Stromversorgerwechsel: Ab Juni 2025 kommt die 24-Stunden-Frist
Inhaltsverzeichnis
- Was hat es mit der Umgestaltung beim Wechsel des Stromversorgers auf sich?
- Aus welcher Quelle stammt die Umgestaltung?
- Welchen Nutzen dürfen Stromkunden davon erwarten?
- Gibt es bei der Umgestaltung auch Defizite für Kunden?
- Was müssen Stromkunden für einen eventuellen Versorgerwechsel zukünftig noch beachten?
Ab Juni 2025 dürfen Stromkonsumenten leichter zu einem neuen Lieferanten* ihrer Wahl rüberwechseln als bis jetzt. Das hört sich erstmal ganz toll an, sorgt jedoch auch für auch schwerwiegende Unannehmlichkeiten.
Bald soll es extrem komfortabler sein, seinen Stromlieferanten zu ersetzen. Eine Überarbeitung des Energiewirtschaftsgesetzes erlaubt das. Ab wann welche Neuerungen gültig werden, kannst du hier lesen.
Was hat es mit der Umgestaltung beim Wechsel des Stromversorgers auf sich?
Der Austausch eines Stromlieferanten muss ab 6. Juni 2025, von Montag – Samstag, innerhalb eines Tages über die Bühne gehen. Wer etwa wegen eines billigeren Angebots* von Versorger-1 zu Versorger-2 wechseln möchte, kann verlangen, erheblich zügiger von seinem neuen Versorger bedient zu werden, als es bisher üblich war.
Bislang durfte ein derartiger Wechsel bis zu 3 Wochen in Anspruch nehmen. Nach Angaben der Bundesnetzagentur belief dich die übliche Übergangszeit auf 7 bis 10 Tage.
Dazu ist diese Vorbedingung zu erfüllen: Ein 24-Stunden-Wechsel muss grundsätzlich vertragsmäßig durchgeführt werden können. Wer demnach bei seinem aktuellen Versorger-1 noch eine restliche Vertragslaufzeit zu erfüllen hat, darf keinen schnelleren Wechsel einfordern.
Aus welcher Quelle stammt die Umgestaltung?
Mit der Umgestaltung richtet die Bundesregierung eine EU-Vorschrift ein, die den schnelleren Wechsel* in den EU-Mitgliedsstaaten bis zum 1. Januar 2026 verfügt. Laut Verbraucherzentrale Niedersachsen ist die Absicht der EU-Vorschrift, den Konkurrenzkampf zu beleben.
Welchen Nutzen dürfen Stromkunden davon erwarten?
Bislang wäre es wiederholt eingetreten, dass der aktuelle Vertrag bei einem Versorger bereits rechtsgültig beendet war, die Registrierung beim neuen Wunschversorger aber noch garnicht abgeschlossen war, äußert Elisabeth Aßmann von der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
In der Übergangszeit wurden Kunden deshalb in die oftmals teure
Ersatz- oder Grundversorgung eingestuft.
Hier haben die häufig teureren Arbeits- und Grundpreise dann für teurere Stromrechnungen gesorgt. „Anhand des zügigeren Wechsels werden Übergangszeiten in der Ersatz- und Grundversorgung verringert„, erklärt Aßmann.
Gibt es bei der Umgestaltung auch Defizite für Kunden?
Dagegen wird mit der Inkraftsetzung der 24-Stunden-Frist den Stromkonsumenten zugleich die Gelegenheit verbaut, seinen Energielieferanten nachträglich zu ersetzen, informiert die Verbraucherzentrale.
Diese Chance war etwa bei einem Wohnsitzwechsel sehr komfortabel, wenn die Stromentnahme und der Zähler noch bis zu 6 Wochen nachträglich abgemeldet und auf den neuen Eigentümer oder Mieter übertragen werden konnte.
Ab 6. Juni 2025 sind Ab- und Anmeldung jetzt lediglich noch zu einem in der Zukunft liegenden Datum erlaubt. Wer demnach verschwitzt, seinen Vertrag fristgemäß vor dem Wohnsitzwechsel zu beenden und sich umzumelden, muss mit seinem Nachmieter selbst aushandeln, wie die Ausgaben für die Stromentnahme während der Übergangszeit aufgeschlüsselt werden sollen.
Außerdem: Kunden sollten demnächst noch wachsamer sein, wenn ihnen telefonisch oder an der Wohnungstür ein neuer Stromvertrag „aufgedrängt“ werden soll, so Elisabeth Aßmann:
„Wenn der Anbieterwechsel* ab Juni 2025 an Werktagen binnen 24 Stunden erledigt sein muss„, wird ein eventueller unbeabsichtigter Vertrag „zügiger gültig„. Einen unter diesen Umständen vereinbarten Vertrag dürfen Kunden jedoch auch demnächst binnen 14 Tagen nach Unterschrift zurückziehen.
Was müssen Stromkunden für einen eventuellen Versorgerwechsel zukünftig noch beachten?
Die bislang maßgebliche Zählernummer verliert an Bedeutung. Eine enorme Bedeutung erlangt in Zukunft dafür die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID), äußern die die Verbraucherschützer.
Diese 11-stellige Ziffernfolge ist auf der Stromabrechnung vermerkt. Der neue Lieferant-2 benötigt sie, wenn er den Liefervertrag mit dem einstigen Lieferanten-1 aufkündigen und danach umlenken will.
In diesem Zusammenhang wird angeraten, die MaLo-ID sorgfältig aufzubewahren und nicht leichtfertig weiterzuleiten.
(Mit Angaben www.n-tv.de/23.05.2025)
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