Bürgergeld-Bezieher: Auch diese Kosten bezahlt das Jobcenter

Bürgergeld-Bezieher: Auch diese Kosten bezahlt das Jobcenter

Menschen, die Bürgergeld empfangen, bekommen vom Jobcenter allerlei Kosten erstattet. Hierzu zählen auch einige, von denen man es nicht direkt erwartet hätte.

Dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zufolge soll das Bürgergeld jeder Person ein „soziokulturelles Existenzminimum“ gewähren. Die Bedingungen Bürgergeld anzufordern sind identisch denen bei ehemals Hartz IV.

Hierbei werden den Betroffenen zusätzlich zu den Leistungen wie etwa Miete, Nebenkosten sowie Heizkosten noch weitere Kosten durch das Jobcenter abgenommen. Und welche das genau sind, kannst du hier nachlesen.

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Bürgergeld: Jobcenter trägt Stellplatz-Kosten

Menschen, die Bürgergeld enpfangen, dürfen beim Jobcenter noch einige weitere Unterstützungen beantragen, an die ein Großteil überhaupt nicht denkt. Anders ausgedrückt: Das Jobcenter muss die Mietkosten für eine Garage, einen Stellplatz bzw. einen Stellplatz in der Tiefgarage tragen – auch dann, wenn die Bürgergeld-Bezieher gar kein Auto besitzen.

Die Ursache: Oft wird eine Wohnung lediglich mit Garage oder Stellplatz vermietet. In seinem Urteilsspruch vom 19. Mai 2021 (AZ: B 14 AS 39/20 R) hatte das Bundessozialgericht geäußert, dass Ausgaben für eine Garage oder einen Stellplatz zu den Kosten der Unterkunft gehören.

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Laut Gericht muss das Jobcenter die Kosten aber lediglich tragen, wenn die komplette Miete verhältnismäßig ist und Garage oder Stellplatz Elemente eines in sich geschlossenen Mietvertrags darstellen.

Es muss folglich ein separater Mietvertrag dafür existieren, der extra aufgekündigt werden kann. Wenn Bezieher von Bürgergeld die Parkgelegenheiten jedoch separat kündigen könnten, dann müssen die Kosten nicht vom Jobcenter getragen werden.

Dem Bundessozialgericht zufolge existiert darüber hinaus beim Bürgergeldempfänger keine Verpflichtung, die Garage oder den Stellplatz unterzuvermieten, damit die Ausgaben verringert werden.

Menschen, die Bürgergeld bekommen und einen Mietvertrag besitzen, der eine (Tief-)Garage oder einen Stellplatz einschließen, sollten das zugehörige Jobcenter kontaktieren, wenn die Ausgaben hierfür bislang nicht getragen wurden.

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Darf ein Auto vom Jobcenter angeschafft oder bezahlt werden?

Im Einzelfall ist es machbar, die Anschaffung eines Autos* vom Jobcenter bezahlen zu lassen. Darüber informierte die Regionaldirektion Baden-Württemberg die Bundesagentur für Arbeit.

Diesbezüglich ist bedeutend, dass Unterstützungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II Leistungen im Ermessen des Jobcenters darstellen. So besteht ebenfalls die Gelegenheit, ein Auto mit Förderung des Jobcenters anzuschaffen. Bezieher von Bürgergeld haben demnach keine Forderung im rechtlichen Sinne darauf.

Damit Betroffene eine Unterstützung erhalten können, muss sie vom Jobcenter als erforderlich und verhältnismäßig (Umfang der Unterstützung) eingestuft werden, um eine beständige Eingliederung in eine versicherungspflichtige Tätigkeit zu befördern. „Dabei ist jeder einzelne Fall zu betrachten und die speziellen Grundvoraussetzungen zu berücksichtigen„, informiert der Pressesprecher der Regionaldirektion.

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Am Rande: Das Bürgergeld muss verlangt werden. Das passiert inzwischen ebenfalls online. Denkbar ist ebenfalls, das Bürgergeld lediglich für 1 Monat zu verlangen. Wer Bürgergeld bekommt, kann einen speziellen Betrag erwarten.

(Mit Angaben www.suedkurier.de/15.09.2025)

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