Umzug: Haushalte vergeuden 550 Millionen Euro durch zu teure Stromtarife
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Jedes Jahr wechseln ungefähr 4 Millionen Haushalte in Deutschland ihre Wohnadresse. Aber lediglich ein Bruchteil davon verwendet den Wechsel der Wohnanschrift auch für einen Austausch des Stromversorgers*. Aus diesem Grunde verschleudern sie jährlich fast 550 Millionen Euro mit überteuerten Tarifen.
Das beweisen Kalkulationen des Internet-Vergleichsportals Verivox*. Bald dürfte es für Konsumenten bereits noch mehr Geld kosten, zumal ab 6. Juni 2025 nach einem Wohnsitzwechsel der Versorgerwechsel nicht mehr nachträglich mitgeteilt werden kann. Mieter müssen dann eventuell bereits die Stromrechnung des Ersatzmieters berappen.
Kosten des Umzugs senken durch geschickte Tarifwahl reduzieren
Wer sich nicht selber um einen billigeren Stromtarif* bemüht, landet mit dem Bezug einer neuen Wohnung in der teuren Grundversorgung des regionalen Stromversorgers.
Ein mittlerer Haushalt mit einem jährlichen Bedarf von 2.800 kWh entrichtet im Tarif der Grundversorgung momentan im Mittel jährlich 1.281 Euro. Das ist um ganze 548 Euro teurer als im billigsten Tarif für neue Kunden mit Preisgarantie.
„Der Wohnungswechsel ist die perfekte Chance, einen billigeren Stromversorger zu wählen“, erklärt Verivox-Energieexperte Thorsten Storck. „Ab diesem Zeitpunkt ist eine Beschäftigung mit der Thematik Stromversorgung unumgänglich.„
Beim Neueinzug teuren Tarifen aus der Grundversorgung entgehen
Beim Wohnsitzwechsel (2023) gab es dem neuesten Monitoringbericht der Bundesnetzagentur folgend fast 1,5 Millionen Stromanbieterwechsel.
Zusammengenommen wechseln aber fast 4 Millionen Haushalte pro Jahr in Deutschland ihre Wohnadresse. Knapp 66 Prozent dieser Haushalte bemühen sich folglich nicht um einen anderen (billigeren) Stromversorger.
Derzeit bekommen weiterhin 25 Prozent sämtlicher deutschen Haushalte den teuren Tarif in der Grundversorgung.
Nimmt man an, dass genauso 25 Prozent der wohnungswechselnden Haushalte in der regionalen Grundversorgung stranden, sind das fast 1 Million Stromkonsumenten.
Aufaddiert belaufen sich die überflüssigen Zusatzkosten dann auf fast 550 Millionen Euro pro Jahr.
Kein nachträglicher Stromwechsel mehr ab 6. Juni 2025
Wer seinen Wohnsitz wechselt, muss seinen Stromversorger eigenständig kündigen. Größtenteils räumen Stromanbieter ihren Kunden sogar ein Sonderkündigungsrecht ein.
Dieses müssen sie dann termingemäß in Anspruch nehmen, denn sonst stehen sie für den Stromkonsum „in der alten Bleibe“ weiterhin in der Pflicht, selbst dann, wenn bereits ein anderer Mieter darin wohnt.
„Netzbetreiber und Stromanbieter müssen ab Juni 2025 den Austausch des Stromlieferanten* nach Beendigung des Vertrages (Montag bis Freitag) binnen 24 Stunden erlauben.
Weder Ein– noch Auszug dürfen dann nachträglich mitgeteilt werden. Für Kunden wird es folglich bald noch bedeutender, sich bei einem Wohnsitzwechsel auch mit der Thematik Stromversorgung zu befassen„, betont Thorsten Storck.
Vorgehensweise:
Verivox hat für die Feststellung der mittleren Strompreise in den Tarifen der Grundversorgung erreichbare, publizitätspflichte Preise der annähernd 800 Strom-Grundversorger in Deutschland durchgearbeitet.
Bei neuen Verträgen wurden die mittleren Strompreise unter Zuhilfenahme der bei Verivox gelisteten festgelegt. Der Preis je kWh beinhaltet den Grundpreis sowie den Arbeitspreis und stützt sich auf das bundesweit gewichtete Mittel des billigsten Preises pro Postleitzahl. Betrachtet werden nur Tarife für neue Kunden mit einer Preisgarantie von 1 Jahr.
Gemäß einer Untersuchung der Post wechseln fast 10 Prozent der Bürger jährlich den Wohnsitz. Das macht fast 4 Millionen Haushalte bzw. mehr als 8 Millionen Personen aus.
Die Anzahl der Lieferantenwechsel beim Einzug in ein neues Zuhause sowie die Quote der Haushalte in Tarifen aus der Grundversorgung wurden dem neuesten Monitoringbericht der Bundesnetzagentur entnommen.
Die Festsetzungen der Bundesnetzagentur zum Anbieterwechsel binnen 24 Stunden entsprechen den Leitlinien des Energiewirtschaftsgesetzes, welche eine EU-Marschrichtung in nationales Recht überführen. Damit soll die Konkurrenz auf dem Strommarkt belebt werden.
(Mit Angaben www.verivox.de/04.06.2025)
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