Abzocke: Schon 26 Prozent Opfer digitaler Betrugsmethoden

Abzocke: Schon 26 Prozent Opfer digitaler Betrugsmethoden

Gemäß einer SchufaBefragung wurden schon 26 Prozent der Bürger Opfer digitaler Betrugsmethoden. Dennoch wird deutlich, dass zahlreiche Beteiligte gar nicht darauf reagieren.

Etliche Produkte sind verlockend und landen nach und nach im virtuellen Warenkorb und am Schluss kommt das lang erwartete Päckchen niemals bei dir an. In Zeiten des Black Friday erhöht sich die Gefahr, einem Fakeshop auf den Leim zu gehen.

Eine neue SchufaBefragung, die t-online vorgelegt wurde belegt, wie populär diese Methode mittlerweile geworden ist.

Demzufolge wurden schon 26 Prozent der Bürger bereits Opfer einer Abzocke im Internet. Die häufigsten Methoden sind dabei vom Original nicht zu unterscheidende Internetseiten (Fakeshops), welche Produkte zu billigen Preisen präsentieren, jedoch diese niemals ausliefern wollen. 32 Prozent der Opfer sind schon von einem derartigen Onlinebetrug verschaukelt worden.

Betrugsversuche: Rufe niemals fremde Rufnummern zurück

Aber das Echo zahlreicher Betroffener macht sprachlos: Lediglich 36 Prozent der Opfer haben die Polizei darüber informiert. Allein 50 Prozent redeten im Freundeskreis darüber oder suchten sich andere Unterstützung.

Doch am Schluss könnte der Schaden enorm teuer ausfallen: So verloren 7 Prozent tatsächlich über 1.000 Euro, 62 Prozent bis zu 250 Euro und 17 Prozent zwischen 251 und 500 Euro.

Buy now pay later: Ab November 2025 neue Bankregeln

Keine Nebensächlichkeit mehr

Josephine Ackerman, SchufaGebietsleiterin, alarmiert: „Internetabzocke ist schon lange keine Nebensächlichkeit mehr. Sie strapaziert Millionen Bürger und wird immer gewerbsmäßiger durchgeführt. Hauptsächlich Fakeshops machen deutlich, wie geschickt Kriminelle inzwischen agieren, um deine Zuversicht zu ergaunern. Dass zahlreiche Betroffene den Vorfall nicht anzeigen, verstärkt die Problematik nochmals.

Commerzbank missachtet BGH-Urteil – Millionen Kunden dürfen klagen

Die Befragung legt erhebliche Oberflächlichkeiten offen: So antworteten 49 Prozent, dass sie beim Bestellvorgang keinen Argwohn hegten. 40 Prozent bewerteten das Angebot jedoch als außergewöhnlich, vermuteten aber keinerlei Betrugsabsichten. Allein 8 Prozent schlossen die Bestellung trotz erkennbarer Unsicherheiten ab.

Als Begründung sagten 35 Prozent der Opfer aus, dass die Gestaltung der Internetpräsenz einen glaubwürdigen Eindruck machte. 31 Prozent gaben an, dass sie im Onlinehandel bis jetzt keine schlechten Erfahrungen gemacht hätten. Jedoch gaben 30 Prozent auch zu, dass sie die Vertrauenswürdigkeit der Websites lediglich ungenügend kontrolliert hätten.

Vodafone versendet täglich 210.000 Abzock-Alarme

Identitätsdiebstahl sowie Scamming belegen Rang 2 und 3

Zahlreiche Beteiligte sind auch verunsichert darüber, wie sie Fakeshops tatsächlich identifizieren können. So mutmaßen lediglich 51 Prozent, eine Abzockmasche unfehlbar feststellen zu können. Kontrolllisten von Verbraucherzentralen oder Polizei sind lediglich 50 Prozent der Umfrage-Teilnehmer tatsächlich bekannt. Allein 5 Prozent verwenden diese ständig. Hier können auch zweifelhafte Websites gemeldet werden.

Neben Fakeshops gehören ebenso Identitätsraub (22 Prozent) sowie Scamming (23 Prozent) zu den häufigsten Betrugsmetoden. Achtung: Beim Identitätsdiebstahl können Angaben auf lange Sicht missbräuchlich eingesetzt werden.

Scamming ist eine Methode, bei der Betrüger online Personen kontaktieren, um eine Vertrauenswürdigkeit zu erschleichen. Optional ködern sie mit angeblichen GlücksspielGewinnen oder Vermächtnisen. Zum Scamming gehören ebenso gefälsche Mahnungen oder Rechnungen.

Alarm vor Robo-Calls: Allein das „Hallo“ am Telefon ist gefährlich

Die wichtigsten Tipps wie du dich schützen kannst

Die Schufa weist Bürger darauf hin, hauptsächlich bei den Weihnachtseinkäufen und in Zeiten des Black Friday besonders achtsam zu sein.

Wer Onlineshopping nutzt, sollte das Impressum eines Shops aufmerksam kontrollieren und Beurteilungen nicht allein auf der entsprechenden Internetseite, vielmehr ebenso auf eigenständigen Online-Portalen abgleichen. Außerdem sei es anzuraten, bei anonymen Anbietern generell keine Zahlung zu leisten, bevor die Ware geliefert wurde.

Wer schon zum Opfer eines Fakeshops oder einer sonstigen Abzockmethode geworden ist, sollte auf jeden Fall bei der Polizei eine Anzeige aufgeben. Außerdem sei es bedeutend, den persönlichen Zahlungsabwickler bzw. die Bank in Kenntnis zu setzen, um eventuelle Blockierungen oder Rückerstattungen zu prüfen.

Schufa-Score: Wann müssen Schufa-Einträge gelöscht werden

Geht es hier um einen Identitätsdiebstahl, sollten Opfer obendrein die Schufa informieren. Somit dürfen Unternehmen, die Schufa-Partner sind, bei aktuellen Vertragsvereinbarungen oder Anträgen alarmiert werden, damit zusätzliche Schäden vermieden werden können.

Genutzte Quelle
Presseerklärung der Schufa Holding AG vom 18. November 2025

Mit Angaben www.t-online.de/18.11.2025

Ähnliche Beiträge

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert