Preiserhöhungen bei deutschen Telekommunikations-Anbietern

Preiserhöhung bei deutschen Telekommunikations-Anbietern

Der Markt für Telekommunikation in Deutschland vollzieht momentan beträchtliche Neuregelungen bei den Kosten für Internetverträge. Wie eine Untersuchung eines Online Vergleichsportals* belegt, haben sich bei Vodafone die Vertragsklauseln für neue Kunden drastisch geändert.

Der populäre Festnetztarif GigaZuhause Kabel 50*, der bislang im 1. Jahr für weniger als 10 Euro pro Monat zu bekommen war, wird jetzt für die ersten 9 Monate mit fast 20 Euro angesetzt und erhöht sich dann auf rund 40 Euro.

Außerdem kommen Anschlusskosten von 50 Euro obendrauf und für den Router Vodafone Station, ehemals gratis, müssen jetzt ergänzend pro Monat fast 4 Euro ausgegeben werden..

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Gleichzeitig ist bei der Deutschen Telekom eine Anhebung der Richtpreise für den Festnetz-Internetdienst ‚Magenta* zu vermelden, wodurch neue Kunden nun 1 Euro zusätzlich pro Monat bezahlen müssen. Dem Vergleichsportal zufolge stellt sich diese Neuregelung aber ziemlich maßvoll dar. Bei Vodafone bleiben dagegen die Richtpreise unverändert.

Vodafone erklärt dazu, dass Sonderangebote in dem Sektor seit jeher ständigen Erneuerungen unterworfen waren. Andrerseits begründet ein Mitarbeiter der Telekom die Preiserhöhung mit den anhaltenden Kapitalanlagen in Milliardenhöhe für die Netzanpassung, die es notwendig machen, in einigen Segmenten maßvolle Angleichungen durchzuführen.

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Bezüglich dieser Preisangleichungen zeigt sich 1&1* bisher bedeckt und erklärt, keinerlei direkte Preissteigerungen zu beabsichtigen.

Gleichzeitig steht Vodafone derzeit vor juristischen Problemen aufgrund einer Preiserhöhung in 2023 um 5 Euro monatlich. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage auf den Weg gebracht, der sich mehr als 100.000 Betroffene angeschlossen haben. Die Gerichtsverhandlung findet im Dezember 2025 (Oberlandesgericht Hamm) statt.

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Auffallend dabei ist die Nutzung eines neuen Bundesgesetzes, welches den Kunden mächtigere juristische Werkzeuge zugesteht. Wenn der Gerichtsprozess siegreich zu Enge geht, dürften entsprechende Vodafone-Kunden wirtschaftliche Erstattungen bekommen, ohne persönlich eine Gerichtsklage anstreben zu müssen.

(Quelle: Eulerpool News)

(Mit Material www.klamm.de/05.10.2025)

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