Neuerungen für Verbraucher ab August 2025
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Neue Regeln für Verbraucher ab August 2025

Solaranlagen: Neuregelung der Entgeltsätze ab August

Für Strom*, der mittels privater Solaranlagen* produziert wird, sind ab 1. August veränderte Entgeltregeln gültig. Erzeugt diese Anlage lediglich Strom für das Netz, wird sie als Volleinspeiser eingestuft.

Konsumiert der Betreiber der PV-Anlage eine bestimmte Engergiemenge für sich selbst und speist lediglich den restlichen Strom ins Netz ein, gilt er als Teileinspeiser.

Die Einspeiseregelungen lehnen sich an der kWHöchstkapazität der PV-Anlage an. Bei üblichen Anlagen (bis 10 kW) gibt es bis zum 1. August bei Volleinspeisung 12,60 Cent pro kWh und bei Teileinspeisung 7,94 Cent je kWh.

Anschließend sinken die Werte: 12,48 Cent (Volleinspeisung) pro kWh und 7,88 Cent (Teileinspeisung) je kWh.

Energiewende: Boom bei Wärmepumpe, Elektroauto, Balkonkraftwerk

Die Einspeisungsvergütung (EEG-Förderung), fällt alle 6 Monate. So ist es im Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) vereinbart. Wer demnächst beabsichtigt, sich eine Solaranlage auf sein Hausdach zu montieren, sollte die Fristsetzungen im Auge behalten. Denn noch vor Aktivierung der Anlage muss man die Zulassung angefordert und ebenfalls bekommen haben.

Die kommende Preisangleichung passsiert am 1. Februar. „Derzeit sind PV-Experten häufig auf längere Sicht vergeben. Beabsichtige dein PV-Vorhaben darum lieber längerfristig„, betont der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Wichtig: Davon betroffen sind Solaranlagen, die nach dem Stichtag neu montiert werden. Für sämtliche längst im Betrieb befindlichen PV-Anlagen gibt es über einen Zeitraum von 20 Jahre einen garantierten Preis.

Was kostet eine Solaranlage
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Fahrkarten im ÖPNV werden teurer

Landesweit gibt es auch ab 1. August mehrere Erneuerungen in der Festlegung der Fahrkarten im ÖPNV. Diese richten sich auch an die Kundschaft des Bodensee-Oberschwabenverkehrsverbundes, des Westfalen-Tarifs, des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV) sowie des Karlsruher Verkehrsverbundes.

Strom-Erzeugung auf dem Dach zunehmend bedeutsamer

Pflegebeitragssatz bei der Rente angekommen

Bei der Rente werden ab August die generellen 3,6 Prozent (pro Monat) für den Pflegebeitragssatz bei Mitgliedern einer gesetzlichen Krankenkasse abgezogen.

Schon ab 1. Januar 2025 gilt zwar für sämtliche Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse ein um 0,2 Prozentpunkte gesteigerter Pflegebeitragssatz, jedoch wurde das bei Mitgliedern der gesetzlichen Rentenversicherung erst im Juli einberechnet.

Der neue Pflegebeitrag wird nachträglich für die Monate Januar bis Juni 2025 berücksichtigt„, erklärte die Deutsche Rentenversicherung frühzeitig auf ihrer Website.

Das ergibt einen zusätzlichen Abzug von 1,2 Prozent (6 x 0,2 Prozent). „Darum vergüten Rentenempfänger im Juli 2025 nur einmal 4,8 Prozent„, informiert die Deutsche Rentenversicherung.

Bei einer Rentenhöhe von 1.000 Euro wären das 12 Euro, die als einmalige Zahlung entrichtet werden sollten. Der generelle Pflegebeitragssatz (3,6 Prozent) wird ab August von der Rente abgezogen.

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Passfotos für Ausweispapiere lediglich noch digital, Übergangsphase vorbei

Ab Mai 2025 dürfen die Bilder für Reisepässe sowie Personalausweise lediglich noch in digitaler Form abgegeben werden. Für spezielle Ausnahmesituationen wurde noch eine Überbrückungszeit bis zum 1. August eingeräumt.

So sollen PapierPassbilder nur noch in Empfang genommen werden, wenn die dazugehörige Diensstelle noch nicht ausreichend technisch ausgerüstet ist.

Bilder in Papierform werden jetzt nicht mehr angenommen. Das soll bewusste und technische Veränderung eines Bildes etwa durch Morphing abwehren.

Hierzu informiert das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf seiner Internetseite:

Morphing beschreibt eine Technologie, mit der Lichtbilder (für fremdenrechtliche Ausweispapiere, Pass und Personalausweis) digital verändert werden können, damit verschiedene Gesichtsbilder zu einem einzigen Bild computergestützt vermischt werden und dadurch die Gesichtsausdrücke von unterschiedlichen Menschen in einem Lichtbild auftauchen.“

Die digitalen Dateien für die Passfotos sollen unmittelbar in den Dienststellen erstellt werden. Bilder von Fotoateliers sind nur erlaubt, wenn sie von einem bevollmächtigen Atelier über eine gesicherte Übertragungsmöglichkeit digital an die Dienststelle übermittelt werden.

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Künstliche Intelligenz: Neue Kennzeichnungspflicht für Unternehmen

Texte in andere Sprachen übersetzen, auf gestellte Fragen reagieren, Abhandlungen formulieren, Künstliche Intelligenz hilft den Menschen zunehmend bei der Lösung alltäglicher Aufgaben.

Für sämtliche öffentlich erreichbaren KI-Modelle, die den KI-Markt neu bereichern, muss ab 2. August kenntlich gemacht werden, mit welchen Texten sie konditioniert wurden. Ebenfalls muss erwähnt sein, wie das KI-Modell konstruiert wurde und wie der Urheberrechtsschutz bei der Nutzung von Bildern und Texten umgesetzt wird.

ChatGPT: Stromverbrauch des KI-Chatbot für eine Anfrage

Hierdurch werden zusätzliche Merkmale einer EU-Anweisung realisiert, die für verstärkte Sicherheit und Transparenz in der KI-Anwendung sorgen und die kritische Sichtweise von Nutzern krätigen sollen. KI-Modelle, die schon genutzt werden, haben grundsätzlich noch bis August 2027 Zeit, um sich diesen Regelungen anzugleichen.

Auch müsste bis zum 2. August vereinbart sein, welche Dienststelle für die Durchführungen der Regelungen in der EU-Anweisung verantwortlich ist.

Bislang ist das nicht geschehen. Dem AI Act zufolge sollte das längst bis August 2025 beendet sein. Hierfür braucht es ein zuverlässiges Gesetzgebungsverfahren. Momentan erwarten wir, dass die Bundesnetzagentur für die bundeseigene Martüberwachung verpflichtet wird„, betont die DIHK.

KI: Excel-Tabelle erklärt Grundlagen Künstlicher Intelligenz

(Mit Angaben www.mdr.de/01.08.2025)

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