Bürgergeld geht Grundsicherung kommt – das wird jetzt anders
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Nun ist es amtlich: die neue Grundsicherung kommt. Bei einer Pressekonferenz beschrieb der Bundeskanzler die neue Sozialleistung – und die Sanktionen.
Die wesentlichen Orientierungspunkte der neuen Grundsicherung waren schon seit einer ganzen Weile abgesteckt. Bisher war aber noch nicht vereinbart, ob die beabsichtigten Erneuerungen tatsächlich so umgesetzt würden. Jetzt hat es eine Beschlussfassung gegeben.
Im Rahmen einer Presseveranstaltung (9. Oktober 2025) kündigte der deutsche Bundeskanzler an, dass das Bürgergeld zur neuen Grundsicherung umgestaltet werde. Hauptaugenmerk wurde hierbei auf die Ausdehnung der Betrafungen gerichtet.
Fortan soll es erheblich zügiger zu Beschneidungen von Leistungen kommen, wenn Bezieher von Bürgergeld Gesprächstermine nicht einhalten oder ihren Verpflichtungen woanders missachten.
Obdendrein ist eine vollständige Einstellung der Einkünfte bei der Grundsicherung zulässig. Diesbezüglich geht die abschließende Beschlussfassung sogar noch rigoroser vor als erwartet.
Bürgergeld-Reform: In der Grundsicherung Kürzungen von 30 Prozent viel rascher machbar
Jedenfalls: Nachwirkungen gibt es nicht sofort nach dem ersten verpassten Termins. Wer fortan einen Termin beim Jobcenter verpasst, erhält postwendend einen Vorschlag für einen Nachholtermin.
Wird der auch nicht eingehalten, werden die Leistungen um 30 Prozent reduziert. Ein verpasster 3. Termin führ unweigerlich zur kompletten Einstellung des Regelsatzes. Die Wohnkosten bleiben nach wie vor erhalten.
Wer dagegen selbst im darauffolgenden Monat nicht beim Jobcenter auftaucht, dem werden die kompletten Leistungen – einschließlich der Wohnkosten- gestrichen. Das könnte böse Folgen haben. Denn die vom Amt bezahlten Wohnkosten gleichen die Mieten der Bezieher aus.
Fällt das weg, müssten Sozialhilfeempfänger ihre Wohnung aufgeben oder wenigstens mit der Miete in Verzug geraten kommen. Und Verschuldungen sind aufgrund des schmalen wirtschaftlichen Gürtels der Sozialleistungen nur beschwerlich wieder zurückzuzahlen.
Reduzierungen bei den Leistungen gibt es ebenfalls bei Zuwiderhandlungen jetzt rascher. Bereits ab der 1. Pflichtverletzung wird um 30 Prozent reduziert. Bei Ablehnung einer Arbeitstätigkeit werden die geldlichen Unterstützungen komplett eingestellt. Der Mietzins werden dann unmittelbar vom Jobcenter an den Vermieter überwiesen.
Hilfestellung und raschere Vermittlung: Das leistet die neue Grundsicherung für Betroffene
Anders sind auch die regelgmäßigen Aussprachen nach der Beantragung. Hier soll mit den Leistungsbeziehern eine Kooperationsvereinbarung aufgestellt werden, welche die gemeinsamen Befugnisse und Verpflichtungen definiert.
Ebenso werden hier die Antragssteller aber extrem zur Mitarbeit aufgefordert. „Wird diese Kooperationsvereinbarung nicht erstellt, wird ein Verwaltungsakt ausgelöst“, informiert der Beschlusstext.
Generell ist das erste Gespräch aber positiv zu bewerten. Dabei soll die persönliche Lage des Betroffenen geregelt und sofort eine Gelegenheit zurück in die Arbeitswelt erörtert werden. Hierbei können ebenfalls mögliche Hindernisse unmittelbar besprochen werden.
Die Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit ist eindeutig das Hauptinteresse der neuen Grundsicherung. Wer arbeiten kann, soll dann auch unverzüglich vermittelt werden.
Eine Abweichung gibt es bei Leistungsempfängern unter 30 Jahre. Sollte sich hier „eine Umschulung bzw. Ausbildung bezogen auf die bleibende Einbeziehung in den Arbeitsmarkt als aussichtsreicher“ herausstellen, sollte diese vordringlich sein. Ob damit Umschulungen für ältere Leistungsbezieher vollständig unmöglich werden, ist noch nicht geklärt.
Neue Grundsicherung reduziert Wartezeit auf Wohnungen – anfänglich war ein totaler Ausfall beabsichtigt
Zusätzliche Veränderungen sind eine engmaschigere Betreuung der Sozialhilfe–Bezieher, und ein konsequenter Kontakt mit den Elternpaaren. Für sie existiert eine Auskunftspflicht ab dem 1. Lebensjahr des Kindes und eine Verpflicht zur Beteiligung an Eingliederungsmaßnahmen, wenn eine Betreuung der Kinder gesichert ist.
Neben den strafferen Maßregelungen beabsichtigt die Bundesregierung außerdem zusätzliche Maßnahmen. Demnach soll die Wartezeit für überteuerte Wohnungen von 12 auf 6 Monate reduziert werden. Das ist vorteilhafter als die beabsichtigte komplette Aufhebung, für die es kritische Anmerkungen vonseiten der Sozialverbände gehagelt hatte.
Straffungen sind ebenso beim Schonvermögen beabsichtigt. Bezieher müssen zukünftig frühzeitiger ihre Rücklagen verzehren, bevor sie Leistungen empfangen dürfen.
Der Umfang der Grundsicherung beträgt nach wie vor 563 Euro für Alleinlebende und soll 2026 nicht angehoben werden, wie Focus informierte.
Mit Material www.merkur.de/11.10.2025