Erneuerung für Rentner mit Schwerbehinderung ab 2026

Neuerungen für Rentner mit Schwerbehinderung ab 2026

Mit der Jahreswende läuft die allmähliche Steigerung der Altersrente für schwerbehinderte Personen aus. Was wird dann anders? Ab 2026 läuft die allmähliche Steigerung der Altersrente für Personen mit Schwerbehinderung aus.

Die Generation 1964 ist die erste, die ehestens mit 65 Jahren ohne Abzüge in die Rente starten kann. Wer frühzeitiger aus dem Arbeitsleben ausscheiden möchte, muss mit bleibende wirtschaftliche Verluste hinnehmen.

Die Altersgrenze für die Rente bei Schwerbehinderung wurde in den letzten Jahren allmählich nach oben berichtigt – von anfänglich 63 auf inzwischen 65 Jahre. Die Steigerung wurde schon 2007 vereinbart und startete 2012. Wer trotzdem früher in die Rente starten will, kann das lediglich mit finanziellen Einbußen und unter speziellen Bedingungen machen.

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Steigerung des Renteneintrittsalters für schwerbehinderte Personen beendet

Wer die Bedingungen für die Altersrente bei Personen mit Schwerbehinderung nachweist, kann ab 2026 mit Abschlägen ehestens ab 62 Jahren in Rente starten“, informiert der Sozialverband VdK Deutschland. In der Vergangenheit war ein Rentenbeginn schon mit dem 60. Lebensjahr machbar.

Für die Altersgruppe 1964 heißt das genau: Eine Schwerbehindertenrente ohne Abschläge gibt es dann ab dem 65. Lebensjahr. Damit läuft für sämtliche nach dem 31.12.1963 auf die Welt gekommenen Bürger die Vertrauensschutzregelung aus. Diese Steuerung ist in § 236a SGB VI festgeschrieben und sollte spezielle Generationen vor den Abwärtsentwicklungen im Rentensystem beschützen.

Wer einen verfrühten Rentenstart beabsichtigt, muss wirtschaftliche Verluste in Kauf nehmen. Soll heißen: Für jeden Monat, den du verfrüht in die Rente startest, werden dir 0,3 Prozent von deiner Rente in Abzug gebracht.

Damit können dir höchstens 10,8 Prozent von der Rente abgezogen werden. Bei einer Musterrente in Höhe von 1.750 Euro wären das immerhin 189 Euro. Die Einbußen bleiben für den Rest der Rente bestehen.

Frührente: Erwerbsminderung und Grad der Behinderung von 50

Verfrüht mit Schwerbehinderung in Rente: Diese Bedingungen musst du nachweisen

Wer als Person mit einer Schwerbehinderung verfrüht in die Rente starten möchte, muss spezielle Voraussetzungen nachweisen. Die Deutsche Rentenversicherung fordert, dass zum Termin des Rentenstarts ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 beglaubigt wird. „Ob eine Schwerbehinderung besteht, wird durch das Versorgungsamt ermittelt“, heißt es weiter.

Ansonsten müsssen Personen mit einer Schwerbehinderung wenigstens 35 Versicherungsjahre belegen können. Dazu zählen gemäß Deutscher Rentenversicherung auch Beitragszeiten aus einem Arbeitsverhältnis bzw. freiberuflichen Tätigkeit, freiwillige Beiträge, Zeiten der Kindererziehung und Zeitabschnitte der häuslichen Pflege.

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Unter allen Umständen sollte der Rentenantrag frühzeitig gestellt werden. Die Deutsche Rentenversicherung nennt 3 Monate vor beabsichtigtem Rentenstart. Der Sozialverband VdK empfiehlt auch zu kontrollieren, ob neben der Schwerbehindertenrente auch ein Anrecht auf Erwerbsminderungsrente gegeben ist.

Personen mit einer Schwerbehinderung seien aber nicht automatisiert erwerbsgemindert. Indessen fällte ein Gericht eine Beschlussfassung zur Schwerbehinderung: Die Notwendigkeit eines Rollstuhls alleine genügt für ein spezielles Merkmal nicht.

(Grundlagen: Deutsche Rentenversicherung, Sozialverband VdK Deutschland, Sozialgesetzbuch)

Rentensteigerung 2026: So hoch könnte deine Rente werden

Mit Material www.merkur.de/23.11.2025

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