Bürgergeld 2026: Strom-Anteil beim Regelsatz zu niedrig
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Bürgergeld 2026: Strom-Anteil beim Regelsatz zu niedrig

Für Empfänger von Bürgergeld wird der Regelsatz 2026 nicht erhöht. Darum wird es hinsichtlich der Stromkosten wieder einmal anstrengend, zeigt eine neue Kalkulation eines Online-Vergleichsportals*

Mit der für 2026 vereinbarten Nullrunde bleibt der Beitrag für Strom am Bürgergeld auch im nächsten Jahr zu gering, um die mittleren Ausgaben für Strom zu begleichen. Das zeigt die neue Kalkulation eines Online-Vergleichsportals. Für einen Alleinstehenden landet demzufolge das Defizit bei im Mittel 56 Euro jährlich.

Im Verhältnis zu den Jahren vorher stelle sich das Defizit gemäß der Kalkulation aber kleiner dar: 2025 liegt es bei 74 Euro, 2024 waren es immerhin 129 Euro. Das Onlinevergleichsportal rät darum sämtlichen Betroffenen zu einem Versorgerwechsel*. Damit könne man das Defizit ausgleichen und darüber hinaus auch noch Ersparnisse realisieren, informiert das Vergleichsportal.

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Bürgergeld: Bundeskabinett verordnet in 2026 Nullrunde

Das Kabinett hatte dazu in dieser Woche eine Vorschrift erarbeitet, nach der Bürgergeld-Regelsätze für den monatlichen Lebensunterhalt (pro Monat) 2026 nicht angehoben werden. Über 5 Millionen Personen in Deutschland beziehen Bürgergeld.

Somit erhält ein Alleinstehender (Erwachsener) 2026 nach wie vor 563 Euro monatlich. Dem Vergleichsportal zufolge sind darin kalkulatorisch 45,70 Euro für die Stromkosten enthalten. Übertreffen die wirklichen Kosten diesen Wert, müssen Betroffene den Unterschiedsbetrag aus eigener Tasche berappen.

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Bürgergeld: Wie viele Bezieher beim Strom zubuttern, ist lokal verschieden

Gemäß den Kalkulationen des Onlineportals belaufen sich die Stromkosten eines Alleinlebenden mit einem Strombedarf von 1.500 kWh pro Jahr im bundesweiten Mittel auf 50,33 Euro. Damit sind die tatsächlichen Ausgaben fast 10 Prozent größer als der im Bürgergeld angesetzte Pauschalbetrag, so das Portal.

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Ebenfalls in Nordrhein-Westfalen (+ 80 Euro), im Saarland (+ 101 Euro) sowie in Baden-Württemberg (+ 98 Euro) landen die wirklichen Ausgaben für Strom auffallend hoch über dem im Bürgergeld-Regelsatz festgelegten Betrag für die Stromkosten.

Lediglich minimal mehr bezahlen müssen Bürgergeld-Empfänger in Sachsen-Anhalt (+ 18 Euro), Brandenburg (+ 9 Euro) und Sachsen (+ 14 Euro). Dabei ist Bremen ein Sonderfall: Hier landen die Ausgaben für Strom (pro Jahr) 16 Euro unter dem Pauschalbetrag.

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Die Ausgaben für Strom sind in Deutschland lokal verschieden hoch und sind von Einflußgrößen wie der Bevölkerungsdichte, dem lokalen Wettbewerb, den Netzentgelten und den Konzessionsabgaben abhängig.

Bei billigen Tarifen für Neukunden ist der Differenzbetrag bei Beziehern von Bürgergeld aber nicht mehr gegeben. In derartigen Tarifen vergüten Alleinstehende momentan landesweit im Mittel 40,48 Euro monatlich und folglich auf ein Jahr bezogen 64 Euro weniger als im Bürgergeldsatz vorgesehen, zeigt die Kalkulation des Internetportals.

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Bürgergeld: Fachmann gibt bedeutsame Empfehlung

Hauptsächlich für Bürger, die Strom aus dem teuren Tarif in der Grundversorgung empfangen, rentiert sich ein Anbieterergleich*. Wer ständig seinen Versorger austauscht, kann den pauschalen Betrag für Strom im Bürgergeld-Regelsatz unterschreiten und obendrein noch Einsparungen realisieren“, erklärte der Energiefachmann des Vergleichsportals, Thorsten Storck.

Die Stromkosten beim Bürgergeld werden durch die Jobcenter nicht getrennt übernommen. Sie sind im Bürgergeld-Regelsatz (pro Monat) einberechnet und müssen hiervon entrichtet werden. Basis für die Festlegung des Bürgergelds ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS).

Bei der Kalkulation des Vergleichsportals wurde für Strom (mit Hilfe der EVS) für Single-Haushalte ein pauschaler Betrag von 35,30 Euro angesetzt. Inklusive der Fortführung der Teuerungsraten erechnet sich für 2026 ein kalkulatorischer Betrag von 45,70 Euro für Strom monatlich, erläutert das Portal.

Erneuerbare Energien 2025: Bis jetzt Rückgang in der Stromerzeugung

(Mit Angaben www.morgenpost.de/14.09.2025)

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