Gasheizung neu installieren – Beratungsprotokoll Pflicht
Wer sich gegenwärtig eine neue Gasheizung installieren lässt, muss vielerlei berücksichtigen. Ein spezielles amtliches Schriftstück muss ausgefüllt werden, damit die Anlage überhaupt in Betrieb genommen werden kann.
Mit dem Start des neuen Gebäudeenergiegesetzes GEG („Heizungsgesetz„) zählen ebenfalls andere Richtlinien, speziell bei der Installation von Heizanlagen mit fossilen Brennstoffen.
Demnach müssen sich Besitzer, die eine neue Gas- oder Ölheizung* installieren lassen möchten, zuvor um eine eingehende Beratung kümmern. Dass das auch passiert ist, müssen Beteiligte im Ernstfall auch belegen können.
Der Anlass für die Verpflichtung zur Beratung ist, dass zukünftig fossile Energieträger wie Gas* erheblich teurer werden. Das beschädigt die Profitabilität der Heizanlage enorm.
Darum hat die Bundesregierung vereinbart, dass sämtliche Bürger, die eine neue, mit fossilien Brennstoffenen bewirtschaftete Heizanlage installieren lassen wollen, zuvor hierüber umfassend aufgeklärt werden müssen.
Beratungsdokumentation ist bei Installation einer neuen Gasheizung erforderlich
Die Beratung wird vor dem Einbau der Heizanlage durchgeführt. Gemäß GEG dürfen diese Leute das machen:
- Leute, die zur Ausfertigung von Energieausweisen legitimiert sind
- Heizungsbauer
- Schornsteinfeger
- Energieberater aus der offiziellen Liste der Bundesregierung
Ob ein Beratungsgespräch auch tatsächlich durchgeführt wurde, muss der Heizungsbauer anschließend beim Einbau der Anlage kontrollieren. Hierzu muss man ein Beratungsdokument ausgefüllt und mit Unterschrift versehen haben und am Ende dem Heizungsbauer aushändigen.
Daraufhin darf die Heizanlage verbindlich bewilligt werden. Das Protokoll gibt es auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums zum Herunterladen.
Die beratenden Personen sollten in den Gesprächen ebenfalls erläutern, welche sonstigen Heizanlagen geeignet wären. Das können auch Solarthermie–Anlagen, Wärmepumpen* oder Biomasseheizungen (Holz, Pellets) sein.
Darüber hinaus werden die Besitzer im Laufe der Beratung darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie ab 2029 einen stufenweise erhöhten Biogas–Anteil erreichen müssen.
Genutzte Angaben
bbsr-geg.bund.de: „Beratungspflicht nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)“
energiewechsel.de: „Pflichtinformation zur Installation neuer Gas- oder Ölheizungen ab 2024 nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)“
Mit Material www.t-online.de/31.10.2025










