Wohngeldrechner: Ab diesem Einkommen gibt es Wohngeld

Wohngeldrechner: Ab diesem Einkommen gibt es Wohngeld

Das Wohngeld unterstützt Bürger bei ihren Mietkosten. Doch bestehen eindeutige Regelungen, wer diese Sozialleistung bekommt. Dabei ist das Einkommen ausschlaggebend.

Die immer teurer werdenden Kosten zum Lebensunterhalt sind für zahlreiche Haushalte in Deutschland eine stetige Kampfansage. Das Wohngeld kann hierbei eine wertvolle Hilfestellung leisten.

Es dreht sich hierbei um eine Sozialleistung des Staates, die Bürgern mit niedrigem Einkommen und teuren Mietkosten finanziell unter die Arme greifen soll.

Wohngeld wird als Zuschuss an die Berechtigten ausbezahlt und wird gemäß dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) von Land und Bund übernommen.

Im Januar 2025 wurde der Zuschuss an die Miet- und Preisentwicklung in Deutschland angeglichen und diesbezüglich angehoben. Ob du ein Anrecht auf Wohngeld hast, ist jedoch von einigen weiteren Faktoren abhängig. Welchen Einfluss dabei das Einkommen hat und ab welchem Verdienst du Wohngeld bekommst, kannst du hier nachlesen.

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Ab welchem Einkommen erhalten Antragsteller Wohngeld?

Um Wohngeld empfangen zu können, müssen die Antragsteller unterschiedliche Bedingungen nachweisen. Wie das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) erklärt, gibt es hierbei 3 Merkmale, die von herausragender Wichtigkeit sind: die Menge der zu beachtenden Haushaltungsangehörigen, die Miethöhe bzw. die Belastung durch selbstgenutztes Wohneigentum und das komplette Einkommen der zu beachtenden Haushaltungsangehörigen.

Die Frage, ob du Anrecht auf Wohngeld hast und wie hoch es sein wird, hängt hierbei entscheidend vom kompletten Einkommen eines Haushalts ab, informiert der Familienratgeber der Aktion Mensch.

Generell zählt: Je niedriger das Einkommen, desto mehr Wohngeld kann ein Haushalt empfangen. Jedoch bestehen auch Einkommensgrenzen, die Antragsteller beachten müssen.

Wie die Aktion Mensch erklärt, müssen Haushalte darüber hinaus über ein bestimmtes Mindesteinkommen verfügen. Folglich dürfen lediglich jene Wohngeld beantragen, die ebenfalls fähig sind, alleine einen Anteil der Miete oder der Belastung zu bezahlen.

Aber auch in der Höhe gibt es Einkommensgrenzen. Wie der Familienratgeber informiert, besteht eine Höchstgrenze für das Einkommen pro Jahr sämtlicher zu beabsichtigten Haushaltsangehörigen.

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Ist das Einkommen pro Jahr (brutto) sämtlicher Haushaltsangehörigen zu hoch, gibt es kein Anrecht auf Wohngeld. Wo diese Höchstgrenze steht, hängt gemäß der Verbraucherzentrale von unterschiedlichen Einflussgrößen ab.

Einerseits wäre die Menge der Haushaltsangehörigen und deren Einkommen relevant. Andrerseits werde auch die Miethöhe und das Preislevel für den Wohnraum der entsprechenden Gemeinde betrachtet.

Die Frage, ab welchem Einkommen du Wohngeld bekommst, kann also nicht allgemein beantwortet werden und auch eine „klare Einkommensgrenze“ gibt es gemäß der Verbraucherzentrale nicht:

Wer nur einen geringen Verdienst hat und viel Geld fürs Wohnen bezahlt, erhält vergleichsweise die höchste Unterstützung. In Großstädten mit teuren Mieten gibt es deshalb häufig das meiste Wohngeld“.

Wenn du nun herausfinden möchtest, ob und welches Anrecht du auf Wohngeld hast, kannst du dir mit dem Wohngeldrechner auf der Website des Bundesministeriums einen ersten Eindruck verschaffen.

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Wer kann Wohngeld beantragen?

Wie das BMWSB erklärt, haben Mieter und ebenfalls Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum Anrecht auf Wohngeld, wenn sie die dazugehörigen Merkmale nachweisen. Dem BMWSB zufolge ist das Wohngeld hauptsächlich für diese Personengruppen vorgesehen:

  • Bewohner von Pflegeheimen
  • Studenten ohne BAföG-Anrecht
  • Arbeitnehmer im Niedriglohnsektor
  • Berufstätige Familien mit niedrigem Einkommen (ebenso Paare und Alleinerziehende)

Wer Anrecht auf Wohngeld hat, kann den dazugehörigen Antrag beim zuständigen Wohngeldamt stellen. Generell wird Wohngeld für einen Zeitraum von 1 Jahr genehmigt, bevor ein neuer Antrag auf Weiterbewilligung eingereicht werden muss.

Gemäß den Aussagen des BMWSB erhalten gegenwärtig fast 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld. Hiervon sind fast 44 Prozent Familien einschlließlich zahlreicher Alleinerziehender. 52 Prozent der Bezieher von Wohngeld sind Rentner.

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Mit Angaben www.augsburger-allgemeine.de/12.12.2025

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