Wärmeplanung: Hier ist 2026 Schluss mit Gasheizung
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Deutschland steht hat eine Herkulesaufgabe zu bewältigen: Bis 2050 müssen sämtliche Bauwerke landesweit grundüberholt werden, sodass sie keinerlei Schadstoffe mehr freisetzen. Das regelt ein EU-Gesetz, das in Deutschland bis 2026 in innerstaatliches Recht umgesetzt werden muss.
Deutschland hat hierzu ebenfalls bereits ein Konzept mit dem Gebäudeenergiegesetz („Heizungsgesetz„) und der kommunalen Wärmeplanung, die untereiander verknüpft sind. So wird eine Bestimmung im Heizungsgesetz dann gültig, wenn die kommunale Wärmeplanung beendet ist. Die muss für Großstädte bis 30. Juni 2026 da sein.
Neuordnung des Heizungsgesetzes zeichnet sich ab
Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einer Neuordnung; gemäß Wirtschaftsministerium soll das EU-Sanierungsgesetz zusammen mit der Neuordnung des Heizungsgesetzes eingeführt werden. Jedoch erhöht sich ebenfalls die Gegenwehr gegen das EU-Sanierungsgesetz, der Bundeskanzler Merz möchte sie lieber um 2 Jahre hinauszögern. Doch das ist bis heute ungeklärt.
Mit Beendigung der Wärmeplanung wird jedoch nach aktuelle Rechtslage die 65-Prozent-Regel im Heizungsgesetz rechtsgültig. Das ist der Fokus des Gesetzes und heißt: Ab diesem Termin müssen sämtliche neu installierten Heizungsanlagen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien bewirtschaftet werden.
Um diesen Anteil zu rerreichen, gibt es unterschiedliche Methoden, etwa durch eine Wärmepumpe*, einer Hybridheizung (etwa Gas und Pellets; + Gas und Solarthermie) oder die Anbindung an ein Fernwärmenetz, wenn die Kommune eines bewirtschaften möchte.
Das Gasverbot kommt bald in diesen Städten
Das heißt jedoch ebenfalls, dass ab 2026 rein fossil bewirtschaftete Heizungsanlagen in diesen Städten nicht mehr neu installiert werden können:
Aachen, Augsburg, Berlin, Bergisch Gladbach, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bottrop, Braunschweig, Bremen, Bremerhaven, Chemnitz, Cottbus, Darmstadt, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Erlangen, Erfurt, Essen, Flensburg, Frankfurt am Main, Freiburg im Breisgau, Fürth, Gelsenkirchen, Göttingen, Gütersloh, Hamburg, Halle (Saale), Hagen, Hamm, Hannover, Heidelberg, Heilbronn, Herne, Hildesheim, Ingolstadt, Jena, Kaiserslautern, Karlsruhe, Kassel, Kiel, Koblenz, Köln, Krefeld, Leipzig, Leverkusen, Ludwigshafen am Rhein, Lübeck, Magdeburg, Mannheim, Mainz, Moers, Mönchengladbach, München, Mülheim an der Ruhr, Münster, Neuss, Nürnberg, Oberhausen, Offenbach am Main, Oldenburg, Osnabrück, Paderborn, Pforzheim, Potsdam, Regensburg, Recklinghausen, Remscheid, Reutlingen, Rostock, Saarbrücken, Salzgitter, Schwerin, Siegen, Solingen, Stuttgart, Trier, Ulm, Wiesbaden, Wolfsburg, Wuppertal, Würzburg.
Das sind die Großstädte in Deutschland, mit über 100.000 Einwohnern. Für sämtliche Ortschaften mit geringerer Bevölkerung muss der Wärmeplan erst ab 30. Juni 2028 da sein.
Zoff zwischen SPD und Union bahnt sich an
Die Bundesregierung diskutiert weiterhin, ob die 65-Prozent-Regelung nicht lieber beendet werden sollte. Das Wirtschaftsministerium wird diesbezüglich Anfang 2026 ein Konzept für eine Neuordnung des GEG vorstellen.
Selbst wenn die 65-Prozent-Regelung beendet würde, würde sich für Hauseigentümer auf lange Sicht gesehen nur wenig verändern. Ab 2028 kommt der neue EU-gültige CO2-Preis, der fossile Brennstoffe erheblich kostspieliger machen wird.
Und selbst wenn der Schwerpunkt demnächst mehr auf CO2–Ersparnis liegen würde als auf der Quote erneuerbarer Energien:
Am meisten CO2 spart man in Haushalten bei den Heizungssystemen ein. Über 70 Prozent der Schadstoffe welche in Haushalten freigesetzt werden, entstammen der Wärmeproduktion. Wer Ausgaben und Schadstoffe einsparen möchte, kommt folglich auf längere Sicht am Wechsel der Gasheizung nicht vorbei.
Genutzte Angaben
welt.de: „Das Modell Stuttgart enthüllt das große Misslingen der Wärmewende“
sueddeutsche.de: „Energiewende: Umweltminister zanken bei Kabinettsreise durch Deutschland“
Mit Material www.t-online.de/01.01.2026










