozent von 1.556,10 Euro = 3,11 Euro weniger
- Nicht wiederholbarer Abzug für das 1. Halbjahr: 1,2 Prozent (6 x 0,2 Prozent) von 1.500 Euro = 18 Euro weniger
Im Juli 2025 beläuft sich die Differenz zum Juni-Zahlungsbetrag damit lediglich auf fast 35 Euro anstelle der vermuteten 56,10 Euro.
Ab August 2025 kommt dann die vollständige Rentensteigerung ohne den 1-maligen Abzug zum Tragen.
Selbst wenn man mit diesem Renteneinkommen in Deutschland noch keine großen Sprünge machen kann, bedeutet jeder einzelne Euro obendrauf eine willkommene Unterstützung im Alltagsleben.
Anhebung der Rente ab Juli 2025: Rentenbezieher können sich zurücklehnen
Erfreuliches für Rentenempfänger: Sie müssen bei diesen Neuregelungen selber gar nichts machen. Die Deutsche Rentenversicherung gleicht sämtliche Beträge selbsttätig an.
Der abgewandelte Pflegeversicherungssatz wird schlicht von der laufenden Rente in Abzug gebracht, genauso wie der -malige Nachzahlungsbetrag für die ersten 6 Monate.
Im August 2025 erreicht die Rentenzahlung dann erneut ihren „Normalen Zahlbetrag“ ganz ohne Ausnahmeregelungen.
Von der Bruttorente werden dann lediglich noch die üblichen Abzüge berücksichtigt, 50 Prozent des entsprechenden Beitrags zur Krankenkasse sowie der vollständige Beitragssatz zur Pflegeversicherung von heute 3,6 Prozent.
(Mit Angaben www.ruhr24.de/service/25.04.2025)
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