Teure Grundversorgung: Wechsel kann Hunderte Euro sparen
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49 Prozent der deutschen Haushalte sind nicht genügend über den Gegensatz zwischen einem alternativen Sondervertrag und der Grundversorgung bei Gas* und Strom* informiert, das belegt eine forsa-Umfrage im Namen der Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).
Die Grundversorgung ist meistens überteuert – gleichwohl hat die Mehrzahl der beteiligten Haushalte ab Januar 2025 weder den Energieanbieter ausgetauscht noch beabsichtigt sie einen Versorgerwechsel. Eigentlich unvollsellbar, denn Ersparnisse von vielen Hundert Euro wären machbar!.
Was leistet die Grundversorgung?
Die Grundversorgung kommt automatisiert dann zum Einsatz, wenn kein separater Energievertrag vereinbart wurde, etwa nach einem Umzug oder wenn ein aktueller Vertrag ausläuft.
Sie ist rechtmäßig verordnet und soll garantieren, dass keiner ohne Gas und Strom auskommen muss. Problem dabei: In den letzten 5 Jahren standen die Preise der Grundversorgung in der Regel erheblich oberhalb den Preisen der alternativen Sondertarife.
Folglich durften Kunden im Oktober 2025 bei einem Strombedarf von 3.500 kWh mit einem alternativen Sondervertrag im Mittel 413 Euro jährlich einsparen. Beim Gas war die Differenz tatsächlich noch extremer: Bei einem Bedarf von 20.000 kWh betrug die Einsparmöglichkeit im Verhältnis zur Gundversorgung bei im Mittel 878 Euro pro Jahr, informiert der vzbv.
Haushalte verharren aus Unwissenheit im überteurten Tarif
21 Prozent der Haushalte erhalten ihren Strom zu den „generellen Preisen“ der Grundversorgung, bei Gas* landet die Quote bei 26 Prozent.
Doch dabei fällt auf: Haushalte mit einem Einkommen von weniger als 2.500 Euro (netto pro Monat) stecken erheblich öfter in der Strom-Grundversorgung – ihre Quote steht mit 29 Prozent oberhalb des Mittelwerts.
Wer erstmal in der Grundversorgung angekommen ist, verweilt dort eine lange Zeit. Gemäß Analyse werden 86 Prozent der beteiligten Stromkonsumenten sowie 67 Prozent der Gaskonsumenten schon seit weinigstens 3 Jahren durch die Grundversorgung bedient.
Zeitgleich gibt es eine Wechselunlust: Ab Januar 2025 haben die meisten Haushalte weder ihren Versorgungsvertrag ausgetauscht noch beabsichtigen sie, das in Kürze zu tun – beim Gas sind es 79 Prozent, beim Strom* 76 Prozent.
Ein deutliches Hemmnis ist nach wie vor die befürchtete Unübersichtlichkeit. 29 Prozent beurteilen den Austausch des Versogungsvertrags als extrem umständlich.
Extrem vorhanden ist diese Tatsache bei Haushalten mit geringen Einkommen von unter 2.500 Euro pro Monat. (40 Prozent). Bei Gaskonsumenten in der Grundversorgung bewerten 53 Prozent den Lieferantenwechsel als zu aufwendig.
Wechsel ganz einfach
Zahlreiche Haushalte haben Bedenken vor einem Anbieterwechsel – dabei ist er so einfach. Und so geht es:
1. Kündigungsfristen beachten
Die Grundversorgung wid durch die Grundversorgungsverordnung (GasGVV; StromGVV) geregelt. Soll heißen: Du kannst deinen Vertrag immer mit lediglich 2 Wochen Kündigungsfrist auflösen, bei einer Preisveränderung tatsächlich fristlos.
2. Kündigung häufig automatisiert
Beauftragst du einen anderen Versorger für Gas oder Strom, leistet dieser meistens die Beendigung deines laufenden Vertrags selbsttätig. Sollte diese Dienstleistung nicht bereit gestellt werden, bzw. du lieber eigenständig tätig werden willst, kannst du die Grundversorgung immer via E-Mail, Brief oder Fax aufkündigen. Dafür werden im Netz Musterformulare zum Download angeboten.
3. Besseren Energieversorger suchen
Einen besseren Versorger findest du am bequemsten über ein Online–Vergleichsportal*. Hier kriegst du die bestmögliche Übersicht über alternative Angebote und kannst unmittelbar gratis vergleichen.
Achtung: Bewerte die Preise und Bedingungen mit den Aussagen des Versorgers auf deren Webiste kritisch, bevor du den neuen Vertrag vereinbarst.
Option: Wechsel beim Grundversorger
Optional kannst du unmittelbar beim Grundversorger einen Vertrag fernab der Grundversorgung vereinbaren. So kannst du auch preiswertere Tarife nutzen ohne den Anbieter austauschen zu müssen.
Mit Material www.focus.de/finanzen/28.01.2026











