Zwangsverrentung für Empfänger von Bürgergeld ab Januar 2027

Zwangsverrentung für Empfänger von Bürgergeld ab Januar 2027?

Ab 2027 könnte die Zwangsverrentung für Bürgergeld-Bezieher abermals aktiviert werden. Bis zum 31. 12. 2026 gilt noch eine Sicherheitsvorkehrung, welche vor Zwangsverrentungen schützt.

Was danach geschieht ist noch unklar. Dieser Beitrag informiert, was eine Zwangsverrentung letztendlich heißt und welche rechtmäßigen Regulierungen dieses Vorgehen begründet, sowie was Bezieher von Bürgergeld machen können, wenn es zu Ernstfall kommt

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Gesetzesvorschriften

Die Gelegenheit einer Heimkehr zum verpflichtenden Renteneintritt besteht in der derzeitigen Befristung der ehemaligen Schutzpflicht bezüglich des Bürgergeldes. Mit der Etablierung des Bürgergelds 2023 wurde im Zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs, im § 12a SGB II, eine Regelung festgeschrieben, die bis zum 31. Dezember 2026 rechtsgültig ist.

Diese beabsichtigt, dass Leistungsberechtigte nicht verpflichtet, einen verfrühten Antrag auf Altersrente zu stellen. Der Kern einer Zwangsverrentung besteht im Grundprinzip des Sozialrechts.

Denn Bürgergeld ist sekundär. Soll heißen: Bevor das Jobcenter Bürgergeld gewährt, müssen sämtliche weiteren machbaren Einnahmequellen, also primäre Leistungen, genutzt werden.

Hierzu gehört ebenfalls die Altersrente, das Kindergeld, die Erwerbsminderungsrente, das Wohngeld, der Unterhaltsvorschuss und zahlreiche weitere.

Das bedeutet: Das verantwortliche Jobcenter könnte erneut verlangen, dass Bürgergeld-Empfänger, welche spezielle Bedingungen erfüllen, einen Antrag auf Altersrente einreichen, selbst dann, wenn sie das überhaupt nicht möchten.

Eine bleibende Aufhebung der Zwangsverrentung ist rechtmäßig nicht beabsichtigt, dagegen wurde eine vorübergehende Ausnahme etabliert. Diese Regulierung wird momentan als Moratorium ausgelegt, was heißt, dass nach geltendem Recht eine spezielle Regelung hinausgezögert wird. Wird diese Befristung aufgehoben, kann das Werkzeug der Zwangsverrentung erneut eingesetzt werden. Geplant wird das zum 1. Januar 2027.

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Effekte auf Bürgergeld-Empfänger

Würde die Zwangsverrentung ab 2027 wiederkommen, wären vorrangig Bürgergeld-Beziehende (ab 63 Jahre) betroffen, wenn sie die speziellen Bedingungen für einen Rentenanspruch erfüllen. Exakt wären das die Minimal-Versicherungsjahre in der Rentenversicherung und das Erreichen eines speziellen Lebensalters.

Bei einer Zwangsverrentung haben Beteilgte drastische finanzielle Einbußen zu erwarten. Bei einer verfrühten Altersrente werden Abschläge fällig. Das sind beim verfrühtem Rentenantritt generell 0,3 Prozent monatlich. Wer demzufolge 4 Jahre vorzeitiger in Rente geht, kriegt lebenslang eine um bis zu 14,4 Prozent geringere Rente.

Diese Perspektive setzt zahlreiche Bürgergeld-Empfänger verstärkt unter Druck. Ihre sowieso angespannte wirtschaftliche Situation dürfte sich abermals verschlechtern. Hauptsächlich Kleinverdiener, Personen mit lückenhaften Lebensläufen Erwerbsbiografien bzw. ältere Langzeitarbeitslose sind gefährdet, unter dieser Regelung zu leiden.

Sie laufen Gefahr, im Alter trotz Rentenbezug Grundsicherung in Anspruch zu nehmen. Damit würden sie von einem Grundsicherungssystem in das nächste kommen.

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Wenn du in Kürze das 63. Lebensjahr erreichst oder schon erreicht hast, solltest du kontrollieren, ob du die erforderlichen Versicherungsjahre nachweisen kannst.

Denn nur dann darf das Jobcenter eine Zwangsverrentung verlangen. Zeitgleich macht es sich bezahlt, den Rentenbescheid oder die persönliche Rentenentwicklung zu checken.

Wann hast du Bürgergeld empfangen, und wann warst du berufstätig? Kontrolliere ebenfalls, ob Zeitabschnitte im Bürgergeldbezug als Versicherungszeiten gewertet werden, etwa, weil du als Minijobber tätig warst.

Das Gesetz kennt Sonderfälle, in denen eine Zwangsverrentung ausgeschlossen werden kann. Diese sind z.B. bei vorhandener Berufstätigkeit, bei einer Perspektive auf eine weitere Tätigkeit oder wenn die verfrühte Rente zu schwerwiegenden wirtschaftlichen Verlusten führt.

Dann kommt die Unbilligkeitsverordnungm zum Tragen. Das kann ein Hebel sein, um einer drohenden Zwangsverrentung zu entkommen.

Ebenso kannst du gegen eine angedrohte Zwangsverrentung Rechtsmittel einlegen. Solltest du vom Jobcenter eine Aufforderung bekommen, dann darfst du keinesfalls überhastet beipflichten.

Dann kann es clever sein, sofort Widerspruch zu erheben sich Unterstützung bei einem Sozialverband oder einer Beratungsstelle zu holen.

Ebenfalls die Beantragung einer Erwerbsminderungsrente bzw. eine sozialversicherungspflichtigem Tätigkeit können vor einer Zwangsverrentung bewahren.

Bürgergeld-Bezieher: Auch diese Kosten bezahlt das Jobcenter

Mit Angaben www.infranken.de/27.12.2025

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